210058 LK BAK8: LK International Politics (2018S)
Continuous assessment of course work
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A registration via u:space during the registration phase is required. Late registrations are NOT possible.
Students who miss the first lesson without prior notification will lose their seat in the course.Follow the principles of good scientific practice.The course instructor may invite students to an oral exam about the student’s written contributions in the course. Plagiarized contributions have the consequence that the course won’t be graded (instead the course will be marked with an ‘X’ in the transcript of records).
Students who miss the first lesson without prior notification will lose their seat in the course.Follow the principles of good scientific practice.The course instructor may invite students to an oral exam about the student’s written contributions in the course. Plagiarized contributions have the consequence that the course won’t be graded (instead the course will be marked with an ‘X’ in the transcript of records).
Registration/Deregistration
Note: The time of your registration within the registration period has no effect on the allocation of places (no first come, first served).
- Registration is open from Mo 05.02.2018 08:00 to Mo 19.02.2018 08:00
- Registration is open from We 21.02.2018 08:00 to Mo 26.02.2018 08:00
- Deregistration possible until Fr 16.03.2018 23:59
Details
max. 50 participants
Language: German
Lecturers
Classes (iCal) - next class is marked with N
!!!Achtung!!! Sie verlieren Ihren Platz im Kurs, wenn Sie der 1. Einheit unentschuldigt fernbleiben!
- Wednesday 07.03. 18:30 - 20:00 Hörsaal 2 (H2), NIG 2.Stock
- Wednesday 14.03. 18:30 - 20:00 Hörsaal 2 (H2), NIG 2.Stock
- Wednesday 21.03. 18:30 - 20:00 Hörsaal 2 (H2), NIG 2.Stock
- Wednesday 11.04. 18:30 - 20:00 Hörsaal 2 (H2), NIG 2.Stock
- Wednesday 18.04. 18:30 - 20:00 Hörsaal 2 (H2), NIG 2.Stock
- Wednesday 25.04. 18:30 - 20:00 Hörsaal 2 (H2), NIG 2.Stock
- Wednesday 02.05. 18:30 - 20:00 Hörsaal 2 (H2), NIG 2.Stock
- Wednesday 09.05. 18:30 - 20:00 Hörsaal 2 (H2), NIG 2.Stock
- Wednesday 16.05. 18:30 - 20:00 Hörsaal 2 (H2), NIG 2.Stock
- Wednesday 23.05. 18:30 - 20:00 Hörsaal 2 (H2), NIG 2.Stock
- Wednesday 30.05. 18:30 - 20:00 Hörsaal 2 (H2), NIG 2.Stock
- Wednesday 06.06. 18:30 - 20:00 Hörsaal 2 (H2), NIG 2.Stock
- Wednesday 13.06. 18:30 - 20:00 Hörsaal 2 (H2), NIG 2.Stock
- Wednesday 20.06. 18:30 - 20:00 Hörsaal 2 (H2), NIG 2.Stock
- Wednesday 27.06. 18:30 - 20:00 Hörsaal 2 (H2), NIG 2.Stock
Information
Aims, contents and method of the course
Assessment and permitted materials
1. Die Durchschnittnote der 8 Hausübungen (1-2 Seiten/2800-5600 Zeichen)
2. Die Note der Mini-Seminararbeit (ca. 5 Seiten bzw. 14.000 Zeichen exkl. des Titelblatts und des Literaturverzeichnisses)
Alle KursteilnehmerInnen sind dazu verpflichtet, vorher eine Rohfassung der Mini-Seminararbeit (ca. 4 Seiten bzw. 11200 Zeichen) abzugeben, damit deren wissenschaftliche Qualität gesichert wird. Sie bekommen ein arbeitstechnisches Feedback. Anhand dessen fertigen sie ihre Mini-Seminararbeit ab. Die Endfassung der Mini-Seminararbeit ohne deren Rohfassung ist deshalb nicht möglich.
3. Mündliche Mitwirkung an Plenum-Aktivitäten
Alle KursteilnehmerInnen sind dazu verpflichtet, zu Kursaktivitäten im Plenum ständig konstruktive mündliche Beiträge zu leisten. Alle KursteilnehmerInnen sowohl können sich im Plenum aktiv einschalten als auch MÜSSEN sich auf Einladung der LV-Leiter an den Plenum-Aktivitäten (der gemeinsamen Lösung der HÜ usw.) beteiligen.
