030614 UE Exercise in Law of Civil Procedure (2018S)
Continuous assessment of course work
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Registration/Deregistration
Note: The time of your registration within the registration period has no effect on the allocation of places (no first come, first served).
- Registration is open from Fr 09.02.2018 00:01 to Mo 26.02.2018 23:00
- Deregistration possible until We 14.03.2018 23:59
Details
max. 64 participants
Language: German
Lecturers
Classes (iCal) - next class is marked with N
Insgesamt finden 10 Einheiten statt. Die am 9.3.2018 entfallene Stunde wird nachgeholt, sodass die letzte Einheit am 1.6.2018 ist. Am 16.3.2018 wird der erste Fall durchbesprochen.
Klausuren:1. Klausur: 27.4.2018
2. Klausur: 11.5.2018
Friday
09.03.
17:00 - 19:15
Hörsaal U13 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Friday
16.03.
17:00 - 19:15
Hörsaal U13 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Friday
23.03.
17:00 - 19:15
Hörsaal U13 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Friday
13.04.
17:00 - 19:15
Hörsaal U13 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Friday
20.04.
17:00 - 19:15
Hörsaal U13 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Friday
27.04.
17:00 - 19:15
Hörsaal U13 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Friday
04.05.
17:00 - 19:15
Hörsaal U13 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Friday
11.05.
17:00 - 19:15
Hörsaal U13 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Friday
18.05.
17:00 - 19:15
Hörsaal U13 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Friday
25.05.
17:00 - 19:15
Hörsaal U13 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Information
Aims, contents and method of the course
Anhand von Beispielen wird geübt, wie man zivilverfahrensrechtliche Fälle planmäßig, ökonomisch und richtig löst. Besonderes Augenmerk gilt einer systematischen und verständlichen Vorgangsweise. Gleichzeitig erarbeiten wir prüfungswichtige Stoffgebiete. Die Beispiele betreffen zuerst das Zivilprozessrecht, später die anderen Zivilverfahrensbereiche. Da die behandelten Sachgebiete im Voraus angegeben werden, können auch Hörer mit geringeren Vorkenntnissen an der Lehrveranstaltung teilnehmen, zumal in der Anfangsphase die entsprechenden Bestimmungen und Literatur zur Vorbereitung angeführt werden. Eine umfassende Vorbereitung ist freilich unumgänglich, zumal das Niveau laufend gesteigert wird und die Übung als anspruchsvoll gilt.Nach frontaler und übersichtsartiger Darstellung der Problematik folgt das gemeinsame Lösen von Fällen, die zu Beginn des Semesters mit Hinweis auf Literatur bekannt gegeben werden. Den Teilnehmern wird vermittelt, den Sachverhalt kurz zu referieren, die Probleme zu erkennen und zu lösen. Verschiedene Lösungswege werden aufgezeigt und erarbeitet. Es besteht ausreichend Gelegenheit zur Mitarbeit und Nachfrage. Einsatz graphischer Darstellungen (Tafel).
Assessment and permitted materials
mündlich: Mitarbeit und Anwesenheitsaufruf (alle Hilfsmittel sind erlaubt)schriftlich: Klausur (es darf eine unkommentierte Gesetzesausgabe verwendet werden)Beitrag der einzelnen Teilleistungen:
Klausur 50% Mitarbeit 30% Anwesenheit 20%
Klausur 50% Mitarbeit 30% Anwesenheit 20%
Minimum requirements and assessment criteria
Zeugnis und Mindestanforderungen:
Der Anspruch auf ein Übungszeugnis besteht bei regelmäßiger Anwesenheit und bei positiver Beurteilung beider Klausuren. Eine negative Klausurnote kann durch mündliche (positive) Mitarbeit wettgemacht werden. Bei beiden Klausuren besteht unabdingbare Anwesenheitspflicht. Versäumte Klausuren können leider nicht nachgeholt werden; es gibt keine Ersatzklausuren! Die Anwesenheit wird regelmäßig kontrolliert. Ein einmaliges Fernbleiben (außerhalb der Klausurzeiten) wird toleriert (beachte allerdings die automatische Abmeldung, wenn der Teilnehmer in der ersten Stunde ohne Angabe eines wichtigen Grundes fehlt; siehe dazu unten) - eine zweite Fehlstunde nur bei einem triftigen Grund, der mir rechtzeitig bekannt zu geben ist. Der Mitarbeit in der Übung wird ein hoher Stellenwert eingeräumt. Die Teilnehmer sollten in der Lage sein, jeweils ca 15 bis 20 Minuten die zu bearbeitenden Fälle zu besprechen. Mangels freiwilliger Meldungen behalte ich mir vor, auch aufzurufen.Anmeldung und Abmeldepflicht:Die Anmeldung für alle Übungen aus Zivilverfahrensrecht für das Sommersemester 2018 ist ausschließlich über U:space möglich. Eine persönliche Anmeldung