220049 VO+UE URRE - Copyright and Competition Law (2015W)
Continuous assessment of course work
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Summary
Registration/Deregistration
Note: The time of your registration within the registration period has no effect on the allocation of places (no first come, first served).
- Registration is open from Mo 21.09.2015 09:00 to We 23.09.2015 18:00
- Deregistration possible until Sa 31.10.2015 23:59
Registration information is available for each group.
Groups
Group 1
max. 40 participants
Language: German
Lecturers
Classes (iCal) - next class is marked with N
Exkursion zum OGH (ohne Anwesenheitspflicht): Donnerstag, 14. Jänner 2016, 17 bis 18:30 Uhr (1010 Wien, Schmerlingplatz 11) - gemeinsam mit der parallelen URRE-LV von Limberger/Haller
- Tuesday 13.10. 16:45 - 18:15 Seminarraum 4, Währinger Straße 29 1.UG
- Tuesday 20.10. 16:45 - 18:15 Seminarraum 4, Währinger Straße 29 1.UG
- Tuesday 27.10. 16:45 - 18:15 Seminarraum 4, Währinger Straße 29 1.UG
- Tuesday 03.11. 16:45 - 18:15 Seminarraum 4, Währinger Straße 29 1.UG
- Tuesday 10.11. 16:45 - 18:15 Seminarraum 4, Währinger Straße 29 1.UG
- Tuesday 17.11. 16:45 - 18:15 Seminarraum 4, Währinger Straße 29 1.UG
- Tuesday 24.11. 16:45 - 18:15 Seminarraum 4, Währinger Straße 29 1.UG
- Tuesday 01.12. 16:45 - 18:15 Seminarraum 4, Währinger Straße 29 1.UG
- Tuesday 15.12. 16:45 - 18:15 Seminarraum 4, Währinger Straße 29 1.UG
- Tuesday 12.01. 16:45 - 18:15 Seminarraum 4, Währinger Straße 29 1.UG
- Tuesday 19.01. 16:45 - 18:15 Seminarraum 4, Währinger Straße 29 1.UG
- Tuesday 26.01. 16:45 - 18:15 Seminarraum 4, Währinger Straße 29 1.UG
Aims, contents and method of the course
Assessment and permitted materials
schriftliche Prüfung in der Mitte des Semesters (ohne Unterlagen): 10 Punkte möglich
schriftliche Prüfung am Ende des Semesters (ohne Unterlagen): 20 Punkte möglich
mündliche Mitarbeit: 10 Punkte möglich
positive Note ab 22 Punkten (von 40 möglichen) bei regelmäßiger Anwesenheit (einmaliges Fehlen unbedenklich; das Versäumen jedes weiteren regulären LV-Termins bedarf einer urkundlichen Rechtfertigung, z. B. durch ein Schreiben eines Arztes oder Arbeitgebers)
schriftliche Prüfung am Ende des Semesters (ohne Unterlagen): 20 Punkte möglich
mündliche Mitarbeit: 10 Punkte möglich
positive Note ab 22 Punkten (von 40 möglichen) bei regelmäßiger Anwesenheit (einmaliges Fehlen unbedenklich; das Versäumen jedes weiteren regulären LV-Termins bedarf einer urkundlichen Rechtfertigung, z. B. durch ein Schreiben eines Arztes oder Arbeitgebers)
Minimum requirements and assessment criteria
Die LV soll Ihr urheber- und wettbewerbsrechtliches (lauterkeitsrechtliches) Problembewusstsein schärfen und Ihnen jene rechtlichen Kenntnisse und Fertigkeiten vermitteln, die einen risikominimierenden Umgang mit geistigem Eigentum und Werbung ermöglichen. Idealerweise erspart die regelmäßige ohrale Einnahme der LV Ihnen im weiteren Leben Stress, Ärger und Kosten. Kontraindikationen sind nicht bekannt.
Examination topics
interaktiver Vortrag; beim Thema Urhebervertragsrecht auch Gruppenarbeit; Exkursion zum OGH und zu einer Gerichtsverhandlung; unter Umständen Gastvortrag
Reading list
Text des UrhG siehe http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10001848
Text des UWG siehe https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10002665
FAQ-Sammlung zum Urheberrecht siehe https://www.bmbf.gv.at/schulen/service/faq_haller_15917.pdf
Handzettel und Literaturempfehlungen in der LV
Text des UWG siehe https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10002665
FAQ-Sammlung zum Urheberrecht siehe https://www.bmbf.gv.at/schulen/service/faq_haller_15917.pdf
Handzettel und Literaturempfehlungen in der LV
Group 2
Herr Dr. Haller hält die erste Hälfte der Lehrveranstaltung und Frau Mag. Limberger die zweite Hälfte.
