040480 UK Personal Liability of Administrative and Supervisory Bodies (2025W)
Continuous assessment of course work
Labels
Es besteht Anwesenheitspflicht! Nachanmeldungen werden nicht vorgenommen. Studierende der Warteliste werden nach Maßgabe freier Plätze in den Kurs aufgenommen.
Registration/Deregistration
Note: The time of your registration within the registration period has no effect on the allocation of places (no first come, first served).
- Registration is open from Mo 08.09.2025 09:00 to We 17.09.2025 12:00
- Registration is open from We 24.09.2025 09:00 to Th 25.09.2025 12:00
- Deregistration possible until Tu 14.10.2025 23:59
Details
max. 50 participants
Language: German
Lecturers
Classes (iCal) - next class is marked with N
Klausuren:
02.12.2025 18:30-20:00 HS 9
09.12.2025 18:30-20:00 HS 9
- Tuesday 14.10. 18:30 - 20:00 Hörsaal 9 Oskar-Morgenstern-Platz 1 1.Stock
- Tuesday 21.10. 18:30 - 20:00 Hörsaal 9 Oskar-Morgenstern-Platz 1 1.Stock
- Tuesday 28.10. 18:30 - 20:00 Hörsaal 9 Oskar-Morgenstern-Platz 1 1.Stock
- N Tuesday 11.11. 18:30 - 20:00 Hörsaal 9 Oskar-Morgenstern-Platz 1 1.Stock
- Tuesday 18.11. 18:30 - 20:00 Hörsaal 9 Oskar-Morgenstern-Platz 1 1.Stock
- Tuesday 25.11. 18:30 - 20:00 Hörsaal 9 Oskar-Morgenstern-Platz 1 1.Stock
- Tuesday 02.12. 18:30 - 20:00 Hörsaal 9 Oskar-Morgenstern-Platz 1 1.Stock
- Tuesday 09.12. 18:30 - 20:00 Hörsaal 9 Oskar-Morgenstern-Platz 1 1.Stock
Information
Aims, contents and method of the course
Assessment and permitted materials
Die Leistungskontrolle/Beurteilung erfolgt aufgrund der Mitarbeit in den Einheiten (10% = 4 Punkte), sowie zweier Präsenz-Klausuren (je 45% = je 18 Punkte, Dauer je Klausur: 45 Minuten) in deutscher Sprache am Ende des Kurses.
Ab 21 Punkten ist der Kurs positiv absolviert.
Ab 21 Punkten ist der Kurs positiv absolviert.
Minimum requirements and assessment criteria
In der 1. Einheit besteht ausnahmslos Anwesenheitspflicht. Nicht erschienene Studierende werden vom Kurs abgemeldet, es sei denn, für ihr Fehlen liegt ein wichtiger belegbarer Grund vor.Die Leistungskontrolle/Beurteilung erfolgt aufgrund mündlicher Mitarbeit (10% = 4 Punkte) im Kurs, sowie zweier Präsenz-Klausuren (je 45% = je 18 Punkte, Dauer je Klausur: 45 Minuten) in deutscher Sprache am Ende des Kurses. Ab 21 Punkten ist der Kurs positiv absolviert.
Notenschlüssel: ab 21 Punkten - genügend, ab 26 Punkten - befriedigend, ab 31 Punkten - gut, ab 36 Punkten - sehr gut.
Notenschlüssel: ab 21 Punkten - genügend, ab 26 Punkten - befriedigend, ab 31 Punkten - gut, ab 36 Punkten - sehr gut.
Examination topics
Folien der Lehrveranstaltung
Reading list
Ratka/Rauter, Handbuch Geschäftführerhaftung, 2. Auflage (2011);
Koppensteiner/Rüffler, GmbHG, 3. Auflage, §§ 25, 30j und 33;
Artmann/Karollus, Kommentar zum AktG II, §§ 77-84 und §§ 98, 99;
Doralt/Nowotny/Kalss, Kommentar zum Aktiengesetz, 3. Auflage, §§ 84 und 99
Mader, Kapitalgesellschaften, 10. Auflage (2017)
Eberhardt/Gurmann, Managementhaftung in der Praxis (2016)
Literatur zum vertiefenden Studium: Kalss/Kunz, Handbuch für den Aufsichtsrat; Kalss/Frotz/Schörghofer Handbuch für den Vorstand
Koppensteiner/Rüffler, GmbHG, 3. Auflage, §§ 25, 30j und 33;
Artmann/Karollus, Kommentar zum AktG II, §§ 77-84 und §§ 98, 99;
Doralt/Nowotny/Kalss, Kommentar zum Aktiengesetz, 3. Auflage, §§ 84 und 99
Mader, Kapitalgesellschaften, 10. Auflage (2017)
Eberhardt/Gurmann, Managementhaftung in der Praxis (2016)
Literatur zum vertiefenden Studium: Kalss/Kunz, Handbuch für den Aufsichtsrat; Kalss/Frotz/Schörghofer Handbuch für den Vorstand
Association in the course directory
Last modified: Tu 12.08.2025 11:45
Der Kurs beschäftigt sich mit den Pflichten von Geschäftsführern, Vorstandsmitgliedern und Aufsichtsräten und der - praktisch immer bedeutsamer werdenden - Frage, wann und wem gegenüber sie unter welchen Voraussetzungen persönlich haftbar werden.
Kenntnisse aus Kapitalgesellschaftsrecht werden als Voraussetzung für diesen Kurs empfohlen. Erörtert wird die Rechtslage nach GmbHG, nach AktG sowie im Insolvenzfall und nach diversen Sondervorschriften (etwa ASVG oder BAO).Ziele:
Die Studierenden sollen anhand von wirklichen Fällen einen Überblick über mögliche Gefahren einer Position als Leitungsorgan erhalten, um später auch selbst in der Praxis Risikopotenziale des eigenen Handelns erkennen und vermeiden zu können. Auch die praktische vertragsrechtliche und versicherungsrechtliche Situation wird einbezogen.Methoden:
Die Lehrinhalte werden mittels Vortrag und Rechtsprechung des OGH vom Lehrveranstaltungsleiter vermittelt. Die Studierenden bereiten die OGH-Urteile vor, diese werden sodann in den Einheiten eingehend besprochen. Unterlagen sowie die OGH-Urteile werden auf Moodle zum Download bereitgestellt.