030625 PUE Exercise in Constitutional Law (2025S)
Schwerpunkt juristische Argumentation
Continuous assessment of course work
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Registration/Deregistration
Note: The time of your registration within the registration period has no effect on the allocation of places (no first come, first served).
- Registration is open from Tu 11.02.2025 00:01 to Tu 25.02.2025 23:59
- Registration is open from Th 27.02.2025 00:01 to Tu 04.03.2025 23:59
- Deregistration possible until We 19.03.2025 23:59
Details
max. 50 participants
Language: German
Lecturers
Classes (iCal) - next class is marked with N
- Monday 10.03. 10:00 - 12:00 Seminarraum SEM61 Schottenbastei 10-16, Juridicum 6.OG
- Monday 17.03. 10:00 - 12:00 Seminarraum SEM61 Schottenbastei 10-16, Juridicum 6.OG
- Monday 24.03. 10:00 - 12:00 Seminarraum SEM61 Schottenbastei 10-16, Juridicum 6.OG
- Monday 31.03. 10:00 - 12:00 Seminarraum SEM61 Schottenbastei 10-16, Juridicum 6.OG
- Monday 07.04. 10:00 - 12:00 Seminarraum SEM61 Schottenbastei 10-16, Juridicum 6.OG
- Monday 28.04. 10:00 - 12:00 Seminarraum SEM61 Schottenbastei 10-16, Juridicum 6.OG
- Monday 05.05. 10:00 - 12:00 Seminarraum SEM61 Schottenbastei 10-16, Juridicum 6.OG
- Monday 12.05. 10:00 - 12:00 Seminarraum SEM61 Schottenbastei 10-16, Juridicum 6.OG
- Monday 19.05. 10:00 - 12:00 Seminarraum SEM61 Schottenbastei 10-16, Juridicum 6.OG
- Monday 26.05. 10:00 - 12:00 Seminarraum SEM61 Schottenbastei 10-16, Juridicum 6.OG
- Monday 02.06. 10:00 - 12:00 Seminarraum SEM61 Schottenbastei 10-16, Juridicum 6.OG
- N Monday 16.06. 10:00 - 12:00 Seminarraum SEM61 Schottenbastei 10-16, Juridicum 6.OG
Information
Aims, contents and method of the course
Im Rahmen der Übung werden verfassungsrechtliche Fragestellungen aus dem gesamten Fach behandelt. Bereits erworbenes Wissen soll auf konkrete Fragestellungen angewandt werden, wobei der Schwerpunkt auf der juristischen Argumentation liegt. Für die Teilnahme ist es daher erforderlich, dass schon Grundkenntnisse aus dem Fach Verfassungsrecht vorhanden sind, die über das aus den Einführungslehrveranstaltungen erworbene Wissen hinausgeht; dieses wird vorausgesetzt.
Assessment and permitted materials
Die Übung ist eine prüfungsimmanente Lehrveranstaltung, eine regelmäßige Teilnahme wird daher vorausgesetzt. Die Leistungsanforderungen werden während des Semesters erbracht. Die Leistungskontrolle erfolgt anhand von mündlicher Mitarbeit und einem schriftlichen Test. Studierende, die beim Test die erforderliche Punkteanzahl (Mindestpunkteanzahl 5 Punkte) nicht erreichen konnten oder an der Teilnahme verhindert waren, haben die Möglichkeit, zu einem Wiederholungstest anzutreten. Daneben gibt es die Möglichkeit, dass anstelle der Mindestpunkte für den schriftlichen Test die Mindestpunkte durch drei schriftliche Ausarbeitungen von Fällen erbracht werden; es können nur drei schriftliche Ausarbeitungen pro Studierender:em abgegeben werden, pro Ausarbeitung können höchstens zwei Punkte erreicht werden.Als Hilfsmittel sind unkommentierte Gesetzestexte nicht nur erlaubt, sondern erforderlich. Sie sind in jeder Stunde mitzunehmen.
Minimum requirements and assessment criteria
Die Anwesenheit in der ersten Einheit ist für die Teilnahme obligatorisch – bei Verhinderung ist eine Entschuldigung erforderlich, da sonst die Abmeldung von der Lehrveranstaltung erfolgt.
