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190061 PS Education and Policy (2016S)
Right to education - education in / through / of the right to education?
Continuous assessment of course work
Labels
Registration/Deregistration
Note: The time of your registration within the registration period has no effect on the allocation of places (no first come, first served).
- Registration is open from Mo 01.02.2016 09:00 to Mo 22.02.2016 09:00
- Registration is open from We 24.02.2016 09:00 to Mo 29.02.2016 14:00
- Deregistration possible until Mo 21.03.2016 09:00
Details
max. 35 participants
Language: German
Lecturers
Classes (iCal) - next class is marked with N
- Tuesday 01.03. 18:30 - 21:30 Seminarraum 4 Sensengasse 3a 1.OG
- Tuesday 15.03. 18:30 - 21:30 Seminarraum 4 Sensengasse 3a 1.OG
- Tuesday 12.04. 18:30 - 21:30 Seminarraum 4 Sensengasse 3a 1.OG
- Tuesday 26.04. 18:30 - 21:30 Seminarraum 4 Sensengasse 3a 1.OG
- Tuesday 10.05. 18:30 - 21:30 Seminarraum 4 Sensengasse 3a 1.OG
- Tuesday 24.05. 18:30 - 21:30 Seminarraum 4 Sensengasse 3a 1.OG
- Tuesday 07.06. 18:30 - 21:30 Seminarraum 4 Sensengasse 3a 1.OG
- Tuesday 21.06. 18:30 - 21:30 Seminarraum 4 Sensengasse 3a 1.OG
Information
Aims, contents and method of the course
Assessment and permitted materials
Teilleistungen:
- Abhaltung von Referaten in Kleingruppen (2-3 Personen) ODER schriftliche Inhaltsangabe und Reflexion eines Lektüretextes im Lichte der Kinderrechte (2 A4-Seiten; 30%);
- 3-4 Lektürefragen zu mind. 4 Texten aus dem Semesterplan (20%);
- PS-Arbeit (50%)
Insgesamt sind für eine positive Note 60 % zu erreichen.Organisatorisches:
Erwartet wird kontinuierliche Anwesenheit (toleriert wird Abwesenheit in max. 1 Blockeinheit), aktive Teilnahme sowie gründliche Textvorbereitung. Erfolgreicher PS-Abschluss setzt die Abgabe einer Proseminararbeit voraus, die den formalen und inhaltlichen Kriterien der guten wissenschaftlichen Praxis entspricht.Die Lehrveranstaltung wird auf Moodle begleitet.
- Abhaltung von Referaten in Kleingruppen (2-3 Personen) ODER schriftliche Inhaltsangabe und Reflexion eines Lektüretextes im Lichte der Kinderrechte (2 A4-Seiten; 30%);
- 3-4 Lektürefragen zu mind. 4 Texten aus dem Semesterplan (20%);
- PS-Arbeit (50%)
Insgesamt sind für eine positive Note 60 % zu erreichen.Organisatorisches:
Erwartet wird kontinuierliche Anwesenheit (toleriert wird Abwesenheit in max. 1 Blockeinheit), aktive Teilnahme sowie gründliche Textvorbereitung. Erfolgreicher PS-Abschluss setzt die Abgabe einer Proseminararbeit voraus, die den formalen und inhaltlichen Kriterien der guten wissenschaftlichen Praxis entspricht.Die Lehrveranstaltung wird auf Moodle begleitet.
Minimum requirements and assessment criteria
Erbringen und positive Beurteilung von vorgesehenen Teilleistungen (siehe Art der Leistungskontrolle).
Examination topics
1. Termin: organisatorischer Auftakt & thematisches Intro
Übereinkommen über die Rechte des Kindes vom 20. November 1989. (KRK) URL: http://www.kinderrechtskonvention.info/uebereinkommen-ueber-die-rechte-des-kindes-370/ [07. 01. 2015].
2. Termin:
Weyers, Stefan: Recht und Verrechtlichung. In: Andresen, Sabine; Casale, Rita; Gabriel, Thomas Rebekka Horlacher; Larcher Klee Sabina; Oelkers, Jürgen: Handwörterbuch Erziehungswissenschaft. Weinheim und Basel: Beltz Verlag 2009, S.728-743.
