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150321 VU Korean Grammar 2 (2025S)
Continuous assessment of course work
Labels
OV
Studierende von Theorie 2 (Gruppe 1) müssen sich auch bei Praxis 2 in die Gruppe 1-A oder Gruppe 1-B anmelden.Der 1. TERMIN ist die ORIENTIERUNGSVERANSTALTUNG FÜR DAS BA-STUDIUM,
für Studierende im 2. Semester und Wiederholer der StEOP,
weiters für Studienanfänger*innen/Quereinsteiger*innen
= MO 3. März, 15:00 Uhr. Die Teilnahme wird dringend empfohlen!Die VU Theorie 2 an sich beginnt am MO 10. März, 9:45 Uhr.
für Studierende im 2. Semester und Wiederholer der StEOP,
weiters für Studienanfänger*innen/Quereinsteiger*innen
= MO 3. März, 15:00 Uhr. Die Teilnahme wird dringend empfohlen!Die VU Theorie 2 an sich beginnt am MO 10. März, 9:45 Uhr.
Registration/Deregistration
Note: The time of your registration within the registration period has no effect on the allocation of places (no first come, first served).
- Registration is open from Tu 18.02.2025 10:00 to Tu 04.03.2025 10:00
- Deregistration possible until Fr 28.03.2025 18:00
Details
max. 50 participants
Language: German, Korean
Lecturers
Classes (iCal) - next class is marked with N
Der 1. TERMIN ist die ORIENTIERUNGSVERANSTALTUNG FÜR DAS BA-STUDIUM,
für Studierende im 2. Semester und Wiederholer der StEOP,
weiters für Studienanfänger*innen/Quereinsteiger*innen
= MO 3. März, 15:00 Uhr. Die Teilnahme wird dringend empfohlen!
- Monday 03.03. 15:00 - 16:30 Hörsaal C2 UniCampus Hof 2 2G-K1-03
- Monday 10.03. 09:45 - 12:30 Hörsaal B UniCampus Hof 2 2C-EG-02
- Monday 17.03. 09:45 - 12:30 Hörsaal B UniCampus Hof 2 2C-EG-02
- Monday 24.03. 09:45 - 12:30 Hörsaal B UniCampus Hof 2 2C-EG-02
- Monday 31.03. 09:45 - 12:30 Hörsaal B UniCampus Hof 2 2C-EG-02
- Monday 07.04. 09:45 - 12:30 Hörsaal B UniCampus Hof 2 2C-EG-02
- Monday 28.04. 09:45 - 12:30 Hörsaal B UniCampus Hof 2 2C-EG-02
- Monday 05.05. 09:45 - 12:30 Hörsaal B UniCampus Hof 2 2C-EG-02
- Monday 12.05. 09:45 - 12:30 Hörsaal B UniCampus Hof 2 2C-EG-02
- Monday 19.05. 09:45 - 12:30 Hörsaal B UniCampus Hof 2 2C-EG-02
- Monday 26.05. 09:45 - 12:30 Hörsaal B UniCampus Hof 2 2C-EG-02
- Monday 02.06. 09:45 - 12:30 Hörsaal B UniCampus Hof 2 2C-EG-02
- Monday 16.06. 09:45 - 12:30 Hörsaal B UniCampus Hof 2 2C-EG-02
- Monday 23.06. 09:45 - 12:30 Hörsaal B UniCampus Hof 2 2C-EG-02
- Monday 30.06. 09:45 - 12:30 Hörsaal B UniCampus Hof 2 2C-EG-02
Information
Aims, contents and method of the course
Assessment and permitted materials
Aktive Teilnahme an den Lehrveranstaltungen durch Anwesenheit; Hausübungen werden in die Benotung einbezogen.
1. Zwischenprüfung (voraussichtlich 5. Mai)
- Vokabeln & Grammatik
- Leseverständnis
2. Abschlussprüfung (voraussichtlich 23. Juni)
- Vokabeln & Grammatik
- Leseverständnis
3. Hausübungen
-Dialog-VerfassenAlle Prüfungen werden vor Ort durchgeführt. Bei Prüfungen sind keine Hilfsmittel erlaubt.