Die Verfassung der schriftlichen Arbeiten und die Wortmeldung im Kurs sind auch auf Englisch möglich. Die Bewertungskriterien und der Notenschlüssel für eine Hausübung werden während der gemeinsamen Lösung dieser Aufgaben veröffentlicht. Die Bewertungskriterien und der Notenschlüssel der Mini-Seminararbeit werden im Laufe des Semesters veröffentlicht. Den KursteilnehmerInnen wird bei den Hausübungen und der Rohfassung der Mini-Seminararbeit durch die Rückgabe des gedruckten Exemplars und bei der Mini-Seminararbeit per Mail mitgeteilt, was sie erreicht haben oder was bei ihrer Leistung fehlt (ein vertieftes Feedback ist nach Wunsch möglich). Die Hausübungen sowie die Rohfassung der Mini-Seminararbeit werden innerhalb von 1 bis 2 Wochen nach dem Ablauf der Einreichfrist zurückgegeben. Die Mini-Seminararbeit und damit die Gesamtleistung im Kurs werden innerhalb von 4 Wochen nach deren Einreichung benotet.
Erlaubte Hilfsmittel
Bei allen schriftlichen Arbeiten (den Hausübungen, der Rohfassung der Mini-Seminararbeit und der Mini-Seminararbeit) sind alle erschlichenen Leistungen streng verboten!
• Hausübungen und Vorbereitungen auf den Kurs
Bei den Hausübungen müssen sich die KursteilnehmerInnen ausschließlich mit dem vorgegebenen Text/den vorgegebenen Texten beschäftigen. Das Heranziehen anderer Texte ist streng verboten. Außerdem sind die Hausübungen wie auch die Vorbereitung auf den Kurs eine Einzelarbeit. Jede/r KursteilnehmerIn ist dazu verpflichtet, sie selbstständig, d.h. ohne die Zusammenarbeit mit anderen KursteilnehmerInnen bzw. fremde Hilfen zu machen. Verboten sind daher neben den Plagiaten auch das gemeinsame Verfassen einer Hausübung, das Abschreiben der Arbeit einer/eines anderen KursteilnehmerIn, Ghostwriting, die gemeinsame Lektüre, der Austausch der Arbeiten unter den KursteilnehmerInnen vor ihrer Einreichung und dergleichen. In diesem LK gelten all diese Taten als erschlichene Leistung und werden mit der Eintragung des "x (nicht beurteilbar)" geahndet
• Die Mini-Seminararbeit/Die Rohfassung der Mini-Seminararbeit:
Die Mini-Seminarbeit und deren Rohfassung sind ebenfalls eine Einzelarbeit. Jede/r KursteilnehmerIn ist dazu verpflichtet, ihre/seine kleine Seminararbeit selbstständig und allein zu schreiben. Anders als bei den Hausübungen können KursteilnehmerInnen zwar über ihre Arbeit etwa in Kleingruppen diskutieren oder ein Feedback von anderen KursteilnehmerInnen sowie den LV-Leitern bekommen. Allerdings darf das Feedback nur eine Unterstützung beim selbstständigen Arbeiten, also kein "Ghostwriting" sein (Brand 2016).
Erlaubt ist das Korrekturlesen (sprachliche Korrektur). Allerdings muss ausschließlich mit sprachlichen Fehlern beschäftigt werden. Ist eine/r Korrigierende/r einer Hausübung eine/r KursteilnehmerIn, muss ihre/seine Hausübung VOR dem Korrekturlesen in Moodle hochgeladen sein.
2. Die Note der Mini-Seminararbeit (ca. 5 Seiten bzw. 14.000 Zeichen exkl. des Titelblatts und des Literaturverzeichnisses)
Alle KursteilnehmerInnen sind dazu verpflichtet, vorher eine Rohfassung der Mini-Seminararbeit (ca. 4 Seiten bzw. 11200 Zeichen) abzugeben, damit deren wissenschaftliche Qualität gesichert wird. Sie bekommen ein arbeitstechnisches Feedback. Anhand dessen fertigen sie ihre Mini-Seminararbeit ab. Die Endfassung der Mini-Seminararbeit ohne deren Rohfassung ist deshalb nicht möglich.
3. Mündliche Mitwirkung an Plenum-Aktivitäten
Alle KursteilnehmerInnen sind dazu verpflichtet, zu Kursaktivitäten im Plenum ständig konstruktive mündliche Beiträge zu leisten. Alle KursteilnehmerInnen sowohl können sich im Plenum aktiv einschalten als auch MÜSSEN sich auf Einladung der LV-Leiter an den Plenum-Aktivitäten (der gemeinsamen Lösung der HÜ usw.) beteiligen.
