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030510 SE Genderproblems in Labour Law and Social Security Law (2015S)
(auch für DiplomandInnen und DissertantInnen)
Continuous assessment of course work
Labels
Anrechenbar für den Master Soziologie als Studienplanpunkt F Sozialstruktur und soziale Integration oder als SM Wahlmodul und für die Internationale Entwicklung als freies Wahlfach. Als freies Wahlfach im Rahmen des Studienplans Psychologie anrechenbar. Anrechenbar für das Studium der Kunstgeschichte im Rahmen der Alternativen Erweiterungen. Anrechenbar für die Alternative Erweiterung (15 ECTS) und das Interessensmodul im BA-Studium Orientalistik.
Details
max. 20 participants
Language: German
Lecturers
Classes
Vorbesprechung: 13. März 2015, 12 Uhr, Zi 001, Seminarraum des Instituts für Arbeits- und Sozialrecht, Schenkenstraße 8-10
Block:2. und 3. Juni 2015, 9-17 Uhr, Zi 001, Seminarraum des Instituts für Arbeits- und Sozialrecht, Schenkenstraße 8-10Anmeldung per E-Mail an michaela.kaipl@univie.ac.at im Zeitraum vom 1. März bis zum 10. März 2015 und Teilnahme an der Vorbesprechung.Wahlbereichslehrveranstaltung der LV-Reihe/des Wahlfachkorbes "Diversity/Equality - Management von Vielfalt"Nähere Informationen siehe www.univie.ac.at/arbeitsrecht
Information
Aims, contents and method of the course
Assessment and permitted materials
schriftliche Seminararbeit und mündliches Referat
Minimum requirements and assessment criteria
Vermittlung vertiefter Kenntnisse des österreichischen Gleichbehandlungsrechts
Examination topics
Vortrag, Referate der StudierendenDie oben angeführten Themen und Fragestellungen werden anhand von schriftlichen Seminararbeiten und mündlichen Referaten erarbeitet. Im Rahmen der Referate sollen themenspezifische Fragen von den jeweiligen Vortragenden formuliert werden, die im Anschluss in der Gruppe diskutiert werden sollen.Vorbesprechung und Einführung (März):
Im Zuge der Vorbesprechung werden die Studierenden über den Ablauf der Lehrveranstaltung informiert. Die Studierenden erhalten einen kurzen Abriss über die europarechtliche und nationale Entwicklung des Gleichbehandlugnsrechts. Unterlagen und Literaturhinweise werden ausgeteilt bzw sind in der Folge auf der Website des Instituts zum Download verfügbar. Im Anschluss an die Einführung wählen die Studierenden aus einer vorbereiteten Liste das Thema ihrer Seminararbeit bzw ihres Referates aus. Bis zum ersten bzw zweiten Seminartag haben die Studierenden die Seminararbeiten und Referate vorzubereiten.Erster und zweiter Seminartag (zwei aufeinanderfolgende Tage im Mai/Juni):
Die Studierenden tragen nacheinander ihre Referate vor. Im Anschluss an jedes Referat wird genug Zeit für Kommentierung und Diskussion eingeplant. Dabei sollen Fragen diskutiert werden, die von den Studierenden vorbereitet wurden bzw Fragen, die im Laufe des Vortrages aufgekommen sind.
Im Zuge der Vorbesprechung werden die Studierenden über den Ablauf der Lehrveranstaltung informiert. Die Studierenden erhalten einen kurzen Abriss über die europarechtliche und nationale Entwicklung des Gleichbehandlugnsrechts. Unterlagen und Literaturhinweise werden ausgeteilt bzw sind in der Folge auf der Website des Instituts zum Download verfügbar. Im Anschluss an die Einführung wählen die Studierenden aus einer vorbereiteten Liste das Thema ihrer Seminararbeit bzw ihres Referates aus. Bis zum ersten bzw zweiten Seminartag haben die Studierenden die Seminararbeiten und Referate vorzubereiten.Erster und zweiter Seminartag (zwei aufeinanderfolgende Tage im Mai/Juni):
Die Studierenden tragen nacheinander ihre Referate vor. Im Anschluss an jedes Referat wird genug Zeit für Kommentierung und Diskussion eingeplant. Dabei sollen Fragen diskutiert werden, die von den Studierenden vorbereitet wurden bzw Fragen, die im Laufe des Vortrages aufgekommen sind.
Reading list
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Last modified: Fr 31.08.2018 08:47
Dies ist insoweit auch sinnvoll, da die gesetzlichen Regelungen für alle Diskriminierungsgründe weitgehend ident formuliert sind. In der Lehrveranstaltung werden alle das Arbeitsleben betreffende Themen des Diskriminierungsschutzes besprochen, sowie, in Ergänzung dazu, die entsprechenden Problemlagen im Sozialrecht. Das Sozialversicherungsrecht baut nach wie vor auf einem ehezentrierten, an einer typisch männlichen Erwerbskarriere orientierten Modell auf. Die diesbezüglichen genderspezifischen Fragestellungen beziehen sich ua auf Brüche in den Erwerbskarrieren von Frauen wegen Kindererziehung oder Pflege von Angehörigen.