Sattler, Elisabeth: Chancengleichheit. In: Dzierzbicka, Agnieszka; Schirlbauer, Alfred (Hg.): Pädagogisches Glossar der Gegenwart. Von Autonomie bis Wissensmanagement. Wien: Löcker 2006, S. 59-67.
3. Termin:
Gerhardt, Volker: Menschenrecht und Rhetorik. In: Brunkhorst, Hauke; Köhler, Wolfgang R.; Lutz-Bachmann, Matthias (Hrsg.): Recht auf Menschenrecht. Menschenrechte, Demokratie und internationale Politik. Frankfurt am Main: Suhrkamp 1999, S. 20-40.
4. Termin:
Lippitz, Wilfried: Das Recht des anderen Menschen. Die Ungleichheit des Anderen vor dem Hintergrund universaler Gleichheit. In: Ders. (Hrsg.): Differenz und Fremdheit. Phänomenologische Studien in der Erziehungswissenschaft. Frankfurt am Main/Berlin/Bern u.a.: Peter Lang 2003, S. 63-75.
Garz, Detlef: Weder Solidarität noch Recht noch Liebe - Grundzüge einer Moral der Aberkennung. In: Heiner, Drerup; Fölling, Werner (Hrsg.): Gleichheit und Gerechtigkeit. Pädagogische Revisionen. Dresden: TUDpress 2006, S. 51-69.
5. Termin:
Schubarth, Wilfried: Lehrerhandeln und Gewalt. Zum Zusammenhang von ";Lehrer-" und "Schülergewalt". In: Prengel, Annedore; Winklhofer, Ursula (Hrsg.): Kinderrechte in pädagogischen Beziehungen. Bd. 2: Forschungszugänge. Opladen/Berlin/Toronto: Verlag Barbara Budrich 2014, S. 103-112.
Dangl, Oskar: Zur Funktion der Negativität im Rahmen der Menschenrechtsbildung. In: Dangl, Oskar; Schrei, Thomas (Hg.): "gefeiert - umstritten - verachtet". Menschenrechte und Menschenrechtsbildung. Wien: LIT Verlag 2010, S. 231-263.
6. Termin:
Podiumsdiskussion mit ExpertInnen und ProfessionistInnen
7. Termin:
Liebel, Manfred: Kinder zwischen Unrecht und Gerechtigkeit. In: Ders.: Kinder und Gerechtigkeit. Über Kinderrechte neu nachdenken. Weinheim/Basel: Beltz Juventa 2013, S. 154-216.
Übereinkommen über die Rechte des Kindes vom 20. November 1989. (KRK) URL: http://www.kinderrechtskonvention.info/uebereinkommen-ueber-die-rechte-des-kindes-370/ [07. 01. 2015].
2. Termin:
Weyers, Stefan: Recht und Verrechtlichung. In: Andresen, Sabine; Casale, Rita; Gabriel, Thomas Rebekka Horlacher; Larcher Klee Sabina; Oelkers, Jürgen: Handwörterbuch Erziehungswissenschaft. Weinheim und Basel: Beltz Verlag 2009, S.728-743.
Sattler, Elisabeth: Chancengleichheit. In: Dzierzbicka, Agnieszka; Schirlbauer, Alfred (Hg.): Pädagogisches Glossar der Gegenwart. Von Autonomie bis Wissensmanagement. Wien: Löcker 2006, S. 59-67.
3. Termin:
Gerhardt, Volker: Menschenrecht und Rhetorik. In: Brunkhorst, Hauke; Köhler, Wolfgang R.; Lutz-Bachmann, Matthias (Hrsg.): Recht auf Menschenrecht. Menschenrechte, Demokratie und internationale Politik. Frankfurt am Main: Suhrkamp 1999, S. 20-40.
4. Termin:
Lippitz, Wilfried: Das Recht des anderen Menschen. Die Ungleichheit des Anderen vor dem Hintergrund universaler Gleichheit. In: Ders. (Hrsg.): Differenz und Fremdheit. Phänomenologische Studien in der Erziehungswissenschaft. Frankfurt am Main/Berlin/Bern u.a.: Peter Lang 2003, S. 63-75.
Garz, Detlef: Weder Solidarität noch Recht noch Liebe - Grundzüge einer Moral der Aberkennung. In: Heiner, Drerup; Fölling, Werner (Hrsg.): Gleichheit und Gerechtigkeit. Pädagogische Revisionen. Dresden: TUDpress 2006, S. 51-69.
