233001 UK Wissenschaft, Öffentlichkeit, Demokratie (2024W)
Ambivalente Beziehungen zwischen Vermittlung, Konflikt, Dialog und Zusammenarbeit
Continuous assessment of course work
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Registration/Deregistration
Note: The time of your registration within the registration period has no effect on the allocation of places (no first come, first served).
- Registration is open from Su 01.09.2024 09:00 to Su 06.10.2024 23:59
- Deregistration possible until We 18.12.2024 23:59
Details
max. 40 participants
Language: German
Lecturers
Classes (iCal) - next class is marked with N
- N Wednesday 11.12. 11:30 - 14:45 Seminarraum 17, Kolingasse 14-16, OG02
- Wednesday 08.01. 11:30 - 16:30 Seminarraum 17, Kolingasse 14-16, OG02
- Wednesday 15.01. 11:30 - 16:30 Seminarraum 17, Kolingasse 14-16, OG02
- Wednesday 22.01. 11:30 - 16:30 Seminarraum 17, Kolingasse 14-16, OG02
- Wednesday 29.01. 11:30 - 16:30 Seminarraum 17, Kolingasse 14-16, OG02
Information
Aims, contents and method of the course
Assessment and permitted materials
Voraussetzungen für den Zeugniserwerb sind:Anwesenheit und aktive Beteiligung an den Diskussionen und Gruppenübungen, sowie das Lesen und Vorbereiten der Pflichttexte und Fallbeschreibungen für jede der 4 Einheiten.
Aufbereitung eines Fallbeispiels (kann als Gruppe oder einzeln erfolgen): Lesen und Vorbereitung der Zusatzliteratur für eine Einheit + eigenständige Recherche zu einem Fallbeispiel; kurze Präsentation des Falles in der Einheit und Beteiligung als ‚Fallexpert*in‘ in den Gruppenübungen.
Verfassen einer schriftlichen Reflexionsarbeit über das vorbereitete Fallbeispiel (ca. 2.000 Worte, 10 Tage nach der jew. Einheit): Reflexion des Falles und der Literatur sowie der Diskussion in der LV-Einheit.
Verfassen einer schriftlichen Seminararbeit (ca. 4.000 Worte, bis 28. Februar 2025): Selbständige Bearbeitung einer Fragestellung anhand von Recherche, Literatur und Konzepten aus der LV (kann sich auch auf das bearbeitete Fallbeispiel beziehen).Aufgabe 1: Aufbereitung eines Fallbeispiels: In der Vorbesprechung werden Fallbeispiele für jede der 4 Einheiten vergeben. Die Studierenden die einen Fall wählen, fungieren als ‚Fallexpert*innen‘ für die jeweilige Einheit. Sie erhalten ein Startparket, bestehend aus Infos zum Fall und Literatur, das sie sorgfältig lesen, für die Einheit aufbereiten, und mit eigenen Recherchen zum Thema ergänzen sollen. Bereiten Sie eine kurze Präsentation des Falles für die Einheit vor. Stimmen Sie sich dafür mit den anderen Studierenden, die diesen Fall aufbereiten, ab. In den Übungen und Diskussionen in der Einheit übernehmen Sie als Fallexpert*in eine leitende Rolle.Aufgabe 2: Verfassen einer schriftlichen Reflexionsarbeit über das vorbereitete Fallbeispiel (ca. 2.000 Worte, bis spätestens 10 Tage nach der jew. Einheit auf Moodle hochladen): Der Text soll einerseits das Fallbeispiel das Sie aufbereitet haben anhand der bereitgestellten Literatur und der in den LV behandelten Konzepte analysieren, und andererseits die Übungen und Diskussionen in der LV-Einheit reflektieren. Warum ist der Fall für das Thema der LV-Einheit relevant, was können wir daraus lernen? Welche Aspekte oder Fragen, die in der Diskussion in der LV-Einheit aufgekommen sind, fanden Sie interessant und warum? Welche Fragen sind für Sie offen geblieben, und welche neuen Fragen ergeben sich? Was haben Sie aus der LV-Einheit mitgenommen?Aufgabe 3: Verfassen einer schriftlichen Seminararbeit (ca. 4.000 Worte, bis 28. Februar 2025 auf Moodle hochladen): Wählen Sie eine konkrete Fragestellung und reflektieren Sie sie anhand der im Kurs besprochenen Konzepte und der Literatur, sowie eigener Recherchen. Sie können sich dabei auf eines der im Kurs bearbeiteten Fallbeispiele beziehen (die Fragestellung muss aber individuell gewählt werden), oder einen neuen Fall wählen.