in der Übung ist nicht möglich. Ausdrücklich wird darauf hingewiesen, dass alle angemeldeten und zugelassenen Hörer auch dann, wenn sie keine Klausurarbeit mitschreiben, eine - in diesem Fall negative - Note erhalten, sofern sie sich nicht bis spätestens 20.4.2018 von der Lehrveranstaltung abmelden.Die Abmeldung muss entweder persönlich in der Übungsstunde oder per E-Mail an petra.peirleitner@univie.ac.at erfolgen und NICHT über univis!Angemeldete Teilnehmer, die in der ersten Lehrveranstaltungseinheit ohne Angabe eines wichtigen Grundes nicht erschienen sind, werden vom Lehrveranstaltungsleiter automatisch abgemeldet. In einem solchen Fall ist eine Abmeldung durch den Teilnehmer daher nicht erforderlich. Die freiwerdenden Plätze werden nach Maßgabe des für die Aufnahme in die Lehrveranstaltung geltenden Verfahrens vergeben.Studierende, die keinen Übungsplatz erhalten haben, aber auf der Warteliste stehen und nachträglich in die Übung aufgenommen werden möchten, müssen in der ersten Übungseinheit erscheinen und ihr Interesse bekunden. Diese können aufgenommen werden, wenn nach der ersten Übungseinheit Plätze frei werden. Sollte die Zahl der InteressentInnen die Zahl der freigewordenen Plätze übersteigen, wird die Aufnahme aufgrund der Reihung in der Warteliste vorgenommen.Achtung: Die Teilnehmer werden ersucht, sich auf den entsprechenden Fall/die entsprechenden Fälle des jeweiligen Termins vorzubereiten (dies gilt auch bereits für den 9.3.2018). Die Übungsfälle werden ausschließlich auf der Homepage des Instituts für Zivilverfahrensrecht veröffentlicht und sind bereits zu Semesterbeginn abrufbar.
Der Anspruch auf ein Übungszeugnis besteht bei regelmäßiger Anwesenheit und bei positiver Beurteilung beider Klausuren. Eine negative Klausurnote kann durch mündliche (positive) Mitarbeit wettgemacht werden. Bei beiden Klausuren besteht unabdingbare Anwesenheitspflicht. Versäumte Klausuren können leider nicht nachgeholt werden; es gibt keine Ersatzklausuren! Die Anwesenheit wird regelmäßig kontrolliert. Ein einmaliges Fernbleiben (außerhalb der Klausurzeiten) wird toleriert (beachte allerdings die automatische Abmeldung, wenn der Teilnehmer in der ersten Stunde ohne Angabe eines wichtigen Grundes fehlt; siehe dazu unten) - eine zweite Fehlstunde nur bei einem triftigen Grund, der mir rechtzeitig bekannt zu geben ist. Der Mitarbeit in der Übung wird ein hoher Stellenwert eingeräumt. Die Teilnehmer sollten in der Lage sein, jeweils ca 15 bis 20 Minuten die zu bearbeitenden Fälle zu besprechen. Mangels freiwilliger Meldungen behalte ich mir vor, auch aufzurufen.Anmeldung und Abmeldepflicht:Die Anmeldung für alle Übungen aus Zivilverfahrensrecht für das Sommersemester 2018 ist ausschließlich über U:space möglich. Eine persönliche Anmeldung in der Übung ist nicht möglich. Ausdrücklich wird darauf hingewiesen, dass alle angemeldeten und zugelassenen Hörer auch dann, wenn sie keine Klausurarbeit mitschreiben, eine - in diesem Fall negative - Note erhalten, sofern sie sich nicht bis spätestens 20.4.2018 von der Lehrveranstaltung abmelden.Die Abmeldung muss entweder persönlich in der Übungsstunde oder per E-Mail an petra.peirleitner@univie.ac.at erfolgen und NICHT über univis!Angemeldete Teilnehmer, die in der ersten Lehrveranstaltungseinheit ohne Angabe eines wichtigen Grundes nicht erschienen sind, werden vom Lehrveranstaltungsleiter automatisch abgemeldet. In einem solchen Fall ist eine Abmeldung durch den Teilnehmer daher nicht erforderlich. Die freiwerdenden Plätze werden nach Maßgabe des für die Aufnahme in die Lehrveranstaltung geltenden Verfahrens vergeben.Studierende, die keinen Übungsplatz erhalten haben, aber auf der Warteliste stehen und nachträglich in die Übung aufgenommen werden möchten, müssen in der ersten Übungseinheit erscheinen und ihr Interesse bekunden. Diese können aufgenommen werden, wenn nach der ersten Übungseinheit Plätze frei werden. Sollte die Zahl der InteressentInnen die Zahl der freigewordenen Plätze übersteigen, wird die Aufnahme aufgrund der Reihung in der Warteliste vorgenommen.Achtung: Die Teilnehmer werden ersucht, sich auf den entsprechenden Fall/die entsprechenden Fälle des jeweiligen Termins vorzubereiten (dies gilt auch bereits für den 9.3.2018). Die Übungsfälle werden ausschließlich auf der Homepage des Instituts für Zivilverfahrensrecht veröffentlicht und sind bereits zu Semesterbeginn abrufbar.
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Last modified: Th 31.03.2022 00:16