Die Verfassung der schriftlichen Arbeiten und die Wortmeldung im Kurs sind auch auf Englisch möglich. Die Bewertungskriterien und der Notenschlüssel für eine Hausübung werden während der gemeinsamen Lösung dieser Aufgaben veröffentlicht. Die Bewertungskriterien und der Notenschlüssel der Mini-Seminararbeit werden im Laufe des Semesters veröffentlicht. Den KursteilnehmerInnen wird bei den Hausübungen und der Rohfassung der Mini-Seminararbeit durch die Rückgabe des gedruckten Exemplars und bei der Mini-Seminararbeit per Mail mitgeteilt, was sie erreicht haben oder was bei ihrer Leistung fehlt (ein vertieftes Feedback ist nach Wunsch möglich). Die Hausübungen sowie die Rohfassung der Mini-Seminararbeit werden innerhalb von 1 bis 2 Wochen nach dem Ablauf der Einreichfrist zurückgegeben. Die Mini-Seminararbeit und damit die Gesamtleistung im Kurs werden innerhalb von 4 Wochen nach deren Einreichung benotet.
Erlaubte Hilfsmittel
Bei allen schriftlichen Arbeiten (den Hausübungen, der Rohfassung der Mini-Seminararbeit und der Mini-Seminararbeit) sind alle erschlichenen Leistungen streng verboten!
• Hausübungen und Vorbereitungen auf den Kurs
Bei den Hausübungen müssen sich die KursteilnehmerInnen ausschließlich mit dem vorgegebenen Text/den vorgegebenen Texten beschäftigen. Das Heranziehen anderer Texte ist streng verboten. Außerdem sind die Hausübungen wie auch die Vorbereitung auf den Kurs eine Einzelarbeit. Jede/r KursteilnehmerIn ist dazu verpflichtet, sie selbstständig, d.h. ohne die Zusammenarbeit mit anderen KursteilnehmerInnen bzw. fremde Hilfen zu machen. Verboten sind daher neben den Plagiaten auch das gemeinsame Verfassen einer Hausübung, das Abschreiben der Arbeit einer/eines anderen KursteilnehmerIn, Ghostwriting, die gemeinsame Lektüre, der Austausch der Arbeiten unter den KursteilnehmerInnen vor ihrer Einreichung und dergleichen. In diesem LK gelten all diese Taten als erschlichene Leistung und werden mit der Eintragung des "x (nicht beurteilbar)" geahndet
• Die Mini-Seminararbeit/Die Rohfassung der Mini-Seminararbeit:
Die Mini-Seminarbeit und deren Rohfassung sind ebenfalls eine Einzelarbeit. Jede/r KursteilnehmerIn ist dazu verpflichtet, ihre/seine kleine Seminararbeit selbstständig und allein zu schreiben. Anders als bei den Hausübungen können KursteilnehmerInnen zwar über ihre Arbeit etwa in Kleingruppen diskutieren oder ein Feedback von anderen KursteilnehmerInnen sowie den LV-Leitern bekommen. Allerdings darf das Feedback nur eine Unterstützung beim selbstständigen Arbeiten, also kein "Ghostwriting" sein (Brand 2016).
Erlaubt ist das Korrekturlesen (sprachliche Korrektur). Allerdings muss ausschließlich mit sprachlichen Fehlern beschäftigt werden. Ist eine/r Korrigierende/r einer Hausübung eine/r KursteilnehmerIn, muss ihre/seine Hausübung VOR dem Korrekturlesen in Moodle hochgeladen sein.
Minimum requirements and assessment criteria
Mindestanforderungen
1. Regelmäßige Anwesenheit (max. 2 Fehlstunden)
Außer 1. Einheit ist die vorherige Entschuldigung für die Abwesenheit nicht verpflichtend, aber empfohlen. Denn der Kursabbruch nach der 3. Abwesenheit ist ausnahmsweise ohne negative Beurteilung möglich, wenn alle 3 Abwesenheiten vorher entschuldigt gewesen sind. Als Entschuldigungsgrund werden ausschließlich gesundheitliche Hindernisse und die Kollision der Arbeits- mit der Kurszeit akzeptiert. Für diese Entschuldigungen wird jeweils die Vorlage einer ärztlichen Bestätigung und einer Bestätigung des Arbeitgebers verlangt.