Plagiatsnotiz:
Mit Ihrer Anmeldung zu der Lehrveranstaltung erklären Sie, ALLE Leistungen eigenständig zu erbringen und alle Quellen und Hilfsmittel, die Sie benutzen, durch Zitieren/Belegen kenntlich zu machen. Nähere Informationen sind der Webseite des Studienpräses zur Sicherung der guten wissenschaftlichen Praxis zu entnehmen:
https://studienpraeses.univie.ac.at/infos-zum-studienrecht/sicherung-der-guten-wissenschaftlichen-praxis/plagiat/
Beachten Sie unbedingt IMMER:
- Alle Textelemente und Bilder, die mittels KI-Tools generiert oder verändert wurden im Prozess der Erstellung einer Arbeit oder notenrelevanten Teilleistung, müssen transparent gemacht werden. Verstöße werden wie Plagiate behandelt. In allen Lehrveranstaltungen, die den Fokus auf das Verfassen eigener Texte auf Japanisch legen (insbesondere Japanisch Praxiskurse), ist die Verwendung von Übersetzungstools im Sinne der eigenständigen Produktion von japanischem Text nicht zulässig.
- Das Plagiieren, also die Übernahme fremder Ideen und Formulierungen ohne entsprechende Quellenangaben (= Zitate), verstößt gegen die Grundsätze des wissenschaftlichen Arbeitens. Das gilt auch für Eigenplagiate! Wird ein Plagiat festgestellt, so führt dies automatisch zu einer Nicht-Bewertung der gesamten Lehrveranstaltung; im Sammelzeugnis scheint dann der Vermerk "unerlaubte Hilfsmittel" auf, darüber hinaus kann es auch strafrechtliche Konsequenzen haben. Dies gilt ausnahmslos für alle schriftlichen Abgaben.
- Zum Nachweis der eigenständigen Erbringung aller schriftlichen und mündlichen Teilleistungen - z.B. Referate, Hausübungen, schriftliche (Abschluss)Arbeiten -
kann die LV-Leitung eine mündliche Reflexion für eine positive Absolvierung der LV (bzw. Teilleistung !) vorsehen.
1. Zwischenprüfung (voraussichtlich 5. Mai)
- Vokabeln & Grammatik
- Leseverständnis
2. Abschlussprüfung (voraussichtlich 23. Juni)
- Vokabeln & Grammatik
- Leseverständnis
3. Hausübungen
-Dialog-VerfassenAlle Prüfungen werden vor Ort durchgeführt. Bei Prüfungen sind keine Hilfsmittel erlaubt.
Plagiatsnotiz:
Mit Ihrer Anmeldung zu der Lehrveranstaltung erklären Sie, ALLE Leistungen eigenständig zu erbringen und alle Quellen und Hilfsmittel, die Sie benutzen, durch Zitieren/Belegen kenntlich zu machen. Nähere Informationen sind der Webseite des Studienpräses zur Sicherung der guten wissenschaftlichen Praxis zu entnehmen:
https://studienpraeses.univie.ac.at/infos-zum-studienrecht/sicherung-der-guten-wissenschaftlichen-praxis/plagiat/
Beachten Sie unbedingt IMMER:
- Alle Textelemente und Bilder, die mittels KI-Tools generiert oder verändert wurden im Prozess der Erstellung einer Arbeit oder notenrelevanten Teilleistung, müssen transparent gemacht werden. Verstöße werden wie Plagiate behandelt. In allen Lehrveranstaltungen, die den Fokus auf das Verfassen eigener Texte auf Japanisch legen (insbesondere Japanisch Praxiskurse), ist die Verwendung von Übersetzungstools im Sinne der eigenständigen Produktion von japanischem Text nicht zulässig.
- Das Plagiieren, also die Übernahme fremder Ideen und Formulierungen ohne entsprechende Quellenangaben (= Zitate), verstößt gegen die Grundsätze des wissenschaftlichen Arbeitens. Das gilt auch für Eigenplagiate! Wird ein Plagiat festgestellt, so führt dies automatisch zu einer Nicht-Bewertung der gesamten Lehrveranstaltung; im Sammelzeugnis scheint dann der Vermerk "unerlaubte Hilfsmittel" auf, darüber hinaus kann es auch strafrechtliche Konsequenzen haben. Dies gilt ausnahmslos für alle schriftlichen Abgaben.
