060082 UE Hieroglyphic Texts I (2019W)
Continuous assessment of course work
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Diese UE setzt die absolvierte STEOP A sowie Pflichtmodul 2 voraus.
Registration/Deregistration
Note: The time of your registration within the registration period has no effect on the allocation of places (no first come, first served).
- Registration is open from Mo 02.09.2019 09:00 to Mo 30.09.2019 16:00
- Deregistration possible until Tu 15.10.2019 23:59
Details
Language: German
Lecturers
Classes (iCal) - next class is marked with N
Wednesday
02.10.
15:00 - 16:30
Seminarraum 3 ZfT Philippovichgasse 11, EG
Wednesday
09.10.
15:00 - 16:30
Seminarraum 3 ZfT Philippovichgasse 11, EG
Wednesday
16.10.
15:00 - 16:30
Seminarraum 3 ZfT Philippovichgasse 11, EG
Wednesday
23.10.
15:00 - 16:30
Seminarraum 3 ZfT Philippovichgasse 11, EG
Wednesday
30.10.
15:00 - 16:30
Seminarraum 3 ZfT Philippovichgasse 11, EG
Wednesday
06.11.
15:00 - 16:30
Seminarraum 3 ZfT Philippovichgasse 11, EG
Wednesday
13.11.
15:00 - 16:30
Seminarraum 3 ZfT Philippovichgasse 11, EG
Wednesday
20.11.
15:00 - 16:30
Seminarraum 3 ZfT Philippovichgasse 11, EG
Wednesday
27.11.
15:00 - 16:30
Seminarraum 3 ZfT Philippovichgasse 11, EG
Wednesday
04.12.
15:00 - 16:30
Seminarraum 3 ZfT Philippovichgasse 11, EG
Wednesday
11.12.
15:00 - 16:30
Seminarraum 3 ZfT Philippovichgasse 11, EG
Wednesday
08.01.
15:00 - 16:30
Seminarraum 3 ZfT Philippovichgasse 11, EG
Thursday
09.01.
09:45 - 11:15
Seminarraum 3 ZfT Philippovichgasse 11, EG
Wednesday
15.01.
15:00 - 16:30
Seminarraum 3 ZfT Philippovichgasse 11, EG
Wednesday
29.01.
15:00 - 16:30
Seminarraum 3 ZfT Philippovichgasse 11, EG
Information
Aims, contents and method of the course
Assessment and permitted materials
Die Leistungskontrolle umfaßt folgende Punkte:(1) Anwesenheit
Die Lehrveranstaltung ist prüfungsimmanent und wird mittels des Eintragens in eine Anwesenheitsliste überprüft; wer mehr als zweimal fehlt, hat die Teilnahme grundsätzlich abgebrochen und ist
(i) mit Nicht genügend zu beurteilen, wenn keine (ausreichende) Begründung bzw. Entschuldigung erbracht ist.
(ii) nicht zu beurteilen, wenn aus einem unvorhersehbaren und unabwendbaren Grund die (weitere) Teilnahme unmöglich und eine ausreichende Entschuldigung erbracht ist.
Im Falle mehr als zweimaligen begründeten und entschuldigten Fehlens ist nach Ermessen des Lehrveranstaltungsleiters gegebenenfalls die weitere Teilnahme möglich und eine Zusatzleistung (etwa eine mündliche Wiederholung über den versäumten Unterrichtsstoff) zu erbringen, die anteilig in die Mitarbeit eingerechnet wird.
Entschuldigungen sind vor der versäumten Unterrichtseinheit, dem Lehrveranstaltungsleiter per Email zu übermitteln.(2) Mitarbeit
Die Mitarbeit umfaßt die regelmäßige Vorbereitung auf den Unterricht (Transkription, Übersetzung, Interpretation und Analyse der vorab ausgegebenen Materialien bzw. Texte, Lektüre der Begleitliteratur) und die aktive Teilnahme am Unterricht (Diskussionen etc.) sowie die Beschäftigung mit weiterführender Literatur.(3) Schriftliche Prüfung
Die schriftliche Prüfung findet an zwei regulären Terminen statt, von denen einer am Ende des Unterrichtssemesters, der zweite innerhalb der Nachfrist zum darauffolgenden Semester liegt. Beide Termine werden nach Rücksprache mit den Lehrveranstaltungsteilnehmern, mindestens jedoch zwei Wochen im voraus, endgültig festgelegt. Die schriftliche Wiederholung im Ausmaß einer regulären Unterrichtseinheit umfaßt den gesamten Unterrichtsstoff (i.e. selbständige Übersetzung von im Unterricht behandelten Textstellen, Fragen über die weiteren Lehrveranstaltungsinhalte) sowie ausgewählte Inhalte der begleitenden und weiterführenden Literatur. Für diesen Teil der schriftlichen Wiederholung sind keinerlei Hilfsmittel zulässig. Ferner wird ein kurzer, nicht im Unterricht behandelter Passus eines mittelägyptischen Textes zur Prüfung gegeben werden; für diesen Teil der Prüfung ist ein Wörterbuch zulässig.NACHTRAG: Die Prüfungsmodalitäten können bedingt durch Covid19 einer substantiellen Anpassung unterliegen, die jedoch insgesamt zum Ziel hat, bei unverändertem Aufwand für die studentische Seite die problemlose Ablegung der Prüfung zu ermöglichen. Insbesondere bleibt vorbehalten, die Schriftlichkeit durch Mündlichkeit zu ersetzen und eine Prüfung per Videokonferenz abzuhalten. Sämtliche Änderungen werden jedenfalls per Email kommuniziert und eng an den Vorgaben und Empfehlungen des Rektorates und der übrigen Entscheidungsträger orientiert sein.