2. Termingerechte Einreichung ALLER schriftlichen Arbeiten (der 8 Hausübungen, der Rohfassung der Mini-Seminararbeit und der Mini-Seminararbeit)
Einreichtermine der schriftlichen Arbeiten
a. Die Hausübungen: Mittwoch um 18.30 (online in Moodle UND in Druck), d.h. vor dem Beginn der Einheit, in der ein oder mehrere zur schriftlichen Hausübung vorgegebenen Texte gemeinsam bearbeitet und diskutiert werden. Jede handschriftliche Eintragung ins gedruckte Exemplar ist nicht erlaubt.
b. Die Rohfassung der Mini-Seminararbeit: 6. Juni 2018 um 18.30 (online in Moodle UND in Druck)
c. Die Mini-Seminararbeit: 9. Juli 2018 (online in Moodle)
Die KursteilnehmerInnen müssen eine Hausübung oder die Rohfassung der Mini-Seminararbeit termingerecht einreichen, selbst wenn sie dem Kurs fernbleiben. Bei den Hausübungen wird auch eine nicht fertige Arbeit akzeptiert. Das Austauschen der schon eingereichten gegen eine neue Arbeit sowie die Hochladung mehrerer Exempare sind nicht erlaubt. Wenn sich der/die KursteilnehmerIn aus einem gesundheitlichen Hindernis vorher für das Nicht-Einhalten eines Einreichtermins entschuldigt hat, darf und muss sie/er eine Ersatzhausübung erbringen, oder die Rohfassung der Mini-Seminararbeit sowie die Mini-Seminararbeit nachreichen. Die LV-Leiter geben ihr/ihm einen Ersatztermin bekannt (Bei einer Hausübung auch Text(e) und Aufgaben für die Ersatzhausübung). Für die Bescheinigung des gesundheitlichen Hindernisses wird die Vorlage einer ärztlichen Bestätigung verlangt. Bei den Hausübungen beschränkt sich die Ersatzleistung allerdings auf zweimal. Das dritte entschuldigte Nicht-Einhalten führt zur Abmeldung vom Kurs ohne negative Beurteilung.
3. Die positive Beurteilung der Durchschnittleistung der Hausübungen UND der Mini-Seminararbeit
Die Gesamtleistung wird negativ beurteilt, wenn EINE der Mindestanforderungen (wegen des unentschuldigten Nicht-Einhaltens EINES Einreichtermins, der dritten unentschuldigten Abwesenheit, der negativen Beurteilung der Mini-Seminararbeit usw.) nicht erfüllt ist.
Ein Kursabbruch ohne negative Beurteilung ist neben der 3 entschuldigten Abwesenheiten und dem 3 entschuldigten Nicht-Einhalten des Einreichtermins der Hausübung (siehe oben) nur durch die fristmäßige Abmeldung oder aus einem triftigen Grund möglich. Nach dem Ablauf der Abmeldefrist dürfen die KursteilnehmerInnen den Besuch des LK außer den 3 entschuldigten Abwesenheiten und den 3 entschuldigten Nicht-Einhalten des Einreichtermins der Hausübung ausnahmsweise ohne negative Beurteilung abbrechen, falls ein triftiger Grund dafür unerwartet nach dem Ablauf der Abmeldefrist auftritt, die Anwesenheitspflicht nicht mehr erfüllen zu können. Als triftiger Grund werden nur gesundheitliche Hindernisse und die Kollision der Arbeits- mit der Kurszeit akzeptiert. Für die Bescheinigung des gesundheitlichen und des beruflichen triftigen Grunds ist den LV-Leitern binnen 2 Wochen ab dem Abbruch jeweils eine ärztliche Bestätigung und eine Bestätigung des Arbeitgebers vorzulegen. Allerdings wird ein triftiger Grund NICHT akzeptiert, wenn eine Mindestanforderung vor dessen Auftritt nicht mehr erfüllt gewesen ist oder er vor dem Ablauf der Abmeldefrist schon aufgetreten ist.
Beurteilungsmaßstab
50% für die Durchschnittnotedie der 8 Hausübungen
40% für die Mini-Seminararbeit (Für eine zu kurzen Arbeit: -1)
10% für die mündliche Mitwirkung an Plenum-Aktivitäten
1. Regelmäßige Anwesenheit (max. 2 Fehlstunden)
Außer 1. Einheit ist die vorherige Entschuldigung für die Abwesenheit nicht verpflichtend, aber empfohlen. Denn der Kursabbruch nach der 3. Abwesenheit ist ausnahmsweise ohne negative Beurteilung möglich, wenn alle 3 Abwesenheiten vorher entschuldigt gewesen sind. Als Entschuldigungsgrund werden ausschließlich gesundheitliche Hindernisse und die Kollision der Arbeits- mit der Kurszeit akzeptiert. Für diese Entschuldigungen wird jeweils die Vorlage einer ärztlichen Bestätigung und einer Bestätigung des Arbeitgebers verlangt.
