040289 VO Principles of Business Law (MA) (2025S)
Tax Law
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Registration/Deregistration
Note: The time of your registration within the registration period has no effect on the allocation of places (no first come, first served).
Details
Language: German
Examination dates
-
N
Friday
26.09.2025
11:30 - 13:00
Hörsaal 1 Oskar-Morgenstern-Platz 1 Erdgeschoß
Hörsaal 14 Oskar-Morgenstern-Platz 1 2.Stock -
Thursday
13.11.2025
09:45 - 11:15
Hörsaal 1 Oskar-Morgenstern-Platz 1 Erdgeschoß
Hörsaal 14 Oskar-Morgenstern-Platz 1 2.Stock -
Thursday
29.01.2026
11:30 - 13:00
Hörsaal 1 Oskar-Morgenstern-Platz 1 Erdgeschoß
Hörsaal 14 Oskar-Morgenstern-Platz 1 2.Stock
Lecturers
Classes (iCal) - next class is marked with N
- Thursday 27.03. 09:45 - 13:00 BIG-Hörsaal Hauptgebäude, Tiefparterre Stiege 1 Hof 1
- Thursday 03.04. 09:45 - 13:00 BIG-Hörsaal Hauptgebäude, Tiefparterre Stiege 1 Hof 1
- Thursday 10.04. 09:45 - 13:00 BIG-Hörsaal Hauptgebäude, Tiefparterre Stiege 1 Hof 1
- Thursday 08.05. 09:45 - 13:00 BIG-Hörsaal Hauptgebäude, Tiefparterre Stiege 1 Hof 1
- Wednesday 14.05. 15:00 - 18:15 BIG-Hörsaal Hauptgebäude, Tiefparterre Stiege 1 Hof 1
- Thursday 22.05. 09:45 - 13:00 BIG-Hörsaal Hauptgebäude, Tiefparterre Stiege 1 Hof 1
- N Thursday 05.06. 09:45 - 13:00 BIG-Hörsaal Hauptgebäude, Tiefparterre Stiege 1 Hof 1
- Thursday 12.06. 09:45 - 13:00 BIG-Hörsaal Hauptgebäude, Tiefparterre Stiege 1 Hof 1
Information
Aims, contents and method of the course
Bei der Vorlesung Prinzipien des Rechts der Wirtschaft handelt es sich um ein Aufbaumodul der Einführungsphase, dessen vorherige Absolvierung für die Vertiefungen Steuerrecht (VM 19), Unternehmens- und Gesellschaftsrecht (VM 21) sowie Wirtschaftsrecht (VM 22) verpflichtend ist. Sie richtet sich darüber hinaus an sämtliche Studierende, die an den rechtlichen Grundlagen des Wirtschaftens interessiert sind und sich eine solide Basis dafür aneignen wollen.Nach Abschluss der Vorlesung Prinzipien des Rechts der Wirtschaft kennen die Studierenden zentrale Inhalte des privaten und öffentlichen Wirtschaftsrechts sowie des Steuerrechts einschließlich seiner Durchsetzung und Anwendung. Die Lehrveranstaltung untergliedert sich dafür in vier Teilbereiche (Partialen): (i) Gesellschaftsrecht; (ii) Rechtsdurchsetzung; (iii) Grundzüge des Steuerrechts (iv) RechtsschutzDer erste Teilbereich des Gesellschaftsrechts soll den Studierenden einen Überblick über das nationale Gesellschaftsrecht vermitteln. Ausgehend von den allgemeinen Grundsätzen des Gesellschaftsrechts werden zentrale „Etappen des Lebens“ von Gesellschaften, von ihrer Gründung bis hin zu ihrer Beendigung, behandelt.Der zweite Teil der Lehrveranstaltung vermittelt grundlegende Kenntnisse über das Zivilverfahren. Studierende erhalten anhand von Fallbeispielen einen Überblick über den Ablauf des Verfahrens, von der Klage bis zum Urteil. Wie gerichtliche Entscheidungen durchgesetzt werden und welches Verfahren ein insolventes Unternehmen durchläuft wird ebenfalls besprochen, nachdem Insolvenzen im Wirtschaftsleben häufig vorkommen.Der dritte Teilbereich ist dem Steuerrecht gewidmet. Die Studierenden erfassen die Bedeutung des Steuerrechts für demokratische Staaten und verstehen die wichtigsten Wechselwirkungen der unterschiedlichen Steuerarten mit der Gesamtwirtschaft. Sie erkennen dessen Verknüpfung mit anderen Rechtsgebieten und können steuerrechtliche Normen im europäischen und verfassungsrechtlichen Kontext einordnen.Im vierten Teil wird anhand von Praxisbeispielen das Verfahren vor Verwaltungsbehörden dargestellt und erarbeitet, welche (Grund-)Rechte die Rechtsordnung Steuerpflichtigen zum Schutz einräumt und wie diese durchgesetzt werden können.
Assessment and permitted materials
Die Leistungskontrolle/Beurteilung erfolgt aufgrund einer schriftlichen Prüfung. Diese wird in deutscher Sprache abgehalten und dauert 90 Minuten. Die Prüfung findet ausschließlich in Präsenz am Oskar-Morgenstern-Platz statt. Sie besteht entsprechend der Gliederung der Vorlesung aus vier Teilbereichen (Partialen) mit jeweils 25 Punkten. In Summe können daher 100 Punkte erreicht werden.
