150058 UE Reading of Newspapers (2024W)
Continuous assessment of course work
Labels
Registration/Deregistration
Note: The time of your registration within the registration period has no effect on the allocation of places (no first come, first served).
- Registration is open from Tu 17.09.2024 10:00 to Tu 01.10.2024 10:00
- Deregistration possible until Fr 25.10.2024 18:00
Details
max. 25 participants
Language: Japanese
Lecturers
Classes
Di 13:30-15:00, Besprechungszimmer Japanologie, 1. Stock
Beginn: 8.10.
Information
Aims, contents and method of the course
Diese LV ist für das Masterstudium. Die UE Zeitungslektüre für das Bachelorstudium findet nur im Sommersemester statt.Ziele: Erweiterung des Vokabulars, des Leseverständnisses, sowie die Fähigkeit, die eigene Meinung zu einem Thema in einer Diskussionsrunde ausdrücken zu können.Inhalte: Angeleitete Lektüre ausgewählter Texte, gemeinsames Lesen von Zeitungsartikeln, kurze grammatikalische Erklärungen, Besprechen und Diskutieren des Inhaltes.Methode: Systematische Aufarbeitung eines Textes zur Steigerung des Leseverständnisses, sowie die Fähigkeit eine Zusammenfassung und Stellungnahme zu einem Thema abgeben zu können.
Assessment and permitted materials
Der erstmalige Besuch einer prüfungsimmanenten Lehrveranstaltung zählt als Prüfungsantritt, d.h. die Lehrveranstaltung wird benotet! Wenn Sie sich ordnungsgemäß innerhalb der Abmeldefrist abmelden, wird in der Regel von einer Benotung abgesehen. Für eine positive Benotung ist eine Anwesenheit von mindestens 80% erforderlich.Wer in der ersten Einheit unentschuldigt fehlt, wird automatisch abgemeldet.Folgende Leistungen werden zur Benotung herangezogen:
Zwei lange Aufsätze (850~1000 Zeichen), drei kurze Aufsätze (450~500 Zeichen), ein Referat und die Mitarbeit im Unterricht.
Erlaubte Hilfsmittel: Wörterbuch.
Für die schriftlichen Arbeiten dürfen keine Übersetzungstools herangezogen werden.Plagiatsnotiz:
Mit Ihrer Anmeldung zu der Lehrveranstaltung erklären Sie, ALLE Leistungen eigenständig zu erbringen und alle Quellen und Hilfsmittel, die Sie benutzen, durch Zitieren/Belegen kenntlich zu machen. Nähere Informationen sind der Webseite des Studienpräses zur Sicherung der guten wissenschaftlichen Praxis zu entnehmen:
https://studienpraeses.univie.ac.at/infos-zum-studienrecht/sicherung-der-guten-wissenschaftlichen-praxis/plagiat/Beachten Sie unbedingt IMMER:
- Alle Textelemente und Bilder, die mittels KI-Tools generiert oder verändert wurden im Prozess der Erstellung einer Arbeit oder notenrelevanten Teilleistung, müssen transparent gemacht werden. Verstöße werden wie Plagiate behandelt. In allen Lehrveranstaltungen, die den Fokus auf das Verfassen eigener Texte auf Japanisch legen (insbesondere Japanisch Praxiskurse), ist die Verwendung von Übersetzungstools im Sinne der eigenständigen Produktion von japanischem Text nicht zulässig.
- Das Plagiieren, also die Übernahme fremder Ideen und Formulierungen ohne entsprechende Quellenangaben (= Zitate), verstößt gegen die Grundsätze des wissenschaftlichen Arbeitens. Das gilt auch für Eigenplagiate! Wird ein Plagiat festgestellt, so führt dies automatisch zu einer Nicht-Bewertung der gesamten Lehrveranstaltung; im Sammelzeugnis scheint dann der Vermerk "unerlaubte Hilfsmittel" auf, darüber hinaus kann es auch strafrechtliche Konsequenzen haben. Dies gilt ausnahmslos für alle schriftlichen Abgaben.
- Zum Nachweis der eigenständigen Erbringung aller schriftlichen und mündlichen Teilleistungen - z.B. Referate, Hausübungen, schriftliche (Abschluss)Arbeiten -
kann die LV-Leitung eine mündliche Reflexion für eine positive Absolvierung der LV (bzw. Teilleistung !) vorsehen.
Zwei lange Aufsätze (850~1000 Zeichen), drei kurze Aufsätze (450~500 Zeichen), ein Referat und die Mitarbeit im Unterricht.
Erlaubte Hilfsmittel: Wörterbuch.