2. Termingerechte Einreichung ALLER schriftlichen Arbeiten (der 8 Hausübungen, der Rohfassung der Mini-Seminararbeit und der Mini-Seminararbeit)
Einreichtermine der schriftlichen Arbeiten
a. Die Hausübungen: Mittwoch um 18.30 (online in Moodle UND in Druck), d.h. vor dem Beginn der Einheit, in der ein oder mehrere zur schriftlichen Hausübung vorgegebenen Texte gemeinsam bearbeitet und diskutiert werden. Jede handschriftliche Eintragung ins gedruckte Exemplar ist nicht erlaubt.
b. Die Rohfassung der Mini-Seminararbeit: 6. Juni 2018 um 18.30 (online in Moodle UND in Druck)
c. Die Mini-Seminararbeit: 9. Juli 2018 (online in Moodle)
Die KursteilnehmerInnen müssen eine Hausübung oder die Rohfassung der Mini-Seminararbeit termingerecht einreichen, selbst wenn sie dem Kurs fernbleiben. Bei den Hausübungen wird auch eine nicht fertige Arbeit akzeptiert. Das Austauschen der schon eingereichten gegen eine neue Arbeit sowie die Hochladung mehrerer Exempare sind nicht erlaubt. Wenn sich der/die KursteilnehmerIn aus einem gesundheitlichen Hindernis vorher für das Nicht-Einhalten eines Einreichtermins entschuldigt hat, darf und muss sie/er eine Ersatzhausübung erbringen, oder die Rohfassung der Mini-Seminararbeit sowie die Mini-Seminararbeit nachreichen. Die LV-Leiter geben ihr/ihm einen Ersatztermin bekannt (Bei einer Hausübung auch Text(e) und Aufgaben für die Ersatzhausübung). Für die Bescheinigung des gesundheitlichen Hindernisses wird die Vorlage einer ärztlichen Bestätigung verlangt. Bei den Hausübungen beschränkt sich die Ersatzleistung allerdings auf zweimal. Das dritte entschuldigte Nicht-Einhalten führt zur Abmeldung vom Kurs ohne negative Beurteilung.
3. Die positive Beurteilung der Durchschnittleistung der Hausübungen UND der Mini-Seminararbeit
Die Gesamtleistung wird negativ beurteilt, wenn EINE der Mindestanforderungen (wegen des unentschuldigten Nicht-Einhaltens EINES Einreichtermins, der dritten unentschuldigten Abwesenheit, der negativen Beurteilung der Mini-Seminararbeit usw.) nicht erfüllt ist.
Ein Kursabbruch ohne negative Beurteilung ist neben der 3 entschuldigten Abwesenheiten und dem 3 entschuldigten Nicht-Einhalten des Einreichtermins der Hausübung (siehe oben) nur durch die fristmäßige Abmeldung oder aus einem triftigen Grund möglich. Nach dem Ablauf der Abmeldefrist dürfen die KursteilnehmerInnen den Besuch des LK außer den 3 entschuldigten Abwesenheiten und den 3 entschuldigten Nicht-Einhalten des Einreichtermins der Hausübung ausnahmsweise ohne negative Beurteilung abbrechen, falls ein triftiger Grund dafür unerwartet nach dem Ablauf der Abmeldefrist auftritt, die Anwesenheitspflicht nicht mehr erfüllen zu können. Als triftiger Grund werden nur gesundheitliche Hindernisse und die Kollision der Arbeits- mit der Kurszeit akzeptiert. Für die Bescheinigung des gesundheitlichen und des beruflichen triftigen Grunds ist den LV-Leitern binnen 2 Wochen ab dem Abbruch jeweils eine ärztliche Bestätigung und eine Bestätigung des Arbeitgebers vorzulegen. Allerdings wird ein triftiger Grund NICHT akzeptiert, wenn eine Mindestanforderung vor dessen Auftritt nicht mehr erfüllt gewesen ist oder er vor dem Ablauf der Abmeldefrist schon aufgetreten ist.
