210006 PS BAK 3 Introduction to scientific work (2015S)
Continuous assessment of course work
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Die selbstständige Anmeldung innerhalb der Anmeldephase zu Semesterbeginn ist für die Teilnahme an dieser Lehrveranstaltung verpflichtend!
Eine nachträgliche Anmeldung ist NICHT möglich.
Anwesenheitspflicht in der ersten LV-Einheit: Studierende, die der ersten Einheit unentschuldigt fern bleiben, verlieren ihren Platz in der Lehrveranstaltung, und Studierende von der Warteliste können nachrücken. In der ersten LV-Einheit findet auch die Vorbesprechung der LV statt.Plagiate
Ein Plagiat ist die bewusste und unrechtmäßige Übernahme von fremdem geistigem Eigentum; der/die AutorIn verwendetganz oder teilweisefremde Werke in einem eigenen Werk, ohne die Quelle anzugeben. Dies wird im Sammelzeugnis mit einem X gekennzeichnet und mit folgendem Zusatz versehen.
Nicht beurteilte und nichtige Prüfungen: Gemäß § 74 ist die Beurteilung einer Prüfung für nichtig zu erklären, wenn diese Beurteilung oder die Anmeldung
zu dieser Prüfung erschlichen wurde (N), Gemäß § 13 (7) des studienrechtlichen Satzungsteils der Universität Wien sind Prüfungen, bei denen unerlaubte
Hilfsmittel mitgenommen oder verwendet werden, nicht zu beurteilen (X)
Eine nachträgliche Anmeldung ist NICHT möglich.
Anwesenheitspflicht in der ersten LV-Einheit: Studierende, die der ersten Einheit unentschuldigt fern bleiben, verlieren ihren Platz in der Lehrveranstaltung, und Studierende von der Warteliste können nachrücken. In der ersten LV-Einheit findet auch die Vorbesprechung der LV statt.Plagiate
Ein Plagiat ist die bewusste und unrechtmäßige Übernahme von fremdem geistigem Eigentum; der/die AutorIn verwendetganz oder teilweisefremde Werke in einem eigenen Werk, ohne die Quelle anzugeben. Dies wird im Sammelzeugnis mit einem X gekennzeichnet und mit folgendem Zusatz versehen.
Nicht beurteilte und nichtige Prüfungen: Gemäß § 74 ist die Beurteilung einer Prüfung für nichtig zu erklären, wenn diese Beurteilung oder die Anmeldung
zu dieser Prüfung erschlichen wurde (N), Gemäß § 13 (7) des studienrechtlichen Satzungsteils der Universität Wien sind Prüfungen, bei denen unerlaubte
Hilfsmittel mitgenommen oder verwendet werden, nicht zu beurteilen (X)
Registration/Deregistration
Note: The time of your registration within the registration period has no effect on the allocation of places (no first come, first served).
- Registration is open from Th 12.02.2015 08:00 to Mo 23.02.2015 08:00
- Registration is open from We 25.02.2015 08:00 to Fr 06.03.2015 08:00
- Deregistration possible until Tu 31.03.2015 23:59
Details
max. 50 participants
Language: German
Lecturers
Classes (iCal) - next class is marked with N
- Thursday 19.03. 09:45 - 11:15 Hörsaal 3 (H3), NIG 2. Stock
- Thursday 26.03. 09:45 - 11:15 Hörsaal 3 (H3), NIG 2. Stock
- Thursday 16.04. 09:45 - 11:15 Hörsaal 3 (H3), NIG 2. Stock
- Thursday 23.04. 09:45 - 11:15 Hörsaal 3 (H3), NIG 2. Stock
- Thursday 30.04. 09:45 - 11:15 Hörsaal 3 (H3), NIG 2. Stock
- Thursday 07.05. 09:45 - 11:15 Hörsaal 3 (H3), NIG 2. Stock
- Thursday 21.05. 09:45 - 11:15 Hörsaal 3 (H3), NIG 2. Stock
- Thursday 28.05. 09:45 - 11:15 Hörsaal 3 (H3), NIG 2. Stock
- Thursday 11.06. 09:45 - 11:15 Hörsaal 3 (H3), NIG 2. Stock
- Thursday 18.06. 09:45 - 11:15 Hörsaal 3 (H3), NIG 2. Stock
- Thursday 25.06. 09:45 - 11:15 Hörsaal 3 (H3), NIG 2. Stock
Information
Aims, contents and method of the course
Assessment and permitted materials
Die Leistungsüberprüfung setzt sich vor allem zusammen aus dem erfolgreichen Verfassen und der fristgerechten Abgabe von über das Semester verteilten kleineren Übungen sowie dem erfolgreichen Verfassen und der fristgerechten Abgabe einer Abschlussarbeit (Abgabetermin für die Abschlussarbeit ist der 31 Juli 2015).
Die regelmäßige Teilnahme, Mitarbeit, Bereitschaft zur Lektüre von zu diskutierenden Texten, zur Teilnahme an kleineren Übungen sowie zum Verfassen einer Abschlussarbeit wird vorausgesetzt.
Die regelmäßige Teilnahme, Mitarbeit, Bereitschaft zur Lektüre von zu diskutierenden Texten, zur Teilnahme an kleineren Übungen sowie zum Verfassen einer Abschlussarbeit wird vorausgesetzt.
Minimum requirements and assessment criteria
Die Studierende sollen sich im Laufe der LV die notwendigen Kompetenzen im Bereich des wissenschaftlichen Arbeitens aneignen. Sie sollen in der Lage sein, komplexe Texte zu verstehen und die Kernargumente eines wissenschaftlichen Textes wiederzugeben, die wichtigsten Hilfsmittel der wissenschaftlichen Recherchearbeiten kennen, sowie die Grundregeln guter wissenschaftlicher Praxis beherrschen. Ebenso sollen sie in der Lage sein, eigene Fragestellungen zu erarbeiten und zu beantworten.
Examination topics
Reading list
Association in the course directory
Last modified: Mo 07.09.2020 15:38
Da auch mit englischsprachigen Texten gearbeitet wird sind sehr gute Englischkenntnisse erforderlich.