Die Lehrveranstaltung ist prüfungsimmanent und wird mittels des Eintragens in eine Anwesenheitsliste überprüft; wer mehr als zweimal fehlt, hat die Teilnahme grundsätzlich abgebrochen und ist
(i) mit Nicht genügend zu beurteilen, wenn keine (ausreichende) Begründung bzw. Entschuldigung erbracht ist.
(ii) nicht zu beurteilen, wenn aus einem unvorhersehbaren und unabwendbaren Grund die (weitere) Teilnahme unmöglich und eine ausreichende Entschuldigung erbracht ist.
Im Falle mehr als zweimaligen begründeten und entschuldigten Fehlens ist nach Ermessen des Lehrveranstaltungsleiters gegebenenfalls die weitere Teilnahme möglich und eine Zusatzleistung (etwa eine mündliche Wiederholung über den versäumten Unterrichtsstoff) zu erbringen, die anteilig in die Mitarbeit eingerechnet wird.
Entschuldigungen sind vor der versäumten Unterrichtseinheit, dem Lehrveranstaltungsleiter per Email zu übermitteln.(2) Mitarbeit
Die Mitarbeit umfaßt die regelmäßige Vorbereitung auf den Unterricht (Transkription, Übersetzung, Interpretation und Analyse der vorab ausgegebenen Materialien bzw. Texte, Lektüre der Begleitliteratur) und die aktive Teilnahme am Unterricht (Diskussionen etc.) sowie die Beschäftigung mit weiterführender Literatur.(3) Schriftliche Prüfung
Die schriftliche Prüfung findet an zwei regulären Terminen statt, von denen einer am Ende des Unterrichtssemesters, der zweite innerhalb der Nachfrist zum darauffolgenden Semester liegt. Beide Termine werden nach Rücksprache mit den Lehrveranstaltungsteilnehmern, mindestens jedoch zwei Wochen im voraus, endgültig festgelegt. Die schriftliche Wiederholung im Ausmaß einer regulären Unterrichtseinheit umfaßt den gesamten Unterrichtsstoff (i.e. selbständige Übersetzung von im Unterricht behandelten Textstellen, Fragen über die weiteren Lehrveranstaltungsinhalte) sowie ausgewählte Inhalte der begleitenden und weiterführenden Literatur. Für diesen Teil der schriftlichen Wiederholung sind keinerlei Hilfsmittel zulässig. Ferner wird ein kurzer, nicht im Unterricht behandelter Passus eines mittelägyptischen Textes zur Prüfung gegeben werden; für diesen Teil der Prüfung ist ein Wörterbuch zulässig.NACHTRAG: Die Prüfungsmodalitäten können bedingt durch Covid19 einer substantiellen Anpassung unterliegen, die jedoch insgesamt zum Ziel hat, bei unverändertem Aufwand für die studentische Seite die problemlose Ablegung der Prüfung zu ermöglichen. Insbesondere bleibt vorbehalten, die Schriftlichkeit durch Mündlichkeit zu ersetzen und eine Prüfung per Videokonferenz abzuhalten. Sämtliche Änderungen werden jedenfalls per Email kommuniziert und eng an den Vorgaben und Empfehlungen des Rektorates und der übrigen Entscheidungsträger orientiert sein.
Minimum requirements and assessment criteria
Die Teilnahme erfolgt gemäß den derzeit gültigen Curricula des Studiums der Ägyptologie.
Bei Erfüllung der Kriterien (1) zur Anwesenheitspflicht wird aus den beiden Teilnoten (2) zur Mitarbeit und (3) zur schriftlichen Wiederholung eine Gesamtnote generiert. Die ausreichende Teilnahme gilt als benotungsrelevante Voraussetzung, jede der beiden genannten Teilnoten bildet sodann 50% der Gesamtnote.Zu betonen ist, daß die Lehrveranstaltungsteilnehmer eine eigenständige Leistung gemäß den Regeln der guten wissenschaftlichen Praxis zu erbringen haben. Erlaubt ist folglich im Rahmen der Mitarbeit (des Unterrichts) die Verwendung aller Hilfsmittel (Wörterbücher, Grammatiken, Übersetzungen, Fachliteratur etc.) gemäß den fachüblichen Regeln und dem akademischen Ethos, sofern diese offengelegt wird und nicht unerlaubte Formen annimmt (e.g. plumpes Abschreiben etc.). Im Falle des Schummelns bzw. Erschleichens von Leistungen verbleibt gemäß gesetzlicher Grundlage ungeachtet sonstiger Leistungen die Teilnahme unbeurteilt und wird als "nicht beurteilt: geschummelt/erschlichen" geführt. Bei nachträglicher Aufdeckung dieses Sachverhaltes erfolgt eine Annullierung der Beurteilung.