max. 40 participants
Language: German
LMS: Moodle
Lecturers
Classes (iCal) - next class is marked with N
Donnerstag 14.01.2016, 17-18.30 Justizpalast OGH
- Thursday 29.10. 17:45 - 20:45 Seminarraum 8, Währinger Straße 29 1.OG
- Thursday 12.11. 17:45 - 20:45 Seminarraum 8, Währinger Straße 29 1.OG
- Thursday 26.11. 17:45 - 20:45 Seminarraum 8, Währinger Straße 29 1.OG
- Thursday 10.12. 17:45 - 19:15 Seminarraum 8, Währinger Straße 29 1.OG
- Saturday 09.01. 10:00 - 11:30 Seminarraum 3, Währinger Straße 29 1.UG
- Saturday 16.01. 10:00 - 13:00 Seminarraum 3, Währinger Straße 29 1.UG
- Saturday 23.01. 10:00 - 13:00 Seminarraum 3, Währinger Straße 29 1.UG
Aims, contents and method of the course
Systematische Darstellung des Urheber- und Wettbewerbsrechts, erklärt mit Beispielen und anhand von GerichtsentscheidungenThemen der Lehrveranstaltung werden insbesondere sein:Urheberrecht: Einleitung, Begriffsbestimmungen, Rechtsgrundlagen,
Schutzgegenstände, Urheberschaft; Schutzdauer, Rechte des Urhebers,
Freie Werknutzungen, Verwandte Schutzrechte, Urhebervertragsrecht, Verwertungsgesellschaften, Rechtsdurchsetzung,Bildnisschutz (Recht am eigenen Bild)Wettbewerbsrecht: Überblick, Begriffsbestimmungen, Rechtsgrundlagen,
Fallprüfungsschema, ausgewählte Schwerpunkte z.B. Irreführung,
Rechtsdurchsetzung
Schutzgegenstände, Urheberschaft; Schutzdauer, Rechte des Urhebers,
Freie Werknutzungen, Verwandte Schutzrechte, Urhebervertragsrecht, Verwertungsgesellschaften, Rechtsdurchsetzung,Bildnisschutz (Recht am eigenen Bild)Wettbewerbsrecht: Überblick, Begriffsbestimmungen, Rechtsgrundlagen,
Fallprüfungsschema, ausgewählte Schwerpunkte z.B. Irreführung,
Rechtsdurchsetzung
Assessment and permitted materials
Beurteilt wird nach einem Punktesystem. Insgesamt können Sie 40 Punkte erreichen. Der Endtest (gesamter Lernstoff) umfasst 20 Punkte, der Zwischentest 10 Punkte. Mit begleitender Mitarbeit können Sie bis zu 10 Punkte erreichen. Limit für die positive Absolvierung der LV sind 22 Punkte. Es gibt keine Mindestpunktanzahl innerhalb der einzelnen Teilleistungen. Hilfsmittel beim Zwischen- und Endtest: keine.
Mindestanforderung für die positive Beurteilung ist das Erreichen des Punktelimits von 22 Punkten. Es besteht Anwesenheitspflicht, ein Fehlen in drei Einzeleinheiten bzw. einer Doppeleinheit und einer Einzeleinheit ist gestattet (eine Angabe von Gründen ist nicht erforderlich). Die Anwesenheit in der ersten Einheit ist erforderlich.
Mindestanforderung für die positive Beurteilung ist das Erreichen des Punktelimits von 22 Punkten. Es besteht Anwesenheitspflicht, ein Fehlen in drei Einzeleinheiten bzw. einer Doppeleinheit und einer Einzeleinheit ist gestattet (eine Angabe von Gründen ist nicht erforderlich). Die Anwesenheit in der ersten Einheit ist erforderlich.
Minimum requirements and assessment criteria
Schärfen des urheberrechtlichen und wettbewerbsrechtlichen (lauterkeitsrechtlichen) Problembewußtseins. Vermittlung der rechtlichen Kenntnisse und Fertigkeiten, die einen risikominimierenden Umgang mit geistigem Eigentum und Werbung ermöglichen.
Examination topics
interaktiver Vortrag, Durchdenken von Fallbeispielen und Entscheidungen, Führung im OGH und Exkursion zu einer Gerichtsverhandlung
Reading list
Urheberrechtsgesetz:
http://www.ris.bka.gv.at
/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&
Gesetzesnummer=10001848Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb:
https://www.ris.bka.gv.at
/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&
Gesetzesnummer=10002665Handzettel und Literaturempfehlungen in der LV
http://www.ris.bka.gv.at
/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&
Gesetzesnummer=10001848Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb:
https://www.ris.bka.gv.at
/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&
Gesetzesnummer=10002665Handzettel und Literaturempfehlungen in der LV
Association in the course directory
Last modified: Mo 07.09.2020 15:39
Zugunsten wessen und wie lange besteht Schutz?
Exkurs: Interpreten, Produzenten und andere Leistungsschutzberechtigte
Welche Rechte hat der Urheber?
Welche Nutzungen sind schon kraft Gesetzes erlaubt?
Urhebervertragsrecht (mit Besprechung von Musterverträgen)
Verwertungsgesellschaften - kollektive Rechtewahrnehmung
Darf man Briefe und Bilder von anderen Leuten veröffentlichen?
Zivil- und strafrechtliche Rechtsdurchsetzung
Was gilt im Wettbewerbsrecht als unlauter?
Ist mehrdeutige, unvollständige oder marktschreierische Werbung verboten?
Irreführung als kleine Generalklausel