040089 UK Jurisdiction of Arbitration (2018S)
Continuous assessment of course work
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Diese Lehrveranstaltung ist strikt für Studierende der SPL 4 kontingentiert.
Anmeldungen während der Anmeldezeiten über U:SPACE.
Nachanmeldungen sind ausnahmslos nicht möglich.
Studierende der Warteliste können nur nach Maßgabe freier Plätze in den Kurs aufgenommen werden.
Anmeldungen während der Anmeldezeiten über U:SPACE.
Nachanmeldungen sind ausnahmslos nicht möglich.
Studierende der Warteliste können nur nach Maßgabe freier Plätze in den Kurs aufgenommen werden.
Registration/Deregistration
Note: The time of your registration within the registration period has no effect on the allocation of places (no first come, first served).
- Registration is open from We 14.02.2018 09:00 to We 21.02.2018 12:00
- Deregistration possible until We 14.03.2018 23:59
Details
max. 50 participants
Language: German
Lecturers
Classes (iCal) - next class is marked with N
Nachanmeldungen sind ausnahmslos nicht möglich.
Klausuren:
Dienstag, 29.05.2018, 18:30 - 20:00, Hörsaal 3
Dienstag, 05.06.2018, 18:30 - 20:00, Hörsaal 4
- Tuesday 13.03. 18:30 - 20:00 Hörsaal 10 Oskar-Morgenstern-Platz 1 2.Stock
- Tuesday 10.04. 18:30 - 20:00 Hörsaal 10 Oskar-Morgenstern-Platz 1 2.Stock
- Tuesday 17.04. 18:30 - 20:00 Hörsaal 10 Oskar-Morgenstern-Platz 1 2.Stock
- Tuesday 24.04. 18:30 - 20:00 Hörsaal 10 Oskar-Morgenstern-Platz 1 2.Stock
- Tuesday 08.05. 18:30 - 20:00 Hörsaal 10 Oskar-Morgenstern-Platz 1 2.Stock
- Tuesday 15.05. 18:30 - 20:00 Hörsaal 10 Oskar-Morgenstern-Platz 1 2.Stock
- Tuesday 29.05. 18:30 - 20:00 Hörsaal 3 Oskar-Morgenstern-Platz 1 Erdgeschoß
- Tuesday 05.06. 18:30 - 20:00 Hörsaal 4 Oskar-Morgenstern-Platz 1 Erdgeschoß
Information
Aims, contents and method of the course
Assessment and permitted materials
Die Leistungskontrolle erfolgt aufgrund mündlicher Mitarbeit (10% = 4 Punkte) sowie zweier Klausuren in deutscher Sprache (je 45% = je 18 Punkte) am Ende des Kurses. Ab 51% (=21 Punkte) ist der Kurs positiv absolviert. Die Verwendung von unkommentierten Gesetzesausgaben und nicht elektronischen Wörterbüchern ist bei der Prüfung erlaubt ( Post-Its: nur unbeschriftet zulässig - weder Zahlen noch Überschriften; verschiedene Farben, Größen sind zulässig.). Weitere Informationen zu den erlaubten Hilfsmitteln bei den Klausuren finden Sie unter http://privatrecht.univie.ac.at/
Minimum requirements and assessment criteria
Es besteht durchgehende Anwesenheitspflicht. Aus einem wichtigen Grund können Studierende für insgesamt eine Einheit von der Anwesenheitspflicht entbunden werden. In der 1. Einheit besteht ausnahmslos Anwesenheitspflicht. Nicht erschienene Studierende werden vom Kurs abgemeldet, es sei denn, für ihr Fehlen liegt ein wichtiger belegbarer Grund vor (Entschuldigung und Nachweis vor der 1. Einheit an Frau Prof. Irene Welser; irene.welser@chsh.com).
Die Beurteilung erfolgt aufgrund mündlicher Mitarbeit (10% = 4 Punkte) sowie zweier Klausuren (je 45% = je 18 Punkte, Dauer je Klausur: 45 Minuten) in deutscher Sprache am Ende des Kurses. Ab 51% (= 21 Punkte) ist der Kurs positiv absolviert. Notenschlüssel: ab 21 Punkte - genügend, ab 26 Punkte - befriedigend, ab 31 Punkte - gut, ab 36 Punkte - sehr gut.
Die Beurteilung erfolgt aufgrund mündlicher Mitarbeit (10% = 4 Punkte) sowie zweier Klausuren (je 45% = je 18 Punkte, Dauer je Klausur: 45 Minuten) in deutscher Sprache am Ende des Kurses. Ab 51% (= 21 Punkte) ist der Kurs positiv absolviert. Notenschlüssel: ab 21 Punkte - genügend, ab 26 Punkte - befriedigend, ab 31 Punkte - gut, ab 36 Punkte - sehr gut.
Examination topics
Vortrag, Folien, Varianten der Fallbeispiele, vertiefende Literatur
Reading list
Die (prüfungsrelevante) Literatur wird den Studierenden auf der Homepage des Instituts (http://privatrecht.univie.ac.at) zum Download zur Verfügung gestellt.
Association in the course directory
Last modified: Mo 07.09.2020 15:28
Die Schiedsgerichtsbarkeit nimmt als Alternative zur staatlichen Gerichtsbarkeit vor allem im internationalen Handels- und Wirtschaftsverkehr eine bedeutende Rolle ein. Viele wissen hierüber nicht ausreichend Bescheid und können daher im späteren Berufsleben nicht die Vorteile der Wahl eines Schiedsgerichts nützen, insbesondere was die Vertraulichkeit, Flexibilität und Raschheit betrifft. Überdies hat sich hier eine feste internationale best practise entwickelt, die zT auch von anglo-amerikanischen Grundsätzen (document production, cross-examination) geprägt ist.
Diese sehr international ausgerichtete Lehrveranstaltung macht die Studierenden mit der wirklichen Praxis vertraut und erläutert anhand der Erfahrung der Lehrveranstaltungsleiterin als Schiedsrichterin, Parteienvertreterin und Mitglied des Präsidiums des VIAC-Schiedsgerichts die wichtigsten Knackpunkte und Milestones. Es werden grundlegende Kenntnisse des österreichischen und internationalen Schiedsverfahrensrechts (Schiedsvereinbarung, Auswahl der Schiedsrichter, Ablauf eines Schiedsverfahrens) sowie Rechtsschutz gegen einen Schiedsspruch, österreichische Rechtslage und internationale Aspekte, insbesondere die relativ einfache weltweite Vollstreckungsmöglichkeit eines Schiedsspruchs nach dem New Yorker Übereinkommen vermittelt.
Ziel:
Nach Absolvierung dieser LV sollten die Studierenden einen praktisch anwendbaren Überblick über die Praxis von Schiedsverfahren haben.
Methoden:
Einführungsvorträge und praktische Fallbespiele