Universität Wien

060049 VU Field Archaeology 2 - Documentation & Guidelines of the Fed. Office for the Protection of Monuments (2014S)

Continuous assessment of course work

Registration/Deregistration

Note: The time of your registration within the registration period has no effect on the allocation of places (no first come, first served).

Details

max. 25 participants
Language: German

Lecturers

Classes (iCal) - next class is marked with N

  • Tuesday 04.03. 09:00 - 11:00 Hörsaal 7 Franz-Klein-Gasse 1 3.OG
  • Tuesday 11.03. 09:00 - 11:00 Hörsaal 7 Franz-Klein-Gasse 1 3.OG
  • Tuesday 18.03. 09:00 - 11:00 Hörsaal 7 Franz-Klein-Gasse 1 3.OG
  • Tuesday 25.03. 09:00 - 11:00 Hörsaal 7 Franz-Klein-Gasse 1 3.OG
  • Tuesday 01.04. 09:00 - 11:00 Hörsaal 7 Franz-Klein-Gasse 1 3.OG
  • Tuesday 08.04. 09:00 - 11:00 Hörsaal 7 Franz-Klein-Gasse 1 3.OG
  • Tuesday 29.04. 09:00 - 11:00 Hörsaal 7 Franz-Klein-Gasse 1 3.OG
  • Tuesday 06.05. 09:00 - 11:00 Hörsaal 7 Franz-Klein-Gasse 1 3.OG
  • Tuesday 13.05. 09:00 - 11:00 Hörsaal 7 Franz-Klein-Gasse 1 3.OG
  • Tuesday 20.05. 09:00 - 11:00 Hörsaal 7 Franz-Klein-Gasse 1 3.OG
  • Tuesday 27.05. 09:00 - 11:00 Hörsaal 7 Franz-Klein-Gasse 1 3.OG
  • Tuesday 03.06. 09:00 - 11:00 Hörsaal 7 Franz-Klein-Gasse 1 3.OG
  • Tuesday 17.06. 09:00 - 11:00 Hörsaal 7 Franz-Klein-Gasse 1 3.OG
  • Tuesday 24.06. 09:00 - 11:00 Hörsaal 7 Franz-Klein-Gasse 1 3.OG

Information

Aims, contents and method of the course

Im Rahmen der archäologischen Ausgrabung werden die zumeist materiellen Quellen im Boden erstmalig, aber leider zugleich auch letztmalig gelesen. Eine archäologische Ausgrabung bedeutet durch den Abbau der archäologischen Strukturen, der gemäß deren Entstehung umgekehrt durchgeführt wird, somit letztendlich stets eine in der Regel endgültige Zerstörung der archäologischen Befundsituation wenn auch eine kontrollierte und mit spezifischen Methoden dokumentierte! Standards zur Dokumentation dieses nicht wiederholbaren Prozesses sind dementsprechend notwendig und auch vorhanden.

Neben den Fundmaterialien existieren nach Abschluss von archäologischen Untersuchungen lediglich die Dokumentationsunterlagen weiter. Eine sorgfältige und akribische Dokumentation während der laufenden Grabung ist demnach ein entscheidender Ausgangsfaktor für die Qualität der anschließenden wissenschaftlichen Bearbeitung!
Im Rahmen der LV Feldarchäologie 2: Dokumentation & BDA-Richtlinien wird auf die enorme Spezialisierung und Verantwortung deutlich hingewiesen und das Bewusstsein geformt, dass eine umfassend und sorgfältig organisierte und dokumentierte Grabung unumgänglich für die weitere wissenschaftliche Bewertung ist. Es werden jene Methoden und Techniken der praktischen Arbeit in Bezug auf archäologische Ausgrabungen und der damit verbundenen Dokumentation den Studierenden näher gebracht.

Die LV ist als Vor-, aber auch als Nachbereitung für die Lehrgrabungen I und II der Pflichtmodule Grabungstechnik 1 und 2 des Bachelor-Studiums zu verstehen, denn zahlreiche Problematiken können schon aus Zeitgründen während der Lehrgrabungen nicht oder nur kursorisch erörtert werden.

Präsentationen und Diskussionen zu den Dokumentationsmethoden, zur administrativen Verwaltung von Grabungen, zu sicherheits- und arbeitsrechtlichen Bestimmungen sowie zu den sonstigen gesetzlichen Grundlagen mit besonderem Fokus auf die aktuellen Richtlinien der Abteilung für Bodendenkmale des Bundesdenkmalamtes um nur einige Aspekte konkret anzuführen beleuchten das weite Umfeld einer professionellen archäologischen Grabungstätigkeit.
Den Studierenden wird der Weg zur selbständigen Grabungsdokumentation eine vorrangig eingeforderte Befähigung im Berufsbild eines/r ArchäologIn erleichtert bzw. rechtzeitig die große Verantwortung in Bezug auf diese Tätigkeit veranschaulicht und vermittelt.
Die Lehrinhalte werden mittels Präsentationen, Diskussionen und Übungen vermittelt. Ebenso kann eine Exkursion stattfinden (abhängig von der TeilnehmerInnenzahl).

Am Semesterende werden die Lehrinhalte anhand eines schriftlichen Tests und/oder Übungen zu den BDA-Richtlinien (unbedingt erforderlich) und bei Bedarf mittels eines mündlichen Gesprächs (bei Zwischennoten mit Verbesserungsoption oder genügendem bis nicht genügendem Erfolg) überprüft.

Die LV ist prüfungsimmanent. Es herrscht Anwesenheitspflicht. Eine vorhersehbare Nichtteilnahme ist per Email an die LV-Leiterin vorher anzukündigen.

Assessment and permitted materials

Minimum requirements and assessment criteria

Examination topics

Reading list


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Last modified: Th 21.03.2024 00:10