070197 VO History of Church Administration and Canon Law (2018W)
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Note: The time of your registration within the registration period has no effect on the allocation of places (no first come, first served).
Details
Language: German
Examination dates
Lecturers
Classes (iCal) - next class is marked with N
2018-10-04 - 2019-01-31
- Thursday 04.10. 09:45 - 11:15 Elise Richter-Saal Hauptgebäude, 1.Stock, Stiege 1
- Thursday 11.10. 09:45 - 11:15 Elise Richter-Saal Hauptgebäude, 1.Stock, Stiege 1
- Thursday 18.10. 09:45 - 11:15 Elise Richter-Saal Hauptgebäude, 1.Stock, Stiege 1
- Thursday 25.10. 09:45 - 11:15 Elise Richter-Saal Hauptgebäude, 1.Stock, Stiege 1
- Thursday 08.11. 09:45 - 11:15 Elise Richter-Saal Hauptgebäude, 1.Stock, Stiege 1
- Thursday 15.11. 09:45 - 11:15 Elise Richter-Saal Hauptgebäude, 1.Stock, Stiege 1
- Thursday 22.11. 09:45 - 11:15 Elise Richter-Saal Hauptgebäude, 1.Stock, Stiege 1
- Thursday 29.11. 09:45 - 11:15 Elise Richter-Saal Hauptgebäude, 1.Stock, Stiege 1
- Thursday 06.12. 09:45 - 11:15 Elise Richter-Saal Hauptgebäude, 1.Stock, Stiege 1
- Thursday 13.12. 09:45 - 11:15 Elise Richter-Saal Hauptgebäude, 1.Stock, Stiege 1
- Thursday 10.01. 09:45 - 11:15 Elise Richter-Saal Hauptgebäude, 1.Stock, Stiege 1
- Thursday 17.01. 09:45 - 11:15 Elise Richter-Saal Hauptgebäude, 1.Stock, Stiege 1
- Thursday 24.01. 09:45 - 11:15 Elise Richter-Saal Hauptgebäude, 1.Stock, Stiege 1
- Thursday 31.01. 09:45 - 11:15 Elise Richter-Saal Hauptgebäude, 1.Stock, Stiege 1
Information
Aims, contents and method of the course
Assessment and permitted materials
Schriftlicher Kolloquientermin am Donnerstag 31. Jänner 2019 im Rahmen der Lehrveranstaltung (Dauer: voraussichtlich 60 Minuten.) Alternativ können mit mir mündliche Termine per Mail vereinbart werden: stefan.schima@univie.ac.at
Minimum requirements and assessment criteria
Studierende der Österreichischen Geschichtsforschung: Positiver Kolloquienabschluss.
Andere Studierende: Falls im Rahmen Ihres Studiums mehr als 3 ECTS-Punkte für die Absolvierung dieser Lehrveranstaltung vergeben werden, kann es zusätzlich zur positien Absolvierung des Kolloquiums zu kleinen Mehrauflagen - wie etwa die Aneignung eines von mir bestimmten wissenschaftlichen Aufsatzes kommen. Diesfalls können Sie aber auch selbst Vorschläge unterbreiten. Das kann alles individuell mit mir vor dem Kolloquientermin geklärt werden.
Andere Studierende: Falls im Rahmen Ihres Studiums mehr als 3 ECTS-Punkte für die Absolvierung dieser Lehrveranstaltung vergeben werden, kann es zusätzlich zur positien Absolvierung des Kolloquiums zu kleinen Mehrauflagen - wie etwa die Aneignung eines von mir bestimmten wissenschaftlichen Aufsatzes kommen. Diesfalls können Sie aber auch selbst Vorschläge unterbreiten. Das kann alles individuell mit mir vor dem Kolloquientermin geklärt werden.
