Universität Wien

030717 UE Exercise in Law of Civil Procedure (2019W)

4.00 ECTS (2.00 SWS), SPL 3 - Rechtswissenschaften
Continuous assessment of course work

Registration/Deregistration

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Details

max. 100 participants
Language: German

Lecturers

Classes (iCal) - next class is marked with N

1. Klausur: Fr, 14.2.2020
Rückgabe und Besprechung: Mo, 17.2.2020

Am Mo, 24.2.2020, werden aufgrund besonderer Umstände statt der 2. Klausur mündliche Leistungskontrollen vorgenommen.

Die Übungsfälle werden auf zvr.univie.ac.at online gestellt.

Monday 10.02. 17:00 - 19:00 Hörsaal U11 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Wednesday 12.02. 17:00 - 19:00 Hörsaal U11 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Thursday 13.02. 17:00 - 19:00 Hörsaal U11 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Friday 14.02. 17:00 - 19:00 Hörsaal U11 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Monday 17.02. 17:00 - 19:00 Hörsaal U11 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Tuesday 18.02. 17:00 - 19:00 Hörsaal U11 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Thursday 20.02. 17:00 - 19:00 Hörsaal U11 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Friday 21.02. 17:00 - 19:00 Hörsaal U11 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Monday 24.02. 17:00 - 19:00 Hörsaal U11 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Thursday 27.02. 17:00 - 19:00 Hörsaal U11 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1

Information

Aims, contents and method of the course

In der Übung wird durch die Lösung von praxisrelevanten Fällen unter Mitarbeit der Studierenden das Zivilverfahrensrecht mitsamt seinen internationalen Bezügen erörtert. Einen wesentlichen Schwerpunkt bildet dabei das Erkenntnisverfahren; darüber hinaus wird das Exekutions- und Insolvenzverfahren in Grundzügen behandelt. Eine sorgfältige Vorbereitung auf die Übungseinheiten anhand der im Vorfeld zur Verfügung gestellten Fälle ist unumgänglich, da die Kenntnis bereits durchgenommener Stoffgebiete sowohl bei späteren Übungseinheiten als auch bei beiden Klausuren vorausgesetzt wird.

Zu Vorbereitungszwecken werden die Übungsfälle im Vorfeld hier online gestellt.

Assessment and permitted materials

Im Rahmen der Übung wird der mündlichen Mitarbeit ein hoher Stellenwert eingeräumt. Die Studierenden haben die Möglichkeit, die im Vorfeld bereit gestellten Fälle vorzubereiten und Einzelprobleme im Zuge der gemeinsamen Aufarbeitung in der Stunde zu lösen.

Minimum requirements and assessment criteria

Der Anspruch auf ein Übungszeugnis besteht bei insgesamt positiver Beurteilung der beiden schriftlichen Klausuren (= eine Klausur zumindest mit der Note "befriedigend" oder beide Klausuren mit der Note "genügend"). Unzureichende Klausurnoten bzw versäumte Klausuren können durch mündliche Mitarbeit wettgemacht werden. Eine Klausur muss jedenfalls positiv absolviert werden.

Bei der Klausur darf (und soll) eine unkommentierte Gesetzesausgabe verwendet werden.

Anwesenheitspflicht besteht nur für die erste Einheit. Angemeldete Studierende, die in der ersten Lehrveranstaltungseinheit ohne Angabe eines wichtigen Grundes nicht erschienen sind, werden von der Lehrveranstaltung abgemeldet.

Die Studierenden sind nicht verpflichtet, sich abzumelden. Wer an keiner der Klausuren teilnimmt bzw keine Mitarbeit erbringt, wird automatisch abgemeldet.

Examination topics

Reading list


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Last modified: Th 31.03.2022 00:16