5. Termin:
Schubarth, Wilfried: Lehrerhandeln und Gewalt. Zum Zusammenhang von ";Lehrer-" und "Schülergewalt". In: Prengel, Annedore; Winklhofer, Ursula (Hrsg.): Kinderrechte in pädagogischen Beziehungen. Bd. 2: Forschungszugänge. Opladen/Berlin/Toronto: Verlag Barbara Budrich 2014, S. 103-112.
Dangl, Oskar: Zur Funktion der Negativität im Rahmen der Menschenrechtsbildung. In: Dangl, Oskar; Schrei, Thomas (Hg.): "gefeiert - umstritten - verachtet". Menschenrechte und Menschenrechtsbildung. Wien: LIT Verlag 2010, S. 231-263.
6. Termin:
Podiumsdiskussion mit ExpertInnen und ProfessionistInnen
7. Termin:
Liebel, Manfred: Kinder zwischen Unrecht und Gerechtigkeit. In: Ders.: Kinder und Gerechtigkeit. Über Kinderrechte neu nachdenken. Weinheim/Basel: Beltz Juventa 2013, S. 154-216.
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Association in the course directory
BM 5
Last modified: Mo 07.09.2020 15:37
"Die Vertragsstaaten erkennen das Recht des Kindes auf Bildung an; um die Verwirklichung dieses Rechts auf der Grundlage der Chancengleichheit fortschreitend zu erreichen, werden sie insbesondere
a) den Besuch der Grundschule für alle zur Pflicht und unentgeltlich machen;
b) die Entwicklung verschiedener Formen der weiterführenden Schulen allgemeinbildender und berufsbildender Art fördern, sie allen Kindern verfügbar und zugänglich machen und geeignete Maßnahmen wie die Einführung der Unentgeltlichkeit und die Bereitstellungfinanzieller Unterstützung bei Bedürftigkeit treffen;
c) allen entsprechend ihren Fähigkeiten den Zugang zu den Hochschulen mit allen geeigneten Mitteln ermöglichen;
d) Bildungs- und Berufsberatung allen Kindern verfügbar und zugänglich machen;
e) Maßnahmen treffen, die den regelmäßigen Schulbesuch fördern und den Anteil derjenigen, welche die Schule vorzeitig verlassen, verringern." (KRK Art. 28, Abs. 1)Bevor über eine Einlösung des Rechts auf Bildung und die Frage des pädagogischen Beitrags hierzu zu diskutieren wäre, muss jedoch etwas länger innegehalten werden: Was bedeutet das Recht auf Bildung? Folgt man dem leisen Zweifel, stößt man auf unterschiedliche Differenzierungen. Kunze beispielsweise unterscheidet Recht auf, durch die und in der Bildung (vgl. Kunze 2009, S. 58) Genauer erläutert: Recht auf Bildung sei als Ermöglichung von Bildung, Recht durch Bildung als Voraussetzung für Beteiligung und Recht in der Bildung als Bildungsvollzug zu verstehen. Diese Dimensionen vom Recht auf Bildung fasst er als Beteiligungsrechte auf, die durch den Staat zu gewährleisten seien (vgl. ebd.). Dies scheint auch eine Bedingung der Möglichkeit für "Recht auf Bildung" zu sein. Der Differenzierung scheint also (neben manchen Begründungen im Vorfeld der Unterscheidung) eine übergeordnete Ebene - wie "Recht der Bildung" oder "Bildung des Rechts" - abzugehen, welche durch ihre Abwesenheit aus den Ansprüchen auf, durch die und in der Bildung möglicherweise eine pädagogische Verwaltungsaufgabe macht. Was könnte diese übergeordnete Ebene genauer sein? Worum kann es Pädagogik dabei gehen?Das Proseminar sammelt Denkansätze, Positionen, Kritiken. Auf diese Weise spürt es den Möglichkeiten und Grenzen der Vorstellung von "Bildungsgerechtigkeit" im Zusammenhang zu Menschen-/Kinderrechten nach. Anhand der Literatur reflektiert es die Voraussetzungen, Widersprüche und Ambivalenzen von Gerechtigkeit (in) der Pädagogik.