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210083 SE BAK18 Bachelor's Seminar (2016W)
Continuous assessment of course work
Labels
Die selbstständige Anmeldung innerhalb der Anmeldephase zu Semesterbeginn ist für die Teilnahme an dieser Lehrveranstaltung verpflichtend! Eine nachträgliche Anmeldung ist NICHT möglich.
Anwesenheitspflicht in der ersten LV-Einheit: Studierende, die der ersten Einheit unentschuldigt fern bleiben, verlieren ihren Platz in der Lehrveranstaltung, und Studierende von der Warteliste können nachrücken.Nach der ab Oktober 2015 geltenden Satzung der Universität Wien gibt es neue letztmögliche Abgabefristen für Seminararbeiten falls Lehrveranstaltungsleiter keine kürzeren Fristen bekannt geben.Wintersemester der 30.April
Sommersemester der 30. SeptemberThematische Schwerpunkte der LV-Leiterin und für dieses Bachelorseminar:
Behinderung und Behindertenpolitik, Politik des Alter(n)s, Politik marginalisierter Gruppen, Inklusion/Exklusion, Partizipation und Politik, Politik und Menschenrechte, Wissenschafts- und Technologiepolitik.
Anwesenheitspflicht in der ersten LV-Einheit: Studierende, die der ersten Einheit unentschuldigt fern bleiben, verlieren ihren Platz in der Lehrveranstaltung, und Studierende von der Warteliste können nachrücken.Nach der ab Oktober 2015 geltenden Satzung der Universität Wien gibt es neue letztmögliche Abgabefristen für Seminararbeiten falls Lehrveranstaltungsleiter keine kürzeren Fristen bekannt geben.Wintersemester der 30.April
Sommersemester der 30. SeptemberThematische Schwerpunkte der LV-Leiterin und für dieses Bachelorseminar:
Behinderung und Behindertenpolitik, Politik des Alter(n)s, Politik marginalisierter Gruppen, Inklusion/Exklusion, Partizipation und Politik, Politik und Menschenrechte, Wissenschafts- und Technologiepolitik.
Registration/Deregistration
Note: The time of your registration within the registration period has no effect on the allocation of places (no first come, first served).
- Registration is open from Mo 05.09.2016 00:00 to Mo 26.09.2016 08:00
- Registration is open from Mo 10.10.2016 08:00 to Fr 14.10.2016 08:00
- Deregistration possible until Mo 31.10.2016 23:59
Details
max. 25 participants
Language: German
Lecturers
Classes
Bedingt durch den späten Beginn des BAK 18 SE und die Feiertage ist das ein sehr kurzes Semester - wir können uns nur zu 10 LV-Einheiten treffen!
Termine: 19.10.2016, 9.11.2016, 16.11.2016, 23.11.2016, 30.11.2016, 7.12.2016, 14.12.2016, 11.1.2017, 18.1.2017 und 25.1.2017Information
Aims, contents and method of the course
Die Ziele der LV sind folgende:#Besprechung grundlegender Aspekte des Durchführens politikwissenschaftlicher Arbeiten#Praktisches Umsetzen im Kontext des eigenen Forschungsprozesses (Durchführung der Datensammlung, Literaturrecherche etc. für die Bachelorarbeit)#Begleitung des gesamten Recherche- wie auch Schreibprozesses (Feedback in Form von schriftlichen Kommentaren wie auch in mündlichen Gesprächen zum Fortschritt, zu Problemen etc.)#Verschriftlichung der Ergebnisse in Form einer Bachelorarbeit (Letztmöglicher Abgabetermin: 30. April 2017).
Assessment and permitted materials
Die Lehrveranstaltungsleitung kann im Einzelfall entscheiden, ob ein Gespräch zur Arbeit erforderlich ist. Das Gespräch ist notenrelevant und ist zu dokumentieren (Prüfungsprotokoll).
