Universität Wien
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030549 SE Furtum. Case Studies on the Delict of Theft in Roman Law (2021S)

for diploma and doctoral students

4.00 ECTS (2.00 SWS), SPL 3 - Rechtswissenschaften
Continuous assessment of course work
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Details

max. 30 participants
Language: German

Lecturers

Classes (iCal) - next class is marked with N

  • Wednesday 24.03. 12:00 - 14:00 Digital (Kickoff Class)
  • Wednesday 05.05. 13:00 - 15:00 Digital
  • Wednesday 12.05. 13:00 - 15:00 Digital
  • Wednesday 19.05. 13:00 - 15:00 Digital
  • Wednesday 26.05. 13:00 - 15:00 Digital
  • Wednesday 02.06. 13:00 - 15:00 Digital
  • Wednesday 09.06. 13:00 - 15:00 Digital

Information

Aims, contents and method of the course

Das Diebstahlsdelikt begegnet in den Quellen zum klassischen römischen Recht in vielen Gestalten: Der spätklassische Jurist Iulius Paulus gibt eine Definition des furtum als „Wegnahme einer fremden beweglichen Sache in Bereicherungsabsicht“. Diese Definition liegt so auch modernem Diebstahlsbegriff, etwa des österreichischen Strafgesetzbuchs (§ 127 StGB) zugrunde.

Und doch ist die Definition aus D. 47.2.1.3 (Paulus im 39. Buch ad edictum) das Produkt einer längeren Entwicklung ist: So wurde bei Juristen der späten Republik durchaus noch diskutiert, ob auch eine Liegenschaft „gestohlen“ werden kann. Abgrenzungsfragen betreffen aber auch das Erfordernis der „Wegnahme“ (contrectatio), welches in unterschiedlichen Epochen wohl unterschiedlich weit ausgelegt worden ist. Ferner zählen nach der Definition des Paulus neben zum Diebstahl der Sache (furtum rei) auch den Gebrauchsdiebstahl (furtum usus) und der Diebstahl des „Besitzes“ (furtum possessionis).

Die zum furtum überlieferte Kasuistik ist reichhaltig und enthält eine Vielzahl höchst origineller Sachverhalte, sei es, dass diese als Schulfälle konstruiert worden waren, sei es, dass sie realen Lebenssituationen entsprangen, in welchen römische Juristen um Rat oder eine Entscheidung gefragt wurden.

Die mit dem furtum verbundenen Rechtsfragen – etwa in Zusammenhang mit der Aktivlegitimation zur actio furti, der Ersitzbarkeit einer res furtiva, der Noxalhaftung, der Abgrenzung vom handhaften und nicht handhaften Diebstahl oder die Frage zu Klagenkonkurrenzen – können im Regelstudium leider oft nur gestreift werden. Hier bietet das Seminar die Möglichkeit, sich intensiver mit den uns überlieferten Texten auseinanderzusetzen, die darin enthaltenen, durchaus komplexen dogmatischen Fragstellungen zu erörtern und diese in Form der juristischen Exegese auseinanderzusetzen.

Dabei soll der Bogen auch weiter gespannt werden und nicht nur das klassische römische Recht, sondern auch das Recht der Frühzeit berücksichtigt werden können: Die heute rätselhaft anmutende „Hausdurchsuchung“ beim vermeintlichen Dieb, welche nackt und mit bestimmten kultischen Requisiten durchzuführen war, ist hier ebenfalls zu nennen wie die Entstehung und Entwicklung der actiones furti, der Diebstahlsklagen. Bei Interesse wird es auch die Möglichkeit geben, den Diebstahlstatbestand des altgriechischen Rechts zu diskutieren.

Die Texte sowohl der juristischen als auch der literarischen Quellen werden in Übersetzung zur Verfügung gestellt und bei der Literaturrecherche sowie Erarbeitung des Referats Hilfestellung geboten.

Assessment and permitted materials

Für den Erwerb eines Zeugnisses ist ein Referat (ca. 30 Minuten) zu halten und anschließend eine Diskussion darüber zu führen; für das Diplomandenseminar ist ferner eine schriftliche Arbeit zu dem Referat zu verfassen. Details dazu werden in der ersten Einheit bekanntgegeben werden.

Minimum requirements and assessment criteria

Neben der eigenen Präsentation wird eine regelmäßige Anwesenheit an den Sitzungen sowie rege Beteiligung an der Diskussion verlangt.

Examination topics

Grundlage der Beurteilung ist die Präsentation des gewählten Themas.

Reading list

Wird themenspezifisch ausgegeben werden. Von den Studierenden wird ferner erwartet, eigenständig Literatur-Recherche zu betreiben.

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Last modified: Fr 12.05.2023 00:12