030689 KU Rome I and Rome II Regulation-Case Studies (2015W)
Continuous assessment of course work
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Weist ein Sachverhalt Bezüge zu mehreren Rechtsordnungen auf, zB da der Kreditgeber,
Kreditnehmer und Bürge ihre Niederlassung bzw ihren gewöhnlichen Aufenthalt in
unterschiedlichen Staaten haben oder schädigt ein im Ausland erworbenes fehlerhaftes
Produkt einen Dritten im Inland, so ist zunächst zu klären, nach welchem Recht allfällige
Ansprüche zu beurteilen sind. Diese Fragen beantworten die IPR-Vorschriften der Rom I VO und Rom II VO.
Kreditnehmer und Bürge ihre Niederlassung bzw ihren gewöhnlichen Aufenthalt in
unterschiedlichen Staaten haben oder schädigt ein im Ausland erworbenes fehlerhaftes
Produkt einen Dritten im Inland, so ist zunächst zu klären, nach welchem Recht allfällige
Ansprüche zu beurteilen sind. Diese Fragen beantworten die IPR-Vorschriften der Rom I VO und Rom II VO.
Registration/Deregistration
Note: The time of your registration within the registration period has no effect on the allocation of places (no first come, first served).
- Registration is open from Sa 10.10.2015 00:01 to Th 15.10.2015 16:38
- Deregistration possible until Th 15.10.2015 23:59
Details
max. 50 participants
Language: German
Lecturers
Classes (iCal) - next class is marked with N
- Friday 16.10. 09:00 - 12:00 Hörsaal U15 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Friday 23.10. 09:00 - 12:00 Hörsaal U15 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Friday 30.10. 09:00 - 12:00 Hörsaal U15 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Friday 06.11. 09:00 - 10:30 Hörsaal U15 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Information
Aims, contents and method of the course
Die Anknüpfung von grenzüberschreitenden vertraglichen und außervertraglichen Schuldverhältnissen nach der Rom I und Rom II VO.
Assessment and permitted materials
Mitarbeit, kurzer Test, Klausur, Anwesenheitspflicht.
Positive Beurteilung: 51% der Gesamtpunkteanzahl; davon können Sie bei den einzelnen Leistungskontrollen erlangen: Klausur: 50%; Test: 20%; Mitarbeit: 30%.
Positive Beurteilung: 51% der Gesamtpunkteanzahl; davon können Sie bei den einzelnen Leistungskontrollen erlangen: Klausur: 50%; Test: 20%; Mitarbeit: 30%.
Minimum requirements and assessment criteria
Vertiefen der Kenntnisse der Rom I und Rom II VO.
Erlernen der kollisionsrechtlichen Anknüpfung.
Erlernen der kollisionsrechtlichen Anknüpfung.
Examination topics
Vortrag; Lösung von Fällen; Diskussion.
Reading list
Wird in der 1. Stunde bekannt gegeben.
Association in the course directory
Last modified: Th 31.03.2022 00:16