Examination topics
Im Zuge der Lehrveranstaltung werde ich eine "Punktation", d.h. ein schwerpunktmäßiges Inhaltsverzeichnis der Lehrveranstaltung, ins Netz stellen und laufend ergänzen. Diese Punktation stellt keinen Skriptenersatz dar, aber Sie erhalten damit trotzdem Gelegenheit sich zusätzlich zum Besuch der Lehrveranstaltung auf den Kolloquienstoff einzustellen. Bitte beachten Sie, dass sich schon aus diesen Gründen eine Präsenz in der Lehrveranstaltung empfiehlt!
Reading list
Bitte beachten Sie diesbezüglich die unter "Prüfungsstoff" genannte "Punktuation".
Auch werden Sie im Rahmen der die Lehrveranstaltung begleitenden Powerpointpräsentation auf weiterführende Literatur hingewiesen. Bitte beachten Sie ferner, dass die entsprechende Literatur grundsätzlich über das beim Kolloquium geforderte Niveau hinausgehen wird (die Gefahr des "Sich-Verzettelns" werde ich bewusst hintanhalten bzw. hintanzuhalten versuchen).
Auch werden Sie im Rahmen der die Lehrveranstaltung begleitenden Powerpointpräsentation auf weiterführende Literatur hingewiesen. Bitte beachten Sie ferner, dass die entsprechende Literatur grundsätzlich über das beim Kolloquium geforderte Niveau hinausgehen wird (die Gefahr des "Sich-Verzettelns" werde ich bewusst hintanhalten bzw. hintanzuhalten versuchen).
Association in the course directory
MA Geschichtsforschung: APMG Geschichtsforschung; Modul 1; Kirchliche Verfassungsgeschichte (3 ECTS) | MA Geschichtsforschung ALT: APM Geschichtsforschung 1(4 ECTS) | MA Historisch-Kulturwissenschaftliche Europaforschung: Vertiefung 2; Vorlesung (4 ECTS) | BA Geschichte: ZWM Weitere A,E,R 1 oder 2 (5 ECTS) | EC Geschichte: Vertiefung (5 ECTS)
Last modified: Mo 07.09.2020 15:30
Schon dieser Satz wird lange und doch kurzweilige Erklärungen fordern: Was sind die "Anfänge", und um welche "Kirche" wird es überhaupt gehen? Im Mittelpunkt wird die Verfassungsgeschichte der Katholischen bzw. Lateinisch-westlichen Kirche stehen. Doch auch andere Kirchen finden - wenn auch zumeist am Rande - Behandlung.
Ungeachtet dessen, dass es sich um eine "Vorlesung" handelt, stehe ich auch während der Lehrveranstaltung für Beantwortung offener Fragen zur Verfügung.
Meine Ausführungen werde ich mit einer Powerpointpräsentation begleiten.
Doch was heißt überhaupt "Verfassung"? Dieser Begriff wird im vorliegenden Kontext mit der Bezeichnung "Grundordnung" gleichgesetzt und ist damit offen für interdisziplinäre Brücken, die etwa in die Sozialgeschichte führen können.
Aufbau der Lehrveranstaltung: I. Einleitungsabschnitt: I.1 Organisatorisches; I.2 Stoffabgrenzungen und Begriffsklärungen; I.3 Weiterführende Literatur; II. Altertum: II.1 Das politische und das apostolische Prinzip ortskirchlicher Bedeutsamkeit; II.2 Die Herausbildung kirchlicher Ämter; II.3 Die Gliederung der Gesamtkirchein Diözesen, Metropolien und Patriarchate und die Frage nach der Bedeutung der römischen Kirche auf dem Boden des Imperium Romanum; II.4 Das Mönchtum; III. Erstes Mittelalter: III.1 Allgemeine Grundlagen; III.2 Kirchliche Ämter und kirchliche Sprengeleinteilungen; III.3 Geistliche und weltliche Gewalt in enger Verquickung; III.4 Das Mönchtum im Ersten Mittelalter; III.5 Quellen zur kirchlichen Verfassungsgeschichte des Ersten Mittelalters; IV. Zweites Mittelalter: IV.1 Allgemeine Grundlagen; IV.2 Die Etablierung der Kirchenrechtswissenschaft; IV.3 Das Papsttum im Zweiten Mittelalter.