Universität Wien

030549 SE Forms of lending in Roman law (2025W)

Genesis and constructions of a legal transaction in legal discourse, legal practice and procedural reality

4.00 ECTS (2.00 SWS), SPL 3 - Rechtswissenschaften
Continuous assessment of course work

Registration/Deregistration

Note: The time of your registration within the registration period has no effect on the allocation of places (no first come, first served).

Details

max. 20 participants
Language: German

Lecturers

Classes

Vorbesprechung:
Mittwoch, 29.10. 2025, 10:00-12:00
Seminarraum des Instituts für Römisches Recht
Schenkenstraße 8-10,3. OG

Termine:
Mittwoch, 07.01. 2026, ab 09:00 (s.t.) ganztags
Mittwoch, 14.01. 2026, ab 09:00 (s.t.) ganztags
Mittwoch, 21.01. 2026, ab 09:00 (s.t.) ganztags


Information

Aims, contents and method of the course

Das römische Recht kennt unterschiedliche Formen der Darlehensgewährung – entgeltliche und unentgeltliche, Geschäfts- und Freundschaftsdarlehen. Dabei bewegt sich das Spektrum der Möglichkeiten einerseits im von der condictio als Darlehensklage vorgegebenen, engen Rahmen. Andererseits bietet der Verbalkontrakt der Stipulation inhaltlich große Gestaltungsfreiheit.
In der Geschäftspraxis, die durch zahlreiche erhaltene Darlehensurkunden (vor allem aus dem 1. und 2. Jh. n. Chr.) dokumentiert ist, finden sich wiederum Kombinationen von mutuum und stipulatio, was die Frage nach dem Verhältnis der beiden Verträge aufwirft.
Angesichts dieser Überlieferungslage sollen zwei Quellen-Gattungen im Zentrum der Diskussion stehen: In den Digesten, also in Schriften der Juristen überlieferte Texte, welche originale Darlehensverträge im Wortlaut wiedergeben oder paraphrasieren, aber auch zu Schulfällen für den Rechtsunterricht modelliert haben, und Urkunden, wie sie aus dem Archiv der Sulpizier (1. Jh. n. Chr.) oder auf Wachstafeln aus dem heutigen Rumänien (Dakien) oder dem heutigen England (Britannien) überliefert sind.
Daneben sollen auch spezifisch historische Themen wie die Frühgeschichte des Darlehens und seine stufenweise Entwicklung etwa aus der Nachbarschaftshilfe, und dogmatische Fragestellungen wie die Konstruktion des contractus mohatrae oder des Kreditmandats, oder Fragen der Zinsengewährung, in den Blick genommen werden.
Schließlich bietet sich ein Rechtsvergleich mit Quellen des griechischen Rechts und der hellenistischen Rechtspraxis an. Auch dazu werden Themenvorschläge gemacht werden.

Assessment and permitted materials

Für den Erwerb eines Zeugnisses ist ein Referat (ca. 20-30 Minuten) zu halten und anschließend eine Diskussion darüber zu führen; für das Diplomandenseminar ist ferner eine schriftliche Arbeit zu dem Referat zu verfassen. Details dazu werden in der ersten Einheit bekanntgegeben werden.

Wichtig ist mir die Diskussion der einzelnen Beiträge und vor allem die Diskussion der Studierenden miteinander - im angestrebten Idealfall muss ich als LV-Leiter nur mehr moderieren. Die Referate dienen dabei als Impuls.

Minimum requirements and assessment criteria

Neben der eigenen Präsentation wird eine regelmäßige Anwesenheit an den Sitzungen sowie rege Beteiligung an der Diskussion verlangt.

Wer trotz Anmeldung unbegründet nicht im Seminar erscheint, muss mit einer negativen Beurteilung rechnen.

Examination topics

Grundlage der Beurteilung ist die Präsentation des gewählten Themas. Im Mittelpunkt der Referate soll die Analyse juristischer Texte stehen.

Reading list

Alle Themen werden in der ersten Einheit am 29. 10. 2025 kurz vorgestellt und verteilt werden. Die Quellentexte werden mit Übersetzung ausgegeben und themenspezifisch Literatur empfohlen werden, welche in einem virtuellen Apparat zugänglich gemacht werden wird. Die dort abrufbare Literatur ist aber nicht abschließend und soll als Grundlage und Impuls für eigenen Recherche, bei der ich und mein Tema gerne unterstützen werden, dienen.

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Last modified: Su 19.10.2025 19:25