Für Hilfsmittel bei der schriftlichen Prüfung siehe oben.Zum erreichen einer positiven Teilnote sind mindestens 50% positive Einzelleistungen (Mitarbeit) bzw. 50% der Gesamtpunktezahl (schriftliche Prüfung, Notenschlüssel am Prüfungsbogen) erforderlich.Sollte die Gesamtnote nicht eindeutig sein, ist nach Maßgabe des Lehrveranstaltungsleiters eine zusätzliche mündliche Wiederholung über den gesamten Unterrichtsstoff möglich, die eine Entscheidung bezüglich der Gesamtnote herbeiführt.Die Gesamtnote selbst wird jedenfalls nach folgendem Notenschlüssel vergeben werden:100-88 % (Sehr gut)
87,99-75 % (Gut)
74,99-62,51 % (Befriedigend)
62,50-50 % (Genügend)
49,99-0 % (Nicht genügend)
Bei Erfüllung der Kriterien (1) zur Anwesenheitspflicht wird aus den beiden Teilnoten (2) zur Mitarbeit und (3) zur schriftlichen Wiederholung eine Gesamtnote generiert. Die ausreichende Teilnahme gilt als benotungsrelevante Voraussetzung, jede der beiden genannten Teilnoten bildet sodann 50% der Gesamtnote.Zu betonen ist, daß die Lehrveranstaltungsteilnehmer eine eigenständige Leistung gemäß den Regeln der guten wissenschaftlichen Praxis zu erbringen haben. Erlaubt ist folglich im Rahmen der Mitarbeit (des Unterrichts) die Verwendung aller Hilfsmittel (Wörterbücher, Grammatiken, Übersetzungen, Fachliteratur etc.) gemäß den fachüblichen Regeln und dem akademischen Ethos, sofern diese offengelegt wird und nicht unerlaubte Formen annimmt (e.g. plumpes Abschreiben etc.). Im Falle des Schummelns bzw. Erschleichens von Leistungen verbleibt gemäß gesetzlicher Grundlage ungeachtet sonstiger Leistungen die Teilnahme unbeurteilt und wird als "nicht beurteilt: geschummelt/erschlichen" geführt. Bei nachträglicher Aufdeckung dieses Sachverhaltes erfolgt eine Annullierung der Beurteilung.
Für Hilfsmittel bei der schriftlichen Prüfung siehe oben.Zum erreichen einer positiven Teilnote sind mindestens 50% positive Einzelleistungen (Mitarbeit) bzw. 50% der Gesamtpunktezahl (schriftliche Prüfung, Notenschlüssel am Prüfungsbogen) erforderlich.Sollte die Gesamtnote nicht eindeutig sein, ist nach Maßgabe des Lehrveranstaltungsleiters eine zusätzliche mündliche Wiederholung über den gesamten Unterrichtsstoff möglich, die eine Entscheidung bezüglich der Gesamtnote herbeiführt.Die Gesamtnote selbst wird jedenfalls nach folgendem Notenschlüssel vergeben werden:100-88 % (Sehr gut)
87,99-75 % (Gut)
74,99-62,51 % (Befriedigend)
62,50-50 % (Genügend)
49,99-0 % (Nicht genügend)
Examination topics
Prügfungsstoff der schriftlichen Wiederholung ist der gesamte Unterrichtsstoff (i.e. selbständige Übersetzung aller im Unterricht behandelten Textstellen, Fragen über die weiteren Lehrveranstaltungsinhalte, insbesondere zur Grammtik, zum Inhalt sowie zur Deutung der behandelten Texte) sowie ausgewählte Inhalte der begleitenden und weiterführenden Literatur. Ferner wird ein kurzer, nicht im Unterricht behandelter Passus eines mittelägyptischen Textes von vergleichbarem Schwierigkeitsgrad zur Prüfung gegeben werden.
Reading list
Textausgabe der "Geschichte des Schiffbrüchigen":A. M. Blackman, Middle Egyptian Stories, BibAeg 2, Brüssel: 1932.Weitere Informationen zur Sekundärliteratur werden im Laufe des Unterrichts bekanntgegeben werden.
Association in the course directory
Last modified: Mo 07.09.2020 15:20
Der Unterricht ist als Übung mit kurzen Einheiten von Frontalunterricht (nach Maßgabe) angelegt. Im Zentrum stehen das gemeinsame Übersetzen, Analysieren und Interpretieren von Texten, die vorab von den Teilnehmern zu Hause für den Unterricht vorbereitet wurden.
Nach ergänzenden Bemerkungen zur Grammatik und kurzen Übungstexten wird die Beschäftigung mit der "Geschichte des Schiffbrüchigen" in der Textausgabe nach Aylward M. Blackman, "Middle Egyptian Stories" im Zentrum stehen, der als Haupttext dient. Alle Texte werden rechtzeitig angekündigt und zur Bearbeitung gegeben werden.