030584 PKU Case study course in Public Law (2025W)
Preparation für the written module examination from Public Law and selected areas of Constitutional Law
Continuous assessment of course work
Labels
Registration/Deregistration
Note: The time of your registration within the registration period has no effect on the allocation of places (no first come, first served).
- Registration is open from Th 13.11.2025 00:01 to Th 27.11.2025 23:59
- Deregistration possible until Th 04.12.2025 23:59
Details
max. 80 participants
Language: German
Lecturers
Classes (iCal) - next class is marked with N
- N Thursday 04.12. 11:00 - 12:00 Hörsaal U10 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1 (Kickoff Class)
- Friday 19.12. 10:00 - 14:00 Leseraum LS12 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 1.OG
- Friday 09.01. 10:45 - 14:15 Hörsaal U10 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Monday 12.01. 09:00 - 13:00 Leseraum LS12 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 1.OG
- Tuesday 20.01. 14:00 - 17:30 Hörsaal U10 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Information
Aims, contents and method of the course
Zur Vorbereitung auf die schriftliche Modulprüfung aus „Verwaltungsrecht und ausgewählte Gebiete des Verfassungsrechts“ im Jänner 2026 soll die Prüfungssituation anhand von zwei vierstündigen Klausurfällen simuliert werden. In den Klausurbesprechungen wird die strukturierte Falllösung geübt.Ziele: Förderung der Fähigkeit, die eigene Falllösung zielgerichtet und effizient zu konzipieren; stringenter Aufbau der Lösung; Übertragung des angelernten Wissens aus den Stoffgebieten zur schriftlichen Modulprüfung auf konkrete Fälle.Diese LV wird gemeinsam mit dem Klausurenkurs aus öffentlichem Recht (LV Nr 030334) abgehalten. Die Klausuren und die Klausurbesprechungen werden die gleichen sein. In welcher der beiden LVs Sie einen Platz erhalten, macht somit keinen Unterschied.
Assessment and permitted materials
Zwei schriftliche Klausuren; erlaubte Hilfsmittel sind unkommentierte Gesetzestexte. Diese dürfen farblich markiert sein. Erlaubt sind Verweise auf andere Gesetzesbestimmungen (zB § 8 AVG), nicht aber darüber hinausgehende Anmerkungen (zB § 8 AVG Parteistellung). „Post-its“ sind erlaubt, dürfen aber nur mit Verweisen oder mit Gesetzestiteln beschriftet sein.Sollten Sie Bedarf an abweichenden Prüfungsmodalitäten haben, geben Sie uns dies gerne mit Nachweis per Mail bekannt. Allgemeines zum Prozedere ist hier beschrieben: https://studieren.univie.ac.at/barrierefrei-studieren/anpassungen-bei-pruefungenlven/abweichende-pruefungsmethoden/
Minimum requirements and assessment criteria
Positiver Vermerk (+) im Sammelzeugnis ab einer positiv absolvierten Klausur, ansonsten kein Vermerk im Sammelzeugnis. Unentschuldigtes Fernbleiben von der ersten Einheit führt automatisch zur Abmeldung, um Studierenden auf der Warteliste das Nachrücken zu ermöglichen.
Examination topics
Es gilt die Stoffabgrenzung der schriftlichen Modulprüfung aus „Verwaltungsrecht und ausgewählte Gebiete des Verfassungsrechts“, die Sie unter https://staatsrecht.univie.ac.at/pruefungen/wiederin-ewald/ einsehen können.Beachten Sie bitte die Empfehlungen zur Prüfungsvorbereitung: https://staatsrecht.univie.ac.at/pruefungen/
Insbesondere wird die Lösung ehemaliger FÜM III-Fälle im Eigenstudium empfohlen: https://staatsrecht.univie.ac.at/pruefungen/wiederin-ewald/fuem-iii/
Insbesondere wird die Lösung ehemaliger FÜM III-Fälle im Eigenstudium empfohlen: https://staatsrecht.univie.ac.at/pruefungen/wiederin-ewald/fuem-iii/
Reading list
Die empfohlene Literatur finden sie unter https://staatsrecht.univie.ac.at/pruefungen/wiederin-ewald/ sowie in den die Empfehlungen des Instituts zur Prüfungsvorbereitung.
Association in the course directory
Last modified: Fr 28.11.2025 11:25