Universität Wien

030599 SE Insolvency law from the banks' perspective (2024W)

for diploma and doctoral students

4.00 ECTS (2.00 SWS), SPL 3 - Rechtswissenschaften
Continuous assessment of course work

Registration/Deregistration

Note: The time of your registration within the registration period has no effect on the allocation of places (no first come, first served).

Details

max. 20 participants
Language: German

Lecturers

Classes (iCal) - next class is marked with N

  • Thursday 10.10. 14:00 - 15:00 Seminarraum SEM41 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 4.OG
  • Friday 13.12. 09:00 - 18:00 Seminarraum SEM41 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 4.OG

Information

Aims, contents and method of the course

Das Seminar richtet sich an Kolleginnen und Kollegen mit verstärktem Interesse am Insolvenzrecht. Vorkenntnisse im Insolvenzrechts sind dazu empfehlenswert, aber keine zwingende Voraussetzung.

Das Insolvenzrecht unterliegt einem grundlegenden und schleichenden Paradigmenwechsel weg von der „mechanischen“ Gläubigerbefriedigung durch Liquidation des schuldnerischen Vermögens hin zu einer „schuldnerorientierten“ Sanierung und Restrukturierung. Schon im Vorfeld der Insolvenz haben die Akteure – namentlich der potentielle Schuldner und seine Gläubiger (bei denen es sich nicht selten um Banken handelt) und andere „Stakeholder“ – insolvenzrechtliche Vorgaben zu berücksichtigen, wollen sie eine „freie“ Sanierung mit dem krisenverfangenen Schuldner wagen. Hervorzuheben ist hier das Insolvenzanfechtungsrecht, das bei der Erschließung neuer Finanzierungsmöglichkeiten deutliche Grenzen setzt. Daneben gilt es, aufsichtsrechtlichen Vorgaben, die sich an die Banken richten, Genüge zu tun.

Klar ist, dass die Rolle der Banken bei der Sanierung und Insolvenzabwicklung nicht zu überschätzt werden kann: als Finanzier, als sanierungsbegleitende Intermediäre und letztlich Dreh- und Angelpunkt in avisierten Um- und Restrukturierungsverhandlungen. Konkrete Seminarthemen werden dabei in der Vorbesprechung bekannt gegeben. Daneben sind eigene Themenvorschläge willkommen.

Ziele:
Vertiefung methodischer Kenntnisse im rechtswissenschaftlichen Arbeiten; Vertiefung des theoretischen und praktischen Wissens im Bereich des Insolvenz- und Sanierungsrechts sowie anliegender Rechtsbereiche (insb des Zivilrechts: Kreditsicherungsrecht, Vertragsgestaltung); Entwicklung und Erprobung kritischen Denkens und der Argumentationsfähigkeit; Stärkung der Fähigkeit zu mündlicher Präsentation und schriftlicher Bearbeitung komplexer juristischer Fragestellungen.

Methode:
Interaktiv und sokratisch in Form schriftlicher Ausarbeitung, mündlicher Präsentation und gemeinsamer Diskussion der Themen.
Themenkreise (Auswahl, nicht abschließend):
• Grenzen der Privatautonomie bei der freien Sanierung – Anfechtung, aufsichtsrechtliche Schranken
• Finanzierungskonstruktionen und ihre Abwicklung im Nahbereich der Insolvenz, Intercreditor Agreements
• Financial Covenants: Kennzahlen und Kreditmonitoring, bankenspezifische Frühwarnungsmechanismen
• Sicherheitenmanagement und -verwertung, Forderungsverkauf
• Die Bank als Sanierungsbegleiter und Sachverständige bei der Abwicklung von Restrukturierungen und Insolvenzanträgen/-verfahren
• Insolvenzanfechtung und Restrukturierungsbemühungen
• Grenzüberschreitende Restrukturierung
• Konzernszenarien – Koordination mehrerer Schuldner samt mehrerer Banken
• Haftung der Banken in Insolvenzfällen?
• Das englische Recht als (ehemaliges?) Musterrechtsordnung für Finanzierungsverträge und vorinsolvenzliche Restrukturierung? „Flucht“ in
ausländische Restrukturierungsverfahren und die Rolle der Bank(en) – Rechtswahl, COMI-Shift, …

Assessment and permitted materials

Alle Beiträge werden bewertet, alle Hilfsmittel sind erlaubt.

Minimum requirements and assessment criteria

Seminararbeit von ca. 20-25 Seiten (falls die Arbeit als Diplomarbeitsseminararbeit eingereicht werden soll: mind. 50.000 Zeichen, exkl. Inhaltsverzeichnis, Abkürzungsverzeichnis und Literaturverzeichnis)
• Kurzreferat von 15-20 Minuten, mit Handout oder Folien
• Anwesenheit während des gesamten Seminars
• Abgabe der Endfassung der Seminararbeit bis 31.1.2025
In die Seminarnote fließen mündliche (Referat, Mitarbeit während der Diskussion – auch zu den Referaten der anderen Teilnehmerinnen und Teilnehmer) und schriftliche Leistungen (Seminararbeit) gleichgewichtig ein. Die Diplomarbeitsseminarnote bewertet nur die schriftliche Seminararbeit.

Examination topics

Wird in der Vorbesprechung bekannt gegeben und näher erläutert.

Reading list

Wird in der Vorbesprechung bekannt gegeben und näher erläutert.

Association in the course directory

Last modified: Th 03.10.2024 15:25