Beurteilungsmaßstab
50% für die Durchschnittnotedie der 8 Hausübungen
40% für die Mini-Seminararbeit (Für eine zu kurzen Arbeit: -1)
10% für die mündliche Mitwirkung an Plenum-Aktivitäten
Examination topics
Die Hausübungen:
Fähigkeiten zum sinnerfassenden Lesen der Pflichttexte bzw. deren aufgabenmäßigen schriftlichen BearbeitungDie Mini-Seminararbeit:
Fähigkeiten zum selbstständigen schriftlichen polititkwissenschaftlichen Arbeiten zum SchwerpunktthemaDie mündliche Mitwirkung im Kurs:
Fähigkeiten zum konstruktiven Beitrag zu Plenum-Aktivitäten im Kurs!!!Wichtig: Verpflichtung zur guten wissenschaftlichen Praxis und die Konsequenz der erschlichenen Leistungen!!!
In der Wissenschaft verpflichten sich alle zur guten wissenschaftlichen Praxis. Alle erschlichenen Leistungen, wie etwa Plagiate (zum Begriff "Erschleichen" siehe die unten hingewiesene Webseite des Studienpräses), sind bei allen schriftlichen Arbeiten (den Hausübungen, der Rohfassung der Mini-Seminararbeit und der Mini-Seminararbeit) streng verboten. Wenn eine erschlichene Leistung in einer schriftlichen Arbeit festgestellt wird, wird ein "x (nicht beurteilbar)" ins Zeugnis eingetragen. Wenn sich der Verdacht einer erschlichenen Leistung nach der Beurteilung der Gesamtleistung verdichtet, wird ein Verfahren zur Nichtigerklärung eingeleitet. Wenn sie dann festgestellt wird, wird die Beurteilung als nichtig erklärt.
Das korrekte Zitieren bzw. klare Kennzeichnen fremder Ideen ist sowohl eine ethische als auch wissenschaftstechnische Anforderung (politik-)wissenschaftlichen Arbeitens (vgl. Simonis/Ebers 2003, 58f, 63, 208f; Studienpräses o.J.). Über das Einhalten dieser wissenschaftlichen Grundnormen gegen die Plagiate inkl. des Ghostwriting (vgl. Büro Studienpräses o.J.) hinaus sind die TeilnehmerInnen dieses LK bei allen schriftlichen Arbeiten zur selbstständigen Einzelarbeit verpflichtet. Daher wird auch die Zusammenarbeit bei den Hausübungen, der Rohfassung der Mini-Seminararbeit und der Mini-Seminararbeit (zu den Ausnahmen (Diskussion und Feedback bei der Verfassung der Mini-Seminararbeit und die sprachliche Korrektur) siehe „Erlaubte Hilfsmittel“) als erschlichene Leistung betrachtet und ist streng verboten (im Detail siehe oben).
Falls sich mehrere KursteilnehmerInnen an einer erschlichenen Leistung (z.B. durch dass Zurverfügungstellen der Hausarbeit für die/den andere/n KollegIn) beteiligt haben, werden alle Beteiligten ausnahmslos mit der Eintragung des "x" geahndet.Zu der gesamten Materie der guten wissenschaftlichen Praxis lesen Sie die Webseite des Büro des Studienpräses der Universität Wien!
https://studienpraeses.univie.ac.at/infos-zum-studienrecht/sicherung-der-guten-wissenschaftlichen-praxis/
Fähigkeiten zum sinnerfassenden Lesen der Pflichttexte bzw. deren aufgabenmäßigen schriftlichen BearbeitungDie Mini-Seminararbeit:
Fähigkeiten zum selbstständigen schriftlichen polititkwissenschaftlichen Arbeiten zum SchwerpunktthemaDie mündliche Mitwirkung im Kurs:
Fähigkeiten zum konstruktiven Beitrag zu Plenum-Aktivitäten im Kurs!!!Wichtig: Verpflichtung zur guten wissenschaftlichen Praxis und die Konsequenz der erschlichenen Leistungen!!!
In der Wissenschaft verpflichten sich alle zur guten wissenschaftlichen Praxis. Alle erschlichenen Leistungen, wie etwa Plagiate (zum Begriff "Erschleichen" siehe die unten hingewiesene Webseite des Studienpräses), sind bei allen schriftlichen Arbeiten (den Hausübungen, der Rohfassung der Mini-Seminararbeit und der Mini-Seminararbeit) streng verboten. Wenn eine erschlichene Leistung in einer schriftlichen Arbeit festgestellt wird, wird ein "x (nicht beurteilbar)" ins Zeugnis eingetragen. Wenn sich der Verdacht einer erschlichenen Leistung nach der Beurteilung der Gesamtleistung verdichtet, wird ein Verfahren zur Nichtigerklärung eingeleitet. Wenn sie dann festgestellt wird, wird die Beurteilung als nichtig erklärt.
