Universität Wien

210043 VO BAK9 Politische Theorie (2013W)

Konzepte von Aufstand, Rebellion, Revolution und 'Bürgerkrieg'

3.00 ECTS (2.00 SWS), SPL 21 - Politikwissenschaft

Details

Language: German

Examination dates

Lecturers

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Thursday 10.10. 16:45 - 18:15 Hörsaal III NIG Erdgeschoß
Thursday 17.10. 16:45 - 18:15 Hörsaal III NIG Erdgeschoß
Thursday 24.10. 16:45 - 18:15 Hörsaal III NIG Erdgeschoß
Thursday 31.10. 16:45 - 18:15 Hörsaal III NIG Erdgeschoß
Thursday 07.11. 16:45 - 18:15 Hörsaal III NIG Erdgeschoß
Thursday 14.11. 16:45 - 18:15 Hörsaal III NIG Erdgeschoß
Thursday 21.11. 16:45 - 18:15 Hörsaal III NIG Erdgeschoß
Thursday 28.11. 16:45 - 18:15 Hörsaal III NIG Erdgeschoß
Thursday 05.12. 16:45 - 18:15 Hörsaal III NIG Erdgeschoß
Thursday 12.12. 16:45 - 18:15 Hörsaal III NIG Erdgeschoß
Thursday 09.01. 16:45 - 18:15 Hörsaal III NIG Erdgeschoß
Thursday 16.01. 16:45 - 18:15 Hörsaal III NIG Erdgeschoß
Thursday 23.01. 16:45 - 18:15 Hörsaal III NIG Erdgeschoß
Thursday 30.01. 16:45 - 18:15 Hörsaal III NIG Erdgeschoß

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Aims, contents and method of the course

Ziel dieser VO ist es (u.a.), den Syrien Konflikt zu verstehen, auch wenn Sie diese Aussage zunächst verwundern mag und das ist gut so. Etwas breiter formuliert, ließe sich auch behaupten, wir werden versuchen, die neuen, hauptsächlich innerstaatlichen bewaffneten Konflikte zu analysieren, wozu auch ein näheres Begriffsverständnis nötig ist. Seit der Konsolidierung moderner souveräner Staatlichkeit, hat sich auch in der Forschung und nicht nur im internationalen Recht - eine dichotome Trennung von Bürgerkrieg und Staatenkrieg heraus gebildet. Obwohl diese Trennung durchaus ihren Sinn hat, entsprechen viele heutige Gewaltszenarien keiner dieser Kategorie: durch das seit 1945 geltende allgemeine Gewaltverbot ist der zwischenstaatlich Kriege also Polemos auf wenige Fälle beschränkt geblieben, während intrastaatliche Gewaltkonflikte zwar zugenommen haben, jedoch auch nicht immer dem modernen Bürgerkriegskriterien entsprechen auch deswegen, weil der Anteil an ‚fremden’ Kämpfern oft hoch ist und sich zudem die Frage stellt, wer in den jeweiligen Regimen als ‚BürgerIn’ gelten kann. Wie sich am Beispiel Syrien, aber auch an anderen Konflikten zeigen läßt, hängt auch die Frage von UN mandatierten oder auch unilateralen Interventionen im Zeichen der ‚Responsibiity to Protect’ von der Einschätzung der Konfliktart ab. Was in Syrie als in den politische Zielen begrenzter Aufstand begonnen hat, wandelte sich zu einem der blutigsten ‚Bürgerkriege’ an dem weit mehr Akteure als syrische BürgerInnen teilnehmen.

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Last modified: Mo 07.09.2020 15:38