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030839 PUE Exercise in Labour Law and Law of Social Security (2023W)
Continuous assessment of course work
Labels
Registration/Deregistration
Note: The time of your registration within the registration period has no effect on the allocation of places (no first come, first served).
- Registration is open from Tu 12.09.2023 00:01 to Tu 26.09.2023 23:59
- Deregistration possible until Su 15.10.2023 23:59
Details
max. 56 participants
Language: German
Lecturers
Classes (iCal) - next class is marked with N
BLOCK-LV für Nov-Termin
- Monday 09.10. 14:00 - 16:00 Hörsaal U16 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Wednesday 11.10. 14:00 - 16:00 Hörsaal U15 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Monday 16.10. 14:00 - 16:00 Hörsaal U16 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Wednesday 18.10. 14:00 - 16:00 Hörsaal U15 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Monday 23.10. 14:00 - 16:00 Hörsaal U16 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Wednesday 25.10. 14:00 - 16:00 Hörsaal U15 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Monday 30.10. 14:00 - 16:00 Hörsaal U16 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Monday 06.11. 14:00 - 16:00 Hörsaal U16 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Wednesday 08.11. 14:00 - 16:00 Hörsaal U15 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Information
Aims, contents and method of the course
Das Konzept der Übung beruht darauf, den Studierenden ein möglichst umfassendes Bild des Arbeits- und Sozialrechts unter Einbeziehung seiner praktischen Relevanz zu vermitteln. Die Übung dient dabei der Vorbereitung auf die Modulprüfung. Der inhaltliche Schwerpunkt der Lehrveranstaltung liegt auf der systematischen Darstellung der wichtigsten Teilgebiete des geltenden österreichischen Arbeits- und Sozialrechts.Die Aufarbeitung des Lehrstoffes erfolgt nach einer kurzen theoretischen Einführung in den jeweiligen Themenbereich anhand der Lösung praktischer Fallbeispiele unter Berücksichtigung von aktuellen Rechtsgrundlagen, Judikatur und Fachliteratur. Dabei werden aktuelle Problembereiche aufgegriffen und diskutiert. Die Vorbereitung der Fälle erfolgt durch die Studierenden zu Hause im Vorfeld der jeweiligen Einheit. Die Übung dient schließlich der gemeinsamen Falllösung und Diskussion.Nach dem erfolgreichen Abschluss der Übung sind die Studierenden in der Lage, arbeits- und sozialrechtliche Problemstellungen zu erkennen und zu analysieren, konkrete Fallbeispiele anhand von Gesetzestexten eigenständig zu lösen und in Diskussionen mit Fachleuten als kompetente Gesprächspartner aufzutreten.
Assessment and permitted materials
Die Leistungsüberprüfung erfolgt anhand von drei Teilleistungen:1. Mündliche Leistung – Mitarbeit
2. Zwischenklausur
3. Abschlussklausur zum Gesamtstoff der UEDieDer Leistungsnachweis ist im Verlauf der Übung zu erbringen und es besteht Anwesenheitspflicht. Auf Grundlage von § 10 des Satzungsteils "Studienrecht" der Universität Wien (https://satzung.univie.ac.at/studienrecht/) gilt in allen Übungen aus Arbeitsrecht und Sozialrecht folgende einheitliche Vorgangsweise hinsichtlich der Mindestanwesenheit: Angemeldete Studierende, die in der ersten Lehrveranstaltungseinheit ohne Angabe eines wichtigen Grundes nicht erschienen sind, werden von dem/der Lehrveranstaltungsleiter/in abgemeldet. Auch für die nachfolgenden Einheiten gilt grundsätzlich eine Anwesenheitspflicht, die mittels Unterschriftenlisten kontrolliert wird. Es darf maximal zweimal unentschuldigt gefehlt werden. Da diese Mindestanwesenheit als Mindestanforderung an die Studierenden für eine positive Beurteilung festgelegt wird, führt ein Fehlen in mehr als zwei Einheiten (inklusive der ersten) zu einer negativen Beurteilung. Ein Abbruch der Übung und damit eine Abmeldung ohne Benotung ist nur bei Glaubhaftmachung eines wichtigen Grundes möglich.Der Beurteilungsmaßstab setzt sich wie folgt zusammen:1. Aktive mündliche Mitarbeit und aktive Teilnahme an den Diskussionen (20%)
2. Klausuren (80%)Für eine positive Note sind insgesamt 51% erforderlich.
2. Zwischenklausur
3. Abschlussklausur zum Gesamtstoff der UEDieDer Leistungsnachweis ist im Verlauf der Übung zu erbringen und es besteht Anwesenheitspflicht. Auf Grundlage von § 10 des Satzungsteils "Studienrecht" der Universität Wien (https://satzung.univie.ac.at/studienrecht/) gilt in allen Übungen aus Arbeitsrecht und Sozialrecht folgende einheitliche Vorgangsweise hinsichtlich der Mindestanwesenheit: Angemeldete Studierende, die in der ersten Lehrveranstaltungseinheit ohne Angabe eines wichtigen Grundes nicht erschienen sind, werden von dem/der Lehrveranstaltungsleiter/in abgemeldet. Auch für die nachfolgenden Einheiten gilt grundsätzlich eine Anwesenheitspflicht, die mittels Unterschriftenlisten kontrolliert wird. Es darf maximal zweimal unentschuldigt gefehlt werden. Da diese Mindestanwesenheit als Mindestanforderung an die Studierenden für eine positive Beurteilung festgelegt wird, führt ein Fehlen in mehr als zwei Einheiten (inklusive der ersten) zu einer negativen Beurteilung. Ein Abbruch der Übung und damit eine Abmeldung ohne Benotung ist nur bei Glaubhaftmachung eines wichtigen Grundes möglich.Der Beurteilungsmaßstab setzt sich wie folgt zusammen:1. Aktive mündliche Mitarbeit und aktive Teilnahme an den Diskussionen (20%)