- Zum Nachweis der eigenständigen Erbringung aller schriftlichen und mündlichen Teilleistungen - z.B. Referate, Hausübungen, schriftliche (Abschluss)Arbeiten -
kann die LV-Leitung eine mündliche Reflexion für eine positive Absolvierung der LV (bzw. Teilleistung !) vorsehen.
Minimum requirements and assessment criteria
- Eine Anwesenheit mit maximal dreimaligem Fehlen ist Voraussetzung für den erfolgreichen Abschluss der Lehrveranstaltung.
- Bei Tests sind mindestens 60 % der Gesamtpunkte für eine positive Beurteilung erforderlich.
- Hausübungen müssen rechtzeitig abgegeben werden.
Nachprüfungen sind nur mit Vorlage eines ärztlichen Attests möglich.
Es gibt keine Wiederholungstests.
1. Zwischenprüfung (40%)
- Vokabeln & Grammatik (25)
- Leseverständnis (15)
2. Abschlussprüfung (55%)
- Vokabeln & Grammatik (35)
- Leseverständnis (20)
3. Hausübungen (5%)Beurteilungsmaßstab
Für eine positive Note sind mindestens 60 Punkte erforderlich.
1 (sehr gut) 100-90 Punkte
2 (gut) 89-81 Punkte
3 (befriedigend) 80-71 Punkte
4 (genügend) 70-60 Punkte
5 (nicht genügend) 59-0 Punkte
Der erstmalige Besuch dieser prüfungsimmanenten Lehrveranstaltung zählt bereits als
Prüfungsantritt, d.h. die Lehrveranstaltung wird benotet! Wenn ein Abbruch während der ersten drei LV-Einheiten stattfindet und eine Abmeldung erfolgt ist, wird in der Regel von einer Benotung abgesehen.
Wer in der ersten Einheit unentschuldigt fehlt, wird automatisch abgemeldet!
Eine Entschuldigung mit Angabe einer entsprechenden Begründung muss schriftlich per Mail an die LV-Leitung erfolgen.
- Bei Tests sind mindestens 60 % der Gesamtpunkte für eine positive Beurteilung erforderlich.
- Hausübungen müssen rechtzeitig abgegeben werden.
Nachprüfungen sind nur mit Vorlage eines ärztlichen Attests möglich.
Es gibt keine Wiederholungstests.
1. Zwischenprüfung (40%)
- Vokabeln & Grammatik (25)
- Leseverständnis (15)
2. Abschlussprüfung (55%)
- Vokabeln & Grammatik (35)
- Leseverständnis (20)
3. Hausübungen (5%)Beurteilungsmaßstab
Für eine positive Note sind mindestens 60 Punkte erforderlich.
1 (sehr gut) 100-90 Punkte
2 (gut) 89-81 Punkte
3 (befriedigend) 80-71 Punkte
4 (genügend) 70-60 Punkte
5 (nicht genügend) 59-0 Punkte
Der erstmalige Besuch dieser prüfungsimmanenten Lehrveranstaltung zählt bereits als
Prüfungsantritt, d.h. die Lehrveranstaltung wird benotet! Wenn ein Abbruch während der ersten drei LV-Einheiten stattfindet und eine Abmeldung erfolgt ist, wird in der Regel von einer Benotung abgesehen.
Wer in der ersten Einheit unentschuldigt fehlt, wird automatisch abgemeldet!
Eine Entschuldigung mit Angabe einer entsprechenden Begründung muss schriftlich per Mail an die LV-Leitung erfolgen.
Examination topics
Inhalt der Lehrbücher und der Übungsblätter
Reading list
서울대 한국어 2A (Student’s Book, Workbook)
Im Facultas erhältlich.
Im Facultas erhältlich.
Association in the course directory
BA M2.1
Last modified: Mo 17.02.2025 16:06
Methode: u.a. Frontalunterricht durch die LV-Leitung