070040 GR The History of Marriage (2007S)
The History of Marriage
Continuous assessment of course work
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max. 25 participants
Language: German
Lecturers
Classes (iCal) - next class is marked with N
- Monday 05.03. 14:00 - 17:00 Seminarraum Geschichte 2 Hauptgebäude, 2.Stock, Stiege 9
- Monday 19.03. 14:00 - 17:00 Seminarraum Geschichte 2 Hauptgebäude, 2.Stock, Stiege 9
- Monday 23.04. 14:00 - 17:00 Seminarraum Geschichte 2 Hauptgebäude, 2.Stock, Stiege 9
- Monday 07.05. 14:00 - 17:00 Seminarraum Geschichte 2 Hauptgebäude, 2.Stock, Stiege 9
- Monday 21.05. 14:00 - 17:00 Seminarraum Geschichte 2 Hauptgebäude, 2.Stock, Stiege 9
- Monday 04.06. 14:00 - 17:00 Seminarraum Geschichte 2 Hauptgebäude, 2.Stock, Stiege 9
- Monday 18.06. 14:00 - 17:00 Seminarraum Geschichte 2 Hauptgebäude, 2.Stock, Stiege 9
Information
Aims, contents and method of the course
Assessment and permitted materials
Minimum requirements and assessment criteria
Examination topics
Reading list
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A1; LAGA1, LAPA1
Last modified: Mo 07.09.2020 15:30
Gleichzeitig ist der Akt der Eheschließung selbst mehrfach verrechtlicht, muss Voraussetzungen erfüllen und bestimmten vordefinierten Abläufen folgen, die vom kanonischen bzw. vom Zivilrecht vorgesehen oder an zeitspezifischen Logiken orientiert waren.
Die Durchsetzung der von Seiten der Kirche offiziell vorgesehenen Abläufe und Implikationen der Eheschließungen erfuhren für den katholischen Raum mit dem Konzil von Trient (1545-1563) ihre für die Neuzeit maßgeblich Prägung. In deren Folge setzte ein Prozess der Institutionalisierung der Ehe als einzig legitimem Ort für Sexualität und generative Reproduktion ein. Die Kehrseite dieses Exklusivitätscharakters von Ehe war die zunehmende soziale Ächtung nicht ehelicher Beziehungen und Geburten. Sie wurden schließlich kriminalisiert, im 17. und 18. Jahrhundert auch strafrechtlich verfolgt. Auf diese Weise wurde der Monopolcharakter der Ehe als einzige legale Beziehungsform zwischen Männern und Frauen - spürbar und sichtbar - abgestützt und eine zunehmende "Moralisierung der Geschlechterbeziehungen" in Gang gesetzt. Die gesellschaftliche Bedeutung dieses Ordnungsmodells liegt nicht zuletzt auch darin begründet, dass es nicht nur durch die Kirche propagiert und vertreten wurde, sondern auch von ¿weltlichen' Institutionen maßgeblich mitgetragen - vorderhand durch definitionsmächtige Sozialverbände wie Zünfte (eheliche Geburt als Voraussetzung) und Gemeinden, aber auch durch die weltliche Gerichtsbarkeit.
Ab dem ausgehenden 18. Jahrhundert ist die Ehegesetzgebung immer wieder ein nicht unwesentlicher Bereich der Auseinandersetzung zwischen Kirche und Staat in Hinblick auf Kompetenzen und Zuständigkeiten.Anhand ausgewählter Texte aus neuerer Forschung sollen zentrale Fragestellungen und Themen der Geschichte der Ehe mit dem Fokus auf rechtlichen Grundlagen und Konsequenzen sowie auf gesellschaftlichen Ordnungsvorstellungen in gemeinsamen Lektüre und Diskussion erarbeitet werden. Zu den Texten sind jeweils Fragen zu beantworten; eine Vertiefung der Thematik erfolgt in Form von Gruppenarbeiten.