220030 VO+UE VERRE - Constitutional and Administrative Law (2018S)
Continuous assessment of course work
Labels
Registration/Deregistration
Note: The time of your registration within the registration period has no effect on the allocation of places (no first come, first served).
- Registration is open from Tu 13.02.2018 09:00 to We 14.02.2018 09:00
- Registration is open from Mo 19.02.2018 09:00 to We 21.02.2018 18:00
- Deregistration possible until Sa 31.03.2018 23:59
Details
max. 40 participants
Language: German
Lecturers
Classes (iCal) - next class is marked with N
- Tuesday 13.03. 16:45 - 18:15 Seminarraum 4, Währinger Straße 29 1.UG
- Tuesday 20.03. 16:45 - 18:15 Seminarraum 4, Währinger Straße 29 1.UG
- Tuesday 10.04. 16:45 - 18:15 Seminarraum 4, Währinger Straße 29 1.UG
- Tuesday 17.04. 16:45 - 18:15 Seminarraum 4, Währinger Straße 29 1.UG
- Tuesday 24.04. 16:45 - 18:15 Seminarraum 4, Währinger Straße 29 1.UG
- Tuesday 08.05. 16:45 - 18:15 Seminarraum 4, Währinger Straße 29 1.UG
- Tuesday 15.05. 16:45 - 18:15 Seminarraum 4, Währinger Straße 29 1.UG
- Tuesday 29.05. 16:45 - 18:15 Seminarraum 4, Währinger Straße 29 1.UG
- Tuesday 05.06. 16:45 - 18:15 Seminarraum 4, Währinger Straße 29 1.UG
- Tuesday 12.06. 16:45 - 18:15 Seminarraum 4, Währinger Straße 29 1.UG
- Tuesday 19.06. 16:45 - 18:15 Seminarraum 4, Währinger Straße 29 1.UG
- Tuesday 26.06. 16:45 - 18:15 Seminarraum 4, Währinger Straße 29 1.UG
Information
Aims, contents and method of the course
Assessment and permitted materials
2 kleine Hausarbeiten während des Semesters, 1 Abschlusstest am Ende des Semesters
Eine zumindest positive Note setzt entweder die Abgabe beider Hausarbeiten ODER die Teilnahme am Abschlusstest voraus.
Eine zumindest positive Note setzt entweder die Abgabe beider Hausarbeiten ODER die Teilnahme am Abschlusstest voraus.
Minimum requirements and assessment criteria
Eine zumindest positive Note setzt entweder die Abgabe beider Hausarbeiten ODER die Teilnahme am Abschlusstest voraus.
Examination topics
Die in der LV behandelten Aspekte des Verfassungs- und Verwaltungsrechtes.
Für die Hausarbeiten: selbstständiges Lösen kleiner Fälle oder Aufgabenstellungen
Für die Hausarbeiten: selbstständiges Lösen kleiner Fälle oder Aufgabenstellungen
Reading list
Wird in der ersten Einheit bekanntgegeben
Association in the course directory
Last modified: Mo 07.09.2020 15:38
- Grundprinzipien der österreichischen Bundesverfassung;
- Gesetzgebungsprozess
- Rechtsstaat/Rechtsschutz (insbesondere VfGH, VwGH, Rechnungshof,
Volksanwaltschaft und ordentliche Gerichtsbarkeit, Einführung der Verwaltungsgerichtsbarkeit 2014)
- Grundrechte;
- Grundsätze des Wahlrechts, Rechtsstellung der Abgeordneten;
- Parlamentsorganisation;
- Verbände;
- Kurzüberblick über das Recht der Europäischen Union (Organe, Rechtssetzung, Rechtsschutz);
- Grundprinzipien des Verwaltungsrechts
- RundfunkverfassungsrechtEine zweistündige Überblickslehrveranstaltung kann und soll keine/n Verfassungsspezialisten/-in aus Ihnen machen! Nach Absolvierung der LV haben Sie jedoch ein solides Verständnis für das Zusammenwirken der Staatsgewalten (unter Mitberücksichtigung des Rechts der Europäischen Union), für den Entstehungsprozess von Gesetzen (inkl. der Möglichkeit, im Gesetzgebungsverfahren durch gezielte Stellungnahmen mitzuwirken), für die Bedeutung der Medien als "Vierte Gewalt" und für die Grundrechte als einer der Eckpfeiler der österreichischen Bundesverfassung. Sie vermeiden typ. mediale Rechtsirrtümer ("Die Regierung hat das Gesetz XY beschlossen", "Der Bundeskanzler hat den Minister XY angewiesen, etwas zu unternehmen" etc.) und wissen Bescheid, welche Kompetenzen ein hochrangiger Gesprächspartner (zB Mitglied der Bundesregierung) hat oder auch nicht hat. Sie erwerben Grundkenntnisse über den Aufbau der österr. Verwaltung und den typischen Ablauf eines Verwaltungsverfahrens.Abgerundet wird die LV durch zwei bis drei Lehrausgänge (je nach terminlicher Umsetzungsmöglichkeit: zB Bundeskanzleramt, Parlament, Besuch einer Gerichtsverhandlung am Landesgericht für Strafsachen Wien). Für die Lehrausgänge gibt es keine Anwesenheitspflicht.