Universität Wien

030549 SE Roman jurists in Theke context (2023W)

Lebensbilder römischer Juristen aus historischer, dogmatischer und rechtspraktischer Perspektive

4.00 ECTS (2.00 SWS), SPL 3 - Rechtswissenschaften
Continuous assessment of course work

Registration/Deregistration

Note: The time of your registration within the registration period has no effect on the allocation of places (no first come, first served).

Details

max. 20 participants
Language: German

Lecturers

Classes (iCal) - next class is marked with N

Abhaltungsort: Seminarraum des Instituts Schenkenstraße 8-10, 3.OG

Wednesday 18.10. 10:00 - 11:30 Ort in u:find Details (Kickoff Class)
Wednesday 10.01. 10:00 - 14:00 Ort in u:find Details
Wednesday 17.01. 10:00 - 14:00 Ort in u:find Details
Wednesday 24.01. 10:00 - 14:00 Ort in u:find Details

Information

Aims, contents and method of the course

Ein grundlegender Unterschied zwischen dem römischen Recht und anderen antiken Rechtskulturen des Mittelmeerraumes wie etwa dem griechischen Recht besteht darin, dass sich Juristen (von Juristinnen wissen wir wenig) als wichtiger Berufsstand etablierten. Dies mag aus unterschiedlichen Faktoren erklärbar sein wie zB. dem Prozess, zu dessen Leitung, aber auch Begleitung Experten notwendig waren.

Die Juristenpersönlichkeiten in den Mittelpunkt zu rücken und im Seminar zu behandeln, ermöglicht es auch, Referats-Themen zu wählen, denen eine jeweils unterschiedliche Sichtweise zugrunde liegt:

Aus biographischer Perspektive können einzelne Vertreter vorgestellt und charakterisiert sowie in ihrem historischen Umfeld auch juristisch kontextualisiert werden. So sind wir zB. aus den Briefen Ciceros über das intellektuelle Klima, welches im 1. Jh. v. Chr. in Rom geherrscht hat, sehr gut informiert und können so Karrierewege, die beim Feldlager des Gaius Iulius Caesar in Britannien begonnen haben und als Rechtsberater des Kaiser Augustus enden, sehr gut nachvollziehen. Die Nähe zum Kaiserhof war ehrenvoll, aber auch sehr gefährlich, und nicht wenige berühmte Juristen wurden zeitweise verbannt (und begnadigt), oder fanden – wie zB. Nerva, Papinian oder Ulpian – in diesem Zusammenhang einen gewaltsamen Tod. Von anderen Juristen wie etwa Gaius, dem Verfasser der Institutionen, wissen wir nichts. Dies hat Anlass zu zahlreichen und teilweise absurd anmutenden Spekulationen um seine Identität gegeben.

Aus dogmatischer Perspektive können ausgewählte Entscheidungen von Juristen näher analysiert und dabei auch die Positionen einzelner Rechtsgelehrter überprüft und bewertet werden. Bei der Analyse einzelner Digestentexte fragt man sich ja auch unwillkürlich, warum welche Juristen von dem Autor einer Entscheidung zitiert, oder eben auch: nicht zitiert werden. Dazu muss man die Netzwerke, denen der Verfasser zugehören könnte, näher analysieren, etwa ein (gutes oder schlechtes) Lehrer-Schüler-Verhältnis. Auch die (mögliche) Zugehörigkeit zu einer der beiden großen Rechtsschulen (Sabinianer und Prokulianer) kann relevant sein, um zu ermitteln, inwiefern sich Ausbildung und soziale Stellung eines Juristen auf seine rechtliche Bewertung eines Sachproblems ausgewirkt haben.

Die römischen Juristen waren Praktiker und wirkten in allen Phasen eines Prozesses vorbereitend, beratend und entscheidend mit. Die Rolle der Juristen im Formularprozess zu untersuchen und eine prozessuale Perspektive einzunehmen, verspricht auch ein besseres Verständnis mancher Rechtsmittel: Einige wie die dingliche Pfandklage (actio Serviana) tragen so auch den Namen eines Juristen oder werden, so wie die Klage wegen Arglist (actio de dolo), einem bestimmten Juristen unmittelbar zugeschrieben. Auch die Frühform der exceptio doli, die so genannte exceptio Muciana, ist hier zu nennen. Ähnliches gilt aber auch für bestimmte Rechts- und Denkfiguren wie die praesumptio Muciana oder die stipulatio Aquiliana.
Eine vergleichende Perspektive blickt auf die griechische Rechtskultur: Im Recht etwa des klassischen Athen (5./4. Jh. v. Chr.) gab es keine Rechtswissenschaft, die sich mit derjenigen der Römer messen könnte. Damit bedurfte es auch – wie schon einleitend erwähnt – keiner Rechtswissenschaftler. Eine Ausnahme stellen hier die mysteriösen „Exegeten“ dar, Rechtsexperten, welche in Zusammenhang mit Mordprozessen konsultiert werden mussten. Die uns erhaltenen attischen Prozessreden wurden von „Logographen“ (Redenschreibern) verfasst, welche wohl Rechtskenntnisse besaßen, vor allem aber darauf abzielten, mit rhetorischen Mitteln die Richterbänke zu manipulieren. Als einziger Rechtsgelehrter wird für den griechischen Kulturkreis Theophrast von Eresos angesehen werden können, ein Schüler des Aristoteles (4. Jh. v. Chr.), der ein fragmentarisch erhaltenes Werk „Über die Gesetze“ (Nomoi) vorgelegt hat, worin einzelne Rechtsprobleme wie zB. der Abschluss eines Kaufvertrages diskutiert werden.

Assessment and permitted materials

Für den Erwerb eines Zeugnisses ist ein Referat (ca. 20-30 Minuten) zu halten und anschließend eine Diskussion darüber zu führen; für das Diplomandenseminar ist ferner eine schriftliche Arbeit zu dem Referat zu verfassen. Details dazu werden in der ersten Einheit bekanntgegeben werden.

Ganz wesentlich ist mir die Diskussion der einzelnen Beiträge und vor allem die Diskussion der Studierenden miteinander - im angestrebten Idealfall muss ich als LV-Leiter nur mehr moderieren. Die Referate dienen dabei als Impuls.

Minimum requirements and assessment criteria

Neben der eigenen Präsentation wird eine regelmäßige Anwesenheit an den Sitzungen sowie rege Beteiligung an der Diskussion verlangt.

Wer trotz Anmeldung unbegründet nicht im Seminar erscheint, muss mit einer negativen Beurteilung rechnen.

Examination topics

Grundlage der Beurteilung ist die Präsentation des gewählten Themas.

Reading list

Wird themenspezifisch ausgegeben werden. Von den Studierenden wird ferner erwartet, eigenständig Literatur-Recherche zu betreiben.

Association in the course directory

Last modified: Th 14.09.2023 16:06