Das korrekte Zitieren bzw. klare Kennzeichnen fremder Ideen ist sowohl eine ethische als auch wissenschaftstechnische Anforderung (politik-)wissenschaftlichen Arbeitens (vgl. Simonis/Ebers 2003, 58f, 63, 208f; Studienpräses o.J.). Über das Einhalten dieser wissenschaftlichen Grundnormen gegen die Plagiate inkl. des Ghostwriting (vgl. Büro Studienpräses o.J.) hinaus sind die TeilnehmerInnen dieses LK bei allen schriftlichen Arbeiten zur selbstständigen Einzelarbeit verpflichtet. Daher wird auch die Zusammenarbeit bei den Hausübungen, der Rohfassung der Mini-Seminararbeit und der Mini-Seminararbeit (zu den Ausnahmen (Diskussion und Feedback bei der Verfassung der Mini-Seminararbeit und die sprachliche Korrektur) siehe „Erlaubte Hilfsmittel“) als erschlichene Leistung betrachtet und ist streng verboten (im Detail siehe oben).
Falls sich mehrere KursteilnehmerInnen an einer erschlichenen Leistung (z.B. durch dass Zurverfügungstellen der Hausarbeit für die/den andere/n KollegIn) beteiligt haben, werden alle Beteiligten ausnahmslos mit der Eintragung des "x" geahndet.Zu der gesamten Materie der guten wissenschaftlichen Praxis lesen Sie die Webseite des Büro des Studienpräses der Universität Wien!
https://studienpraeses.univie.ac.at/infos-zum-studienrecht/sicherung-der-guten-wissenschaftlichen-praxis/
Reading list
Alle LK-eigenen Pflichttexe sind in Moodle bereitgestellt. Die Pflichttexte der VO sind in deren Reader gedruckt (Achtung: sie sind NICHT in Moodle des LK bereitgestellt, auch wenn auf im Kurs sie zugegriffen wird). Er ist am Semesterbeginn im Fakultus-Shop (EG des NIG) erhältlich.Die Basistexte zur Security Governance (Krahmann 2003 und Webber et al. 2004 gelten als „the foundung articles“ (Ehrhart/Hegemann/Kahl 2014a, 120))Ehrhart, Hans-Georg (2010). Security Governance transnationaler Sicherheitsrisiken: Konzeptionelle und praktische Herausforderungen, in: Hans-Georg Ehrhart/Martin Kahl (Hg.). Security Governance in und für Europa: Konzepte Akteure, Missionen, Baden-Baden, 25-50.
Ehrhart, Hans-Georg/Hendrik Hegemann/Martin Kahl (2014b). Towards Security Governance as a Critical Tool. Conceptual Outline, in: European Security, 23(2), 145-162.
Krahmann, Elke (2003). Conceptualizing Security Governance, in: Cooperation and Conflict, 38(1), 6-26.
Webber, Mark (2014). Security Governance, in: James Sperling (ed.). Handbook of Governance and Security, Cheltenham/Northampton, 17-40.
Webber, Mark/Stuart Croft/Jolyon Howorth/Terry Terrif/Elke Krahmann (2004). The Governance of European Security, in: Review of International Studies, 30(1), 3-26.
Ehrhart, Hans-Georg/Hendrik Hegemann/Martin Kahl (2014b). Towards Security Governance as a Critical Tool. Conceptual Outline, in: European Security, 23(2), 145-162.
Krahmann, Elke (2003). Conceptualizing Security Governance, in: Cooperation and Conflict, 38(1), 6-26.
Webber, Mark (2014). Security Governance, in: James Sperling (ed.). Handbook of Governance and Security, Cheltenham/Northampton, 17-40.
Webber, Mark/Stuart Croft/Jolyon Howorth/Terry Terrif/Elke Krahmann (2004). The Governance of European Security, in: Review of International Studies, 30(1), 3-26.
