Universität Wien

030785 KU Aspects regarding consumerism of the anti-discrimination act (2023S)

3.00 ECTS (2.00 SWS), SPL 3 - Rechtswissenschaften
Continuous assessment of course work

Registration/Deregistration

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Details

max. 40 participants
Language: German

Lecturers

Classes (iCal) - next class is marked with N

Monday 27.03. 13:00 - 15:00 Seminarraum SEM33 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 3.OG
Wednesday 31.05. 12:00 - 20:00 Seminarraum SEM51 Schottenbastei 10-16, Juridicum 5.OG
Thursday 01.06. 13:00 - 21:00 Seminarraum SEM43 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 4.OG

Information

Aims, contents and method of the course

Teil III des Gleichbehandlungsgesetzes befasst sich mit Diskriminierung außerhalb der Arbeitswelt: Beim Zugang zu Gütern und Dienstleistungen einschließlich Wohnraum, zu Bildung, zum Sozialschutz und sozialen Ver-günstigen darf niemand aufgrund der ethnischen Zugehörigkeit, des Geschlechts, des Familienstandes oder des Umstandes, ob jemand Kinder hat, diskriminiert werden. Die konkreten Situationen, mit denen sich Gleichbehandlungskommission und Gerichte bisher zu befassen hatten, spannen sich von der Wohnungssuche über den Handel, den Zugang zu Finanzdienstleistungen (z.B. Kreditvergabe), verweigertem Einlass in Lokale und Freizeiteinrichtungen, unterschiedlichen Preisen beim Friseur, bei Versicherungen oder im öffentlichen Transport etc. In nahezu allen diesen Situationen sind die Betroffenen gleichzeitig Konsumenten/innen im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes, dh es kommen aus verschiedenen Richtungen zwei Schutzgesetze zeitgleich zur Anwendung. Ziel der Veranstaltung ist die Vermittlung vertiefter Kenntnisse des österreichischen Gleichbehandlungsrechts sowie die Sensibilisierung für Situationen, in denen Gleichbehandlungsrecht und Konsumentenschutzrecht einander begegnen.

Neben Teil III des Gleichbehandlungsgesetzes wird auch auf das Behindertengleichstellungsgesetz eingegangen, das zum Ziel hat, die Diskriminierung von Mensch mit Behinderungen zu beseitigen oder zu verhindern, um ihnen die gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu gewährleisten und eine selbstbestimmte Lebensführung zu ermöglichen.

Assessment and permitted materials

Mündliches Referat, schriftliche Aufbereitung des Referats, Mitarbeit

Minimum requirements and assessment criteria

Basiswissen im Allgemeinen Vertragsrecht und Grundkenntnisse aus dem Konsumentenschutzgesetz sowie Interesse an gleichbehandlungsrechtlichen Fragestellungen.

Examination topics

Vortrag, Referate der Studierenden

Vorbesprechung und Einführung (März):
Die Vorbesprechung dient dazu, die Referatsthemen zu erarbeiten und zu verteilen. An sich sollen mit den Referaten nach Möglichkeit alle Diskriminierungstatbestände aufbereitet werden. Die schriftliche Ausarbeitung der Referate ist vor Beginn der beiden Seminartage abzuliefern, die mündliche Präsentation erfolgt dann verteilt auf die beiden Seminartage.

Erster und zweiter LV-Tag:
Darstellung der rechtlichen Grundlagen durch den Vortragenden, jeweils begleitet von Diskriminierungsfällen, die vor der Gleichbehandlungskommission oder auch vor Gericht abgehandelt und entschieden wurden. Methodisch wird hierbei der Schwerpunkt auf die Fälle selbst gelegt, die zeigen, wie das Gleichbehandlungsrecht „im echten Leben“ funktioniert, aber auch, wo es nicht funktioniert. Die Referate können flexibel an passenden Stellen eingefügt werden. Im Anschluss an jedes Referat wird es ausreichend Zeit für Kommentierung und Diskussion geben.
Es gibt mit Sicherheit Bereiche im Lebensalltag, bei denen einem eine mögliche Diskriminierung nicht sofort ins Auge fällt. Ein spezielles Ziel des Seminars besteht durchaus auch darin, nach solchen Konstellationen aus dem Lebensalltag zu suchen und zu analysieren, inwieweit sie in den bereits vorhandenen rechtlichen Rahmen passen könnten.

Reading list

wird in der VB bekannt gegeben

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Last modified: Fr 17.03.2023 12:08