Termine:
Montag 10.03.2025 Einheit mit Anwesenheitspflicht bei sonstiger Abmeldung
Montag 17.03.2025
Montag 24.03.2025
Montag 31.03.2024 Test
Montag 07.04.2025
Montag 28.04.2025
Montag 05.05.2025
Montag 12.05.2025
Montag 19.05.2025
Montag 26.05.2025
Montag 02.06.2025
Montag 16.06.2025 Wiederholungstest und BesprechungFür die positive Absolvierung der Übung ist die positive Absolvierung eines schriftlichen Tests (mindestens 5 Punkte) erforderlich. Studierende, die beim Test die erforderliche Punkteanzahl (Mindestpunkteanzahl 5 Punkte) nicht erreichen konnten oder an der Teilnahme verhindert waren, haben die Möglichkeit, zu einem Wiederholungstest anzutreten. Daneben gibt es die Möglichkeit, dass anstelle der Mindestpunkte für den schriftlichen Test die Mindestpunkte durch drei schriftliche Ausarbeitungen von Fällen erbracht werden; es können nur drei schriftliche Ausarbeitungen pro Studierender:em abgegeben werden, pro Ausarbeitung können höchstens zwei Punkte erreicht werden.
Für mündliche Mitarbeit können in jeder Stunde (ausgenommen in den Stunden, in denen die Tets absolviert werden) bis zu drei Punkte erreicht werden.Notenschlüssel:
00 – 19 Nicht genügend
20 – 25 Genügend
26 – 30 Befriedigend
31 – 35 Gut
Ab 36 Sehr gut
Termine:
Montag 10.03.2025 Einheit mit Anwesenheitspflicht bei sonstiger Abmeldung
Montag 17.03.2025
Montag 24.03.2025
Montag 31.03.2024 Test
Montag 07.04.2025
Montag 28.04.2025
Montag 05.05.2025
Montag 12.05.2025
Montag 19.05.2025
Montag 26.05.2025
Montag 02.06.2025
Montag 16.06.2025 Wiederholungstest und BesprechungFür die positive Absolvierung der Übung ist die positive Absolvierung eines schriftlichen Tests (mindestens 5 Punkte) erforderlich. Studierende, die beim Test die erforderliche Punkteanzahl (Mindestpunkteanzahl 5 Punkte) nicht erreichen konnten oder an der Teilnahme verhindert waren, haben die Möglichkeit, zu einem Wiederholungstest anzutreten. Daneben gibt es die Möglichkeit, dass anstelle der Mindestpunkte für den schriftlichen Test die Mindestpunkte durch drei schriftliche Ausarbeitungen von Fällen erbracht werden; es können nur drei schriftliche Ausarbeitungen pro Studierender:em abgegeben werden, pro Ausarbeitung können höchstens zwei Punkte erreicht werden.
Für mündliche Mitarbeit können in jeder Stunde (ausgenommen in den Stunden, in denen die Tets absolviert werden) bis zu drei Punkte erreicht werden.Notenschlüssel:
00 – 19 Nicht genügend
20 – 25 Genügend
26 – 30 Befriedigend
31 – 35 Gut
Ab 36 Sehr gut
Examination topics
In jeder Übungseinheit werden anhand von vorher auf Moodle bereitgestellten Fällen, die vorzubereiten sind, Themenbereiche des Verfassungsrechts behandelt. Die Themenbereiche werden bei den Fällen bekanntgegeben.
Für die Absolvierung der Übung ist es erforderlich, den gesamten Stoff des Faches schon einmal grundsätzlich gelernt zu haben.Stoff des Tests: Grundlagen des Verfassungsrechts, Gesetzgebung (Lehrbuch Seiten 1 – 126)
Stoff des Wiederholungstests: Stoff der gesamten Lehrveranstaltung
Für die Absolvierung der Übung ist es erforderlich, den gesamten Stoff des Faches schon einmal grundsätzlich gelernt zu haben.Stoff des Tests: Grundlagen des Verfassungsrechts, Gesetzgebung (Lehrbuch Seiten 1 – 126)
Stoff des Wiederholungstests: Stoff der gesamten Lehrveranstaltung
Reading list
Perthold-Stoitzner, Verfassungsrecht, Lernen, Üben, Wissen, 2. Auflage (2018) - unter Berücksichtigung der geltenden Verfassungsrechtslage
Association in the course directory
Last modified: We 26.02.2025 20:25