Association in the course directory
Last modified: Mo 07.09.2020 15:38
Dieser Lektürekurs (LK) vertieft und erweitert die Vorlesung Inernationale Politik (VO) inhaltlich, indem der empirische Schwerpunkt auf die Sicherheitspolitik (vgl. Ehrhart 2010) bzw. "Security Governance in und für Europa" (Ehrhart/Kahl 2010) (im folgenden „Schwerpunktthema“) gesetzt wird. Durch den LK lernen die TeilnehmerInnen vom sinnerfassenden Lesen politikwissenschaftlich relevanter Texte und deren schriftlichen Bearbeitung über Grundwissen des Schwerpunktthemas bis zum selbstständigen politikwissenschaftlichen Arbeiten. Aus Perspektive der Security Governance können die Sicherheitspolitik internationaler Organisationen wie der EU, Verhältnisse mehrerer internationaler Organisationen zueinander, die staatliche Sicherheitspolitik und die Beteiligung nichtstaatlicher Akteure an der Sicherheitspolitikanalysiert werden (vgl. Christou et al. 2010, 343; Benz et al. 2007, 9; Ehrhart 2010; Ehrhart/Hegemann/Kahl 2014a; 2014b; Eising 2003, 400; Kirchner/Sperling 2007, 18; Krahmann 2003; Sperling 2014; Webber 2014; Webber et al. 2004).
Hinsichtlich der Theorien nach Auswahl der LV-Leiter, der Geschichte und der österreichische Außenpolitik folgt der LK der VO. Sonst fokussiert er sich auf dessen Schwerpunktthema (oder möglicherweise wird mit Theorien, die in der VO nicht übermittelt werden, auseinandergesetzt).
Methode
Die Ziele der LK, die Vertiefung und Erweiterung der VO sowie das sinnerfassende Lesen, sind durch die Lektüre vorgegebener Pflichttexte zu erreichen. Die KursteilnehmerInnen sind daher verpflichtet, ALLE vorgegebenen Texte vorher sorgsam zu lesen, egal ob er für die schriftliche Bearbeitung („Hausübung“ siehe unten) bestimmt ist oder nicht. Die Unterrichtssprache ist Deutsch, die KursteilnehmerInnen müssen jedoch mit Lektüre nicht nur deutscher sondern auch englischer Texte rechnen. Wenn eine LK-Einheit eine oder mehrere Theorien, die in der unmittelbar vorhergehenden VO-Einheit übermittelt worden sind, behandelt, werden ein oder mehrere politikwissenschaftliche Texte, in denen die Theorien für die Analyse von Problemen des Schwerpunktthemas verwendet wird/werden, zur Pflichtlektüre vorgegeben (möglicherweise themenrelevante Primärquellen). Dies gält auch für Einheiten, in denen eine oder mehrere Theorien, die nicht in der VO übermittelt werden, behandelt würden. Auch die Geschichte der internationalen Politik sowie die österreichische Außenpolitik sind die Themen der VO, die in den unmittelbar folgenden Einheiten des LK behandelt werden. Für die Geschichte-Einheiten werden ein oder mehreren geschichts und/oder politikwissenschaftlichen Texte zur Pflichtlektüre vorgegeben (möglicherweise themenrelevante Primärquellen). Für die Einheit(en) „österreichische Außenpolitik“ werden eine oder mehrere Primärquellen und/oder politikwissenschaftliche Texte zur Pflichtlektüre vorgegeben. In den sonstigen Einheiten, die nicht mit der VO verzahnt sind, werden Texte zum Schwerpunktthema (Primärquellen und/oder Sekundärliteratur) zur Pflichtlektüre vorgegeben. Für die Vorbereitung auf den Kurs sind alle KursteilnehmerInnen zur sorgsamen Lektüre ALLER vorgegebenen Texte verpflichtet. Wenn sie für die Hausübung bestimmt sind, sind sie auch dazu verpflichtet, sie aufgabenmäßig schriftlich zu bearbeiten. Im Kurs werden dann die Pflichttexte im Kleingruppenformat und Plenum gemeinsam bearbeitet und diskutiert. Das Grundwissen über das Schwerpunktthema wird im Rahmen der gemeinsamen Bearbeitung und Diskussion im Kurs (bei Bedarf auch mittels kurzer Vorlesungen) vermittelt. Das selbstständige politikwissenschaftliche Arbeiten lernen die KursteilnehmerInnen durch die Verfassung einer politikwissenschaftlichen Mini-Seminararbeit zum Schwerpunktthema. Die notwendigen Arbeitstechniken werden im Rahmen der gemeinsamen Bearbeitung der Pflichttexte vermittelt. Außerdem unterstützen die LV-Leiter die Verfassung mit einem arbeitstechnischen Feedback zur Rohfassung der Mini-Seminararbeit.