Für die schriftlichen Arbeiten dürfen keine Übersetzungstools herangezogen werden.Plagiatsnotiz:
Mit Ihrer Anmeldung zu der Lehrveranstaltung erklären Sie, ALLE Leistungen eigenständig zu erbringen und alle Quellen und Hilfsmittel, die Sie benutzen, durch Zitieren/Belegen kenntlich zu machen. Nähere Informationen sind der Webseite des Studienpräses zur Sicherung der guten wissenschaftlichen Praxis zu entnehmen:
https://studienpraeses.univie.ac.at/infos-zum-studienrecht/sicherung-der-guten-wissenschaftlichen-praxis/plagiat/Beachten Sie unbedingt IMMER:
- Alle Textelemente und Bilder, die mittels KI-Tools generiert oder verändert wurden im Prozess der Erstellung einer Arbeit oder notenrelevanten Teilleistung, müssen transparent gemacht werden. Verstöße werden wie Plagiate behandelt. In allen Lehrveranstaltungen, die den Fokus auf das Verfassen eigener Texte auf Japanisch legen (insbesondere Japanisch Praxiskurse), ist die Verwendung von Übersetzungstools im Sinne der eigenständigen Produktion von japanischem Text nicht zulässig.
- Das Plagiieren, also die Übernahme fremder Ideen und Formulierungen ohne entsprechende Quellenangaben (= Zitate), verstößt gegen die Grundsätze des wissenschaftlichen Arbeitens. Das gilt auch für Eigenplagiate! Wird ein Plagiat festgestellt, so führt dies automatisch zu einer Nicht-Bewertung der gesamten Lehrveranstaltung; im Sammelzeugnis scheint dann der Vermerk "unerlaubte Hilfsmittel" auf, darüber hinaus kann es auch strafrechtliche Konsequenzen haben. Dies gilt ausnahmslos für alle schriftlichen Abgaben.
- Zum Nachweis der eigenständigen Erbringung aller schriftlichen und mündlichen Teilleistungen - z.B. Referate, Hausübungen, schriftliche (Abschluss)Arbeiten -
kann die LV-Leitung eine mündliche Reflexion für eine positive Absolvierung der LV (bzw. Teilleistung !) vorsehen.
Minimum requirements and assessment criteria
Mindestanforderungen:
Zwei lange Aufsätze (850~1000 Zeichen)
drei kurze Aufsätze (450~500 Zeichen)
ein Referat
Mitarbeit im UnterrichtFür aktive Mitarbeit werden Bonuspunkte vergeben.
Werden eine oder mehrere dieser Teilleistungen nicht erbracht, kann dies zu einer negativen Gesamtbeurteilung der Lehrveranstaltung führen.Beurteilung / Gewichtung der einzelnen Teilleistungen:
Die verschiedenen, zu erbringenden Teilleistungen sind gemäß ihrer Relevanz wie folgt gewichtet:Zwei lange Aufsätze (850~1000 Zeichen): je 20 Punkte
drei kurze Aufsätze (450~500 Zeichen): je 10 Punkte
Referat: 20 Punkte
Mitarbeit im Unterricht: 10 PunkteDie Endnote ergibt sich aus der Summe aller für die verschiedenen Teilleistungen vergebenen Punkte wie folgt:
1 Sehr gut: 100~85 Punkte, 2 Gut: 84~75 Punkte, 3 Befriedigend: 74~65 Punkte, 4 Genügend: 64~50 Punkte, 5 Nicht genügend: 49~0 Punkte
Zwei lange Aufsätze (850~1000 Zeichen)
drei kurze Aufsätze (450~500 Zeichen)
ein Referat
Mitarbeit im UnterrichtFür aktive Mitarbeit werden Bonuspunkte vergeben.
Werden eine oder mehrere dieser Teilleistungen nicht erbracht, kann dies zu einer negativen Gesamtbeurteilung der Lehrveranstaltung führen.Beurteilung / Gewichtung der einzelnen Teilleistungen:
Die verschiedenen, zu erbringenden Teilleistungen sind gemäß ihrer Relevanz wie folgt gewichtet:Zwei lange Aufsätze (850~1000 Zeichen): je 20 Punkte
drei kurze Aufsätze (450~500 Zeichen): je 10 Punkte
Referat: 20 Punkte
Mitarbeit im Unterricht: 10 PunkteDie Endnote ergibt sich aus der Summe aller für die verschiedenen Teilleistungen vergebenen Punkte wie folgt:
1 Sehr gut: 100~85 Punkte, 2 Gut: 84~75 Punkte, 3 Befriedigend: 74~65 Punkte, 4 Genügend: 64~50 Punkte, 5 Nicht genügend: 49~0 Punkte
Examination topics
Im Unterricht verwendete Materialien
Reading list
Unterrichtsmaterialien werden von der LV-Leiterin im Unterricht und über die e-learning Plattform zur Verfügung gestellt.
Association in the course directory
MA: M1, M4
Last modified: Th 12.09.2024 16:46