030785 KU Aspects regarding consumerism of the anti-discrimination act (2021S)
Continuous assessment of course work
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Registration/Deregistration
Note: The time of your registration within the registration period has no effect on the allocation of places (no first come, first served).
- Registration is open from Sa 20.02.2021 00:01 to Mo 15.03.2021 23:59
- Deregistration possible until Tu 23.03.2021 23:59
Details
max. 25 participants
Language: German
Lecturers
Classes (iCal) - next class is marked with N
VB: digital/per Mail
- Tuesday 23.03. 14:00 - 16:00 Digital (Kickoff Class)
- Tuesday 23.03. 16:00 - 18:00 Digital
- Wednesday 05.05. 09:00 - 17:00 Digital
- Thursday 06.05. 09:00 - 17:00 Digital
Information
Aims, contents and method of the course
Seit der Umsetzung der AntirassismusRL 2000/43/EG im Jahr 2004 wurden die Ziele der Gleichbehandlung ohne Unterschied der ethnischen Herkunft auch auf Rechtsverhältnisse außerhalb des Arbeitsverhältnisses ausgedehnt. Die Ethnie blieb für einige Jahre auch einziges Merkmal bei dem der Schutz vor Diskriminierung außerhalb eines Arbeitsverhältnisses geregelt wurde. Erst durch die Umsetzung der erweiterten GleichbehandlungsRL 2004/113/EG mit der GlBG Novelle 2008 erstreckte sich der Diskriminierungsschutz auch auf Gleichbehandlung der Geschlechter. Die Auswirkungen des III. Teils des Gleichbehandlungsgesetzes auf Konsumentinnen und Konsumenten beim Sozialschutz und sozialen Vergünstigungen, bei Bildung und beim Zugang zu diversen Gütern und Dienstleistungen, einschließlich von Wohnraum, aufgrund der ethnischen Zugehörigkeit und der Belästigung im Zusammenhang mit der ethnischen Zugehörigkeit werden anhand von Fallbeispielen, nationalen und internationalen Gerichtsentscheidungen sowie Entscheidungen der Gleichbehandlungskommission erarbeitet. Eingegangen wird auch auf das Diskriminierungsverbot aufgrund einer Behinderung und die Möglichkeiten, die das Behindertengleichstellungsgesetz Menschen mit Behinderung gebracht hat, Diskriminierungen abzubauen und sich gegen Diskriminierung zu schützen.
Assessment and permitted materials
Mündliches Referat, schriftliche Aufbereitung des Referates, Mitarbeit
Minimum requirements and assessment criteria
Vermittlung vertiefter Kenntnisse des österreichischen Gleichbehandlungsrechts
Examination topics
Vortrag, Referate der Studierenden
Die oben angeführten Themen und Fragestellungen werden anhand von schriftlichen Vortragsunterlagen und mündlichen Referaten erarbeitet. Im Rahmen der Referate sollen themenspezifische Fragen von den jeweiligen Vortragenden formuliert werden, die im Anschluss in der Gruppe diskutiert werden sollen.
Vorbesprechung und Einführung (März):
Im Zuge der Vorbesprechung können die Studierenden Fragen zu den Referatsthemen und zum Lehrgang selbst stellen. Mit den Referaten sollen alle Diskriminierungstatbestände aufgearbeitet werden. Die Referate werden den Studierenden zugeteilt, Themenwünsche können per Mail bei der Vorbesprechung bekannt gegeben werden und werden gerne berücksichtigt, sofern alle Themenbereiche durch Referate abgedeckt sind. Bis zum ersten bzw zweiten Seminartag haben die Studierenden die schriftlichen Unterlagen und Referate vorzubereiten.
Erster und zweiter Seminartag (zwei aufeinanderfolgende Tage im Juni):
Input durch die Vortragende mit Beispielen aus der Beratungstätigkeit im Konsumentenschutz.
Die Studierenden tragen ihre Referate passend zum Input vor. Die zeitliche Verteilung wird am ersten Seminartag vereinbart. Im Anschluss an jedes Referat wird genug Zeit für Kommentierung und Diskussion eingeplant. Dabei sollen Fragen diskutiert werden, die von den Studierenden vorbereitet wurden oder, die sich aus den Referaten ergeben.
Die oben angeführten Themen und Fragestellungen werden anhand von schriftlichen Vortragsunterlagen und mündlichen Referaten erarbeitet. Im Rahmen der Referate sollen themenspezifische Fragen von den jeweiligen Vortragenden formuliert werden, die im Anschluss in der Gruppe diskutiert werden sollen.
Vorbesprechung und Einführung (März):
Im Zuge der Vorbesprechung können die Studierenden Fragen zu den Referatsthemen und zum Lehrgang selbst stellen. Mit den Referaten sollen alle Diskriminierungstatbestände aufgearbeitet werden. Die Referate werden den Studierenden zugeteilt, Themenwünsche können per Mail bei der Vorbesprechung bekannt gegeben werden und werden gerne berücksichtigt, sofern alle Themenbereiche durch Referate abgedeckt sind. Bis zum ersten bzw zweiten Seminartag haben die Studierenden die schriftlichen Unterlagen und Referate vorzubereiten.
Erster und zweiter Seminartag (zwei aufeinanderfolgende Tage im Juni):
Input durch die Vortragende mit Beispielen aus der Beratungstätigkeit im Konsumentenschutz.
Die Studierenden tragen ihre Referate passend zum Input vor. Die zeitliche Verteilung wird am ersten Seminartag vereinbart. Im Anschluss an jedes Referat wird genug Zeit für Kommentierung und Diskussion eingeplant. Dabei sollen Fragen diskutiert werden, die von den Studierenden vorbereitet wurden oder, die sich aus den Referaten ergeben.
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Last modified: Fr 12.05.2023 00:12