Bei der Prüfung dürfen nur unkommentierte Gesetzesausgaben, nicht programmierbare Taschenrechner und nicht elektronische Wörterbücher verwendet werden.Markierungen und Beschriftungen der Gesetzesausgaben:
Erlaubt sind ausschließlich Unterstreichungen und Markierungen der Textstellen mit Textmarkern udgl sowie die Verwendung durch Post-Its. Post-Its dürfen ausschließlich mit Gesetzestiteln/Gesetzesabkürzungen beschriftet werden. Verboten sind daher insbesondere: jegliche Paragrafenüberschriften, Kommentierungen bzw auch einzelne Wörter, Prüfungsschemata, Sonstige Zeichen, Zusätzliche Blätter sowie Paragraphenverweise und Verweisketten.Die Verwendung von KI-Tools (z. B. ChatGPT) für die Produktion von Texten ist nur dann erlaubt, wenn diese von der Lehrveranstaltungsleitung ausdrücklich gefordert werden (z. B. für einzelne Arbeitsaufgaben).
Bei der Prüfung dürfen nur unkommentierte Gesetzesausgaben, nicht programmierbare Taschenrechner und nicht elektronische Wörterbücher verwendet werden.Markierungen und Beschriftungen der Gesetzesausgaben:
Erlaubt sind ausschließlich Unterstreichungen und Markierungen der Textstellen mit Textmarkern udgl sowie die Verwendung durch Post-Its. Post-Its dürfen ausschließlich mit Gesetzestiteln/Gesetzesabkürzungen beschriftet werden. Verboten sind daher insbesondere: jegliche Paragrafenüberschriften, Kommentierungen bzw auch einzelne Wörter, Prüfungsschemata, Sonstige Zeichen, Zusätzliche Blätter sowie Paragraphenverweise und Verweisketten.Die Verwendung von KI-Tools (z. B. ChatGPT) für die Produktion von Texten ist nur dann erlaubt, wenn diese von der Lehrveranstaltungsleitung ausdrücklich gefordert werden (z. B. für einzelne Arbeitsaufgaben).
Minimum requirements and assessment criteria
Insgesamt können bei der Prüfung 100 Punkte erreicht werden, die gleichmäßig auf die Partialen verteilt sind (dh 25 Punkte pro Partiale). Die Prüfung ist positiv absolviert, wenn bei jeder der vier Partialen zumindest 8 Punkte UND insgesamt mehr als 50,5 Punkte (= 50,5%) erreicht werden.
Darüber hinaus gilt folgender Notenschlüssel:
Nicht Genügend: bis 50% (bis 50 Punkte)
Genügend: 50,5% - 63% (50,5 Punkte – 63 Punkte)
Befriedigend: 63,5% - 74,5% (63,5 Punkte – 74,5 Punkte)
Gut: 75% - 87% (75 Punkte – 87 Punkte)
Sehr Gut: 87,5% - 100% (87,5 Punkte – 100 Punkte)
Darüber hinaus gilt folgender Notenschlüssel:
Nicht Genügend: bis 50% (bis 50 Punkte)
Genügend: 50,5% - 63% (50,5 Punkte – 63 Punkte)
Befriedigend: 63,5% - 74,5% (63,5 Punkte – 74,5 Punkte)
Gut: 75% - 87% (75 Punkte – 87 Punkte)
Sehr Gut: 87,5% - 100% (87,5 Punkte – 100 Punkte)
Examination topics
Die auf moodle zur Verfügung gestellten Unterlagen sowie die dort angegebenen Literatur.
Reading list
Teil 1:
Artmann/Rüffler, Gesellschaftsrecht (3. Auflage; 2024); Weilinger, Personengesellschaftsrecht (3. Auflage; 2021)
Teil 2:
Kodek/Mayr, Zivilprozessrecht (6. Auflage; 2024); Graf-Schimek/Koller, Casebook Zivilverfahrensrecht (5. Auflage; 2022); Deixler-Hübner/ Klicka, Zivilverfahren (13. Auflage; 2023)
Teil 3 und 4:
Doralt/Hohenwarter, Steuerrecht 2025 (26. Auflage, 2025); Doralt/Ruppe/Ehrke-Rabel, Grundriss des österreichischen Steuerrechts Band II (8. Auflage, 2019) Kapitel 1.
Artmann/Rüffler, Gesellschaftsrecht (3. Auflage; 2024); Weilinger, Personengesellschaftsrecht (3. Auflage; 2021)
Teil 2:
Kodek/Mayr, Zivilprozessrecht (6. Auflage; 2024); Graf-Schimek/Koller, Casebook Zivilverfahrensrecht (5. Auflage; 2022); Deixler-Hübner/ Klicka, Zivilverfahren (13. Auflage; 2023)
Teil 3 und 4:
Doralt/Hohenwarter, Steuerrecht 2025 (26. Auflage, 2025); Doralt/Ruppe/Ehrke-Rabel, Grundriss des österreichischen Steuerrechts Band II (8. Auflage, 2019) Kapitel 1.
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Last modified: Th 27.02.2025 11:46