2. Klausuren (80%)Für eine positive Note sind insgesamt 51% erforderlich.
Minimum requirements and assessment criteria
Der Leistungsnachweis ist im Verlauf der Übung zu erbringen und es besteht Anwesenheitspflicht. Auf Grundlage von § 10 des Satzungsteils "Studienrecht" der Universität Wien (https://satzung.univie.ac.at/studienrecht/) gilt in allen Übungen aus Arbeitsrecht und Sozialrecht folgende einheitliche Vorgangsweise hinsichtlich der Mindestanwesenheit: Angemeldete Studierende, die in der ersten Lehrveranstaltungseinheit ohne Angabe eines wichtigen Grundes nicht erschienen sind, werden von dem/der Lehrveranstaltungsleiter/in abgemeldet. Auch für die nachfolgenden Einheiten gilt grundsätzlich eine Anwesenheitspflicht, die mittels Unterschriftenlisten kontrolliert wird. Es darf maximal zweimal unentschuldigt gefehlt werden. Da diese Mindestanwesenheit als Mindestanforderung an die Studierenden für eine positive Beurteilung festgelegt wird, führt ein Fehlen in mehr als zwei Einheiten (inklusive der ersten) zu einer negativen Beurteilung. Ein Abbruch der Übung und damit eine Abmeldung ohne Benotung ist nur bei Glaubhaftmachung eines wichtigen Grundes möglich.Der Beurteilungsmaßstab setzt sich wie folgt zusammen:1. Aktive mündliche Mitarbeit und aktive Teilnahme an den Diskussionen (20%)
2. Klausuren (80%)Für eine positive Note sind insgesamt 51% erforderlich.
2. Klausuren (80%)Für eine positive Note sind insgesamt 51% erforderlich.
Examination topics
Die Themenbereiche, die in der UE besprochen wurden, ergänzt durch die angegebene Literatur.
Reading list
Aktuelle Lehrbücher zum österreichischen Arbeitsrecht und Sozialrecht, etwa:Marhold/Brameshuber/Friedrich, Österreichisches Arbeitsrecht 4. Auflage (2021)
Kietaibl, Arbeitsrecht I 11. Auflage (2020) + Windisch-Graetz, Arbeitsrecht II 11. Auflage (2020)Brodil/Windisch-Graetz, Sozialrecht in Grundzügen 9. Auflage (2020)
Tomandl, Grundriss des österreichischen Sozialrechts 7. Auflage (2019)
Pfeil/Auer-Mayer, Österreichisches Sozialrecht 13. Auflage (2021)
Resch, Sozialrecht 9. Auflage (2023)Diese Literaturangaben stellen rein eine Empfehlung dar, es kann auch mit anderen Werken gearbeitet werden.Gesetzesausgaben:
Kodex Studienausgabe Arbeitsrecht – in der aktuellsten Auflage
Kodex Studienausgabe Sozialrecht – in der aktuellsten Auflage
Rechtsinformationssystem des Bundes - www.ris.gv.at (Anmerkung: Kostenloser Zugang zum geltenden österreichischen Bundes- und Landesrecht sowie zur höchstgerichtlichen Judikatur. Sie können die für die LV notwendigen Gesetzestexte (überwiegend ASVG-Bestimmungen) - alternativ zur Verwendung einer gebundenen Gesetzessammlung - aus dem RIS ausdrucken und in die LV (nicht jedoch zur Klausur) mitnehmen.)Zusätzliche Übungsbücher:
Brameshuber/Kóvacs (Hrsg), Übungsbuch. Österreichisches Arbeitsrecht (2019)
Mazal (Hrsg), Casebook Arbeits- und Sozialrecht 11. Auflage (2020)
Kietaibl, Arbeitsrecht I 11. Auflage (2020) + Windisch-Graetz, Arbeitsrecht II 11. Auflage (2020)Brodil/Windisch-Graetz, Sozialrecht in Grundzügen 9. Auflage (2020)
Tomandl, Grundriss des österreichischen Sozialrechts 7. Auflage (2019)
Pfeil/Auer-Mayer, Österreichisches Sozialrecht 13. Auflage (2021)
Resch, Sozialrecht 9. Auflage (2023)Diese Literaturangaben stellen rein eine Empfehlung dar, es kann auch mit anderen Werken gearbeitet werden.Gesetzesausgaben:
Kodex Studienausgabe Arbeitsrecht – in der aktuellsten Auflage
Kodex Studienausgabe Sozialrecht – in der aktuellsten Auflage
Rechtsinformationssystem des Bundes - www.ris.gv.at (Anmerkung: Kostenloser Zugang zum geltenden österreichischen Bundes- und Landesrecht sowie zur höchstgerichtlichen Judikatur. Sie können die für die LV notwendigen Gesetzestexte (überwiegend ASVG-Bestimmungen) - alternativ zur Verwendung einer gebundenen Gesetzessammlung - aus dem RIS ausdrucken und in die LV (nicht jedoch zur Klausur) mitnehmen.)Zusätzliche Übungsbücher:
Brameshuber/Kóvacs (Hrsg), Übungsbuch. Österreichisches Arbeitsrecht (2019)
Mazal (Hrsg), Casebook Arbeits- und Sozialrecht 11. Auflage (2020)
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Last modified: Tu 05.09.2023 14:46