Stellt sich bei dem Gespräch heraus, dass der/die Studierende über die Inhalte des schriftlichen Beitrags keine oder ungenügend Auskünfte geben kann, ist die Bachelorarbeit (=Teilleistung) negativ zu bewerten. Gibt der/die Studierende zu, dass die Arbeit nicht selbst verfasst wurde, ist die Lehrveranstaltung mit einem "X" zu bewerten ("Nichtbeurteilung wegen unerlaubter Hilfsmittel").Plagiate
Ein Plagiat ist die bewusste und unrechtmäßige Übernahme von fremdem geistigem Eigentum; der/die AutorIn verwendet ganz oder teilweisefremde Werke in einem eigenen Werk, ohne die Quelle anzugeben. Dies wird im Sammelzeugnis mit einem X gekennzeichnet und mit folgendem Zusatz versehen. Nicht beurteilte und nichtige Prüfungen: Gemäß § 74 ist die Beurteilung einer Prüfung für nichtig zu erklären, wenn diese Beurteilung oder die Anmeldung zu dieser Prüfung erschlichen wurde (N), Gemäß § 13 (7) des studienrechtlichen Satzungsteils der Universität Wien sind Prüfungen, bei denen unerlaubte Hilfsmittel mitgenommen oder verwendet werden, nicht zu beurteilen (X).
Stellt sich bei dem Gespräch heraus, dass der/die Studierende über die Inhalte des schriftlichen Beitrags keine oder ungenügend Auskünfte geben kann, ist die Bachelorarbeit (=Teilleistung) negativ zu bewerten. Gibt der/die Studierende zu, dass die Arbeit nicht selbst verfasst wurde, ist die Lehrveranstaltung mit einem "X" zu bewerten ("Nichtbeurteilung wegen unerlaubter Hilfsmittel").Plagiate
Ein Plagiat ist die bewusste und unrechtmäßige Übernahme von fremdem geistigem Eigentum; der/die AutorIn verwendet ganz oder teilweisefremde Werke in einem eigenen Werk, ohne die Quelle anzugeben. Dies wird im Sammelzeugnis mit einem X gekennzeichnet und mit folgendem Zusatz versehen. Nicht beurteilte und nichtige Prüfungen: Gemäß § 74 ist die Beurteilung einer Prüfung für nichtig zu erklären, wenn diese Beurteilung oder die Anmeldung zu dieser Prüfung erschlichen wurde (N), Gemäß § 13 (7) des studienrechtlichen Satzungsteils der Universität Wien sind Prüfungen, bei denen unerlaubte Hilfsmittel mitgenommen oder verwendet werden, nicht zu beurteilen (X).
Minimum requirements and assessment criteria
Anwesenheitspflicht in der ersten LV-Einheit: Studierende, die der ersten Einheit unentschuldigt fern bleiben, verlieren ihren Platz in der Lehrveranstaltung und Studierende von der Warteliste können nachrücken.Die LV hat prüfungsimmanenten Charakter.Folgende Punkte sind notenerelevant und müssen erfüllt sein, um das Bachelorseminar abschließen zu können:#Regelmäßige Teilnahme und aktive Mitarbeit (zweimaliges Fehlen ist erlaubt) (10 % der Gesamtnote)#Abgabe des Konzepts zu einem festgelegten Termin (23. November 2016) während des Semesters (15 % der Gesamtnote)#Präsentation des Konzepts in Zweiergruppen im Seminar und bei Bedarf (durch LV-Leiterin und/oder Studierende) persönliche Gespräche zum Fortschritt des Recherche- und Schreibprozesses wie auch zum Konzept und zur Bachelorarbeit selbst (25 % der Gesamtnote)#Abgabe der Bachelorarbeit bis zu einer festgelegten Frist: 30. April 2017 (50 % der Gesamtnote)Jede Teilleistung wird eigenständig bewertet.
Examination topics
Reading list
Literaturempfehlungen, keine Pflichtliteratur:Booth, Wayne C., Colomb, Gregory G. and Joseph M. Williams (2003). The Craft of Research. The University of Chicago Press: Chicago & London.Eco, Umberto (2010). Wie man eine wissenschaftliche Abschlussarbeit schreibt. Doktor-, Diplom- und Magisterarbeit in den Geistes- und Sozialwissenschaften. 13. Auflage, UTB/facultas wuv Wien.Kruse, Otto (2000). Keine Angst vor dem leeren Blatt: Ohne Schreibblockaden durchs Studium. Campus Verlag: Frankfurt/Main.Wolfsberger, Judith (2010). Frei geschrieben: Mut, Freiheit und Strategie für wissenschaftliche Abschlussarbeiten. UTB: Stuttgart.
Association in the course directory
Last modified: Mo 07.09.2020 15:38