Die Arbeit soll folgende Elemente beinhalten:
- kurze Beschreibung des Falles oder Themas
- konkrete Fragestellung und deren Relevanz für das Thema des Kurses
- Reflexion der Frage anhand des Falles
- Bezugnahme auf ausgewählte Konzepte, die im Kurs besprochen wurden
Aufbereitung eines Fallbeispiels (kann als Gruppe oder einzeln erfolgen): Lesen und Vorbereitung der Zusatzliteratur für eine Einheit + eigenständige Recherche zu einem Fallbeispiel; kurze Präsentation des Falles in der Einheit und Beteiligung als ‚Fallexpert*in‘ in den Gruppenübungen.
Verfassen einer schriftlichen Reflexionsarbeit über das vorbereitete Fallbeispiel (ca. 2.000 Worte, 10 Tage nach der jew. Einheit): Reflexion des Falles und der Literatur sowie der Diskussion in der LV-Einheit.
Verfassen einer schriftlichen Seminararbeit (ca. 4.000 Worte, bis 28. Februar 2025): Selbständige Bearbeitung einer Fragestellung anhand von Recherche, Literatur und Konzepten aus der LV (kann sich auch auf das bearbeitete Fallbeispiel beziehen).Aufgabe 1: Aufbereitung eines Fallbeispiels: In der Vorbesprechung werden Fallbeispiele für jede der 4 Einheiten vergeben. Die Studierenden die einen Fall wählen, fungieren als ‚Fallexpert*innen‘ für die jeweilige Einheit. Sie erhalten ein Startparket, bestehend aus Infos zum Fall und Literatur, das sie sorgfältig lesen, für die Einheit aufbereiten, und mit eigenen Recherchen zum Thema ergänzen sollen. Bereiten Sie eine kurze Präsentation des Falles für die Einheit vor. Stimmen Sie sich dafür mit den anderen Studierenden, die diesen Fall aufbereiten, ab. In den Übungen und Diskussionen in der Einheit übernehmen Sie als Fallexpert*in eine leitende Rolle.Aufgabe 2: Verfassen einer schriftlichen Reflexionsarbeit über das vorbereitete Fallbeispiel (ca. 2.000 Worte, bis spätestens 10 Tage nach der jew. Einheit auf Moodle hochladen): Der Text soll einerseits das Fallbeispiel das Sie aufbereitet haben anhand der bereitgestellten Literatur und der in den LV behandelten Konzepte analysieren, und andererseits die Übungen und Diskussionen in der LV-Einheit reflektieren. Warum ist der Fall für das Thema der LV-Einheit relevant, was können wir daraus lernen? Welche Aspekte oder Fragen, die in der Diskussion in der LV-Einheit aufgekommen sind, fanden Sie interessant und warum? Welche Fragen sind für Sie offen geblieben, und welche neuen Fragen ergeben sich? Was haben Sie aus der LV-Einheit mitgenommen?Aufgabe 3: Verfassen einer schriftlichen Seminararbeit (ca. 4.000 Worte, bis 28. Februar 2025 auf Moodle hochladen): Wählen Sie eine konkrete Fragestellung und reflektieren Sie sie anhand der im Kurs besprochenen Konzepte und der Literatur, sowie eigener Recherchen. Sie können sich dabei auf eines der im Kurs bearbeiteten Fallbeispiele beziehen (die Fragestellung muss aber individuell gewählt werden), oder einen neuen Fall wählen.
Die Arbeit soll folgende Elemente beinhalten:
- kurze Beschreibung des Falles oder Themas
- konkrete Fragestellung und deren Relevanz für das Thema des Kurses
- Reflexion der Frage anhand des Falles
- Bezugnahme auf ausgewählte Konzepte, die im Kurs besprochen wurden
Minimum requirements and assessment criteria
Jede Teilleistung wird selbstständig nach einem Punktesystem von insgesamt 100 Punkten bewertet. Die maximal erhältliche Anzahl von Punkten für die jeweiligen Aufgaben ist:Aktive Mitarbeit, lesen und vorbereiten der Pflichtliteratur, 15 Punkte, individuell bewertet, Feedback auf Nachfrage
Aufbereitung eines Fallbeispiels: Vorbereitung der Zusatzliteratur, Recherche, Präsentation in der Einheit, aktive Beteiligung, 30 Punkte, individuell bewