Universität Wien

030510 SE Genderproblems in Labour Law and Social Security Law (2016S)

(auch für DiplomandInnen und DissertantInnen)

4.00 ECTS (2.00 SWS), SPL 3 - Rechtswissenschaften
Continuous assessment of course work

Anmeldezeitraum: 1. bis 10. März 2016 per E-Mail an Frau Michaela Kaipl (michaela.kaipl@univie.ac.at) ---AUSGEBUCHT---

Details

max. 20 participants
Language: German

Lecturers

Classes

Vorbesprechung: Dienstag, der 15. März 2016 um 12.00 Uhr im Seminarraum des Instituts für Arbeits- und Sozialrecht, Schenkenstraße 8-10, 3. Stock, Stiege 2
Seminartage:
Donnerstag, der 9. Juni 2016
Freitag, der 10. Juni 2016 je von 9.00 bis 17.00 Uhr im Seminarraum des Instituts für Arbeits- und Sozialrecht, Schenkenstraße 8-10, 3. Stock, Stiege 2

Anmeldezeitraum: 1. bis 10. März 2016 per E-Mail an Frau Michaela Kaipl (michaela.kaipl@univie.ac.at)


Information

Aims, contents and method of the course

Gleichbehandlung von Männern und Frauen z.B. beim Entgelt, Arbeitsbedingungen etc.; Auswirkungen auf das Sozialrecht

Das Gleichbehandlungsgesetz hat die Gleichstellung von Männern und Frauen im Arbeitsleben zum Ziel und verbietet Diskriminierungen aufgrund des Geschlechts beim Zugang zum Arbeitsmarkt, bei der Einstellung und während des Ablaufs des Dienstverhältnisses sowie bei der Auflösung des Dienstverhältnisses. Auch wenn die LV die Gleichbehandlung von Männern und Frauen im Zentrum behandelt, sollen die neuen Diskriminierungsgründe der ethnischen Zugehörigkeit, Religion und Weltanschauung, Behinderung, des Alters und der sexuellen Orientierung mitbesprochen werden.
Dies ist insoweit auch sinnvoll, da die gesetzlichen Regelungen für alle Diskriminierungsgründe weitgehend ident formuliert sind. In der Lehrveranstaltung werden alle das Arbeitsleben betreffende Themen des Diskriminierungsschutzes besprochen, sowie, in Ergänzung dazu, die entsprechenden Problemlagen im Sozialrecht. Das Sozialversicherungsrecht baut nach wie vor auf einem ehezentrierten, an einer typisch männlichen Erwerbskarriere orientierten Modell auf. Die diesbezüglichen genderspezifischen Fragestellungen beziehen sich ua auf Brüche in den Erwerbskarrieren von Frauen wegen Kindererziehung oder Pflege von Angehörigen.

Assessment and permitted materials

schriftliche Seminararbeit und mündliches Referat

Minimum requirements and assessment criteria

Vermittlung vertiefter Kenntnisse des österreichischen Gleichbehandlungsrechts

Examination topics

Vortrag, Referate der Studierenden

Die oben angeführten Themen und Fragestellungen werden anhand von schriftlichen Seminararbeiten und mündlichen Referaten erarbeitet. Im Rahmen der Referate sollen themenspezifische Fragen von den jeweiligen Vortragenden formuliert werden, die im Anschluss in der Gruppe diskutiert werden sollen.

Vorbesprechung und Einführung (März):
Im Zuge der Vorbesprechung werden die Studierenden über den Ablauf der Lehrveranstaltung informiert. Die Studierenden erhalten einen kurzen Abriss über die europarechtliche und nationale Entwicklung des Gleichbehandlugnsrechts. Unterlagen und Literaturhinweise werden ausgeteilt bzw sind in der Folge auf der Website des Instituts zum Download verfügbar. Im Anschluss an die Einführung wählen die Studierenden aus einer vorbereiteten Liste das Thema ihrer Seminararbeit bzw ihres Referates aus. Bis zum ersten bzw zweiten Seminartag haben die Studierenden die Seminararbeiten und Referate vorzubereiten.

Erster und zweiter Seminartag (zwei aufeinanderfolgende Tage im Mai/Juni):
Die Studierenden tragen nacheinander ihre Referate vor. Im Anschluss an jedes Referat wird genug Zeit für Kommentierung und Diskussion eingeplant. Dabei sollen Fragen diskutiert werden, die von den Studierenden vorbereitet wurden bzw Fragen, die im Laufe des Vortrages aufgekommen sind.

Reading list


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Last modified: Fr 31.08.2018 08:47