030828 VO International und European Criminal Law (2021S)
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Registration/Deregistration
Note: The time of your registration within the registration period has no effect on the allocation of places (no first come, first served).
Details
Language: German
Examination dates
- Tuesday 22.06.2021 16:00 - 17:00 Digital
- Tuesday 12.10.2021 16:00 - 17:00 Digital
- Tuesday 23.11.2021 16:00 - 17:00 Digital
- Tuesday 18.01.2022 16:00 - 17:00 Digital
Lecturers
Classes (iCal) - next class is marked with N
- Tuesday 09.03. 16:00 - 17:30 Digital
- Tuesday 16.03. 16:00 - 17:30 Digital
- Tuesday 23.03. 16:00 - 17:30 Digital
- Tuesday 13.04. 16:00 - 17:30 Digital
- Tuesday 20.04. 16:00 - 17:30 Digital
- Tuesday 27.04. 16:00 - 17:30 Digital
- Tuesday 04.05. 16:00 - 17:30 Digital
- Tuesday 11.05. 16:00 - 17:30 Digital
- Tuesday 18.05. 16:00 - 17:30 Digital
- Tuesday 01.06. 16:00 - 17:30 Digital
- Tuesday 08.06. 16:00 - 17:30 Digital
- Tuesday 15.06. 16:00 - 17:30 Digital
Information
Aims, contents and method of the course
Assessment and permitted materials
VO - Prüfungstermine (digital via Moodle):
22.06.2021
12.10.2021
23.11.2021
18.01.2022
22.06.2021
12.10.2021
23.11.2021
18.01.2022
Minimum requirements and assessment criteria
Examination topics
Europäisches und Internationales Strafrecht
Reading list
Satzger (Internationales und Europäisches Strafrecht, 9. Auflage)
von Satzger zum Lehrbuch zusammengestelltes Material – gut geordnet: www.lehrbuch-satzger.de/
von Satzger zum Lehrbuch zusammengestelltes Material – gut geordnet: www.lehrbuch-satzger.de/
Association in the course directory
Last modified: Fr 12.05.2023 00:12
Zum einen gibt es in vielen Bereichen internationale Einigungen, die auch Österreich verpflichten, bestimmtes Verhalten mit Strafe zu bedrohen. Denken Sie zum anderen auch an Fälle, in denen die Strafverfolgung nicht nur einen Staat, sondern mehrere Staaten beansprucht. Beispielsweise hat ein deutsches Unternehmen eine Niederlassung in Spanien. Dort besticht ein deutscher Angestellter einen für Vergabe öffentlicher Aufträge zuständigen spanischen Beamten. Hat die österreichische Staatsanwaltschaft Ermittlungen einzuleiten? Auch gegen den spanischen Beamten? Muss Spanien die Verdächtigen an Österreich ausliefern? Müssen die spanischen Behörden Unterlagen der spanischen Niederlassung sicherstellen und an die deutschen Behörden herausgeben? Und umgekehrt: Wenn der Österreich wieder nach Österreich einreist - muss Österreich ihn an Spanien ausliefern, falls die spanischen Strafverfolgungsbehörden eine Strafverfolgung einleiten? Müssen die österreichischen Behörden Unterlagen, die sich im Mutterunternehmen befinden könnten, dort suchen, gegebenenfalls sicherstellen und an die spanischen Behörden herausgeben? Dürfen sowohl in Spanien als auch in Österreich Strafverfahren eingeleitet werden? Ist ein Verfahren in Spanien ein Grund, das Verfahren in Österreich einzustellen? Wenn der Beschuldigte in Spanien verurteilt wird – ist das ein Einstellungsgrund in Österreich? Und wenn er freigesprochen wird? Wenn Österreich verurteilt oder freispricht: Steht dies die Rechtshilfe an Spanien entgegen?
Was verbirgt sich außerdem hinter Kürzeln wie "CoE", "PJZ", "FATF", "EJN", "SIS" und "SDÜ", was ist eine Richtlinie, was können Europol und Eurojust, haben sie etwas mit Interpol zu tun, was steht in "Grünbüchern" und wer um himmelswillen ist OLAF?
Damit derartige Fragen uns das Leben nicht schwer und die bevorstehende Veranstaltung interessant machen, werden sie dort gelöst. Damit der Überblick über den komplizierten Stoff nicht verloren geht, richtet sich der Aufbau der Lehrveranstaltung im Wesentlichen nach dem Lehrbuch von Satzger (Internationales und Europäisches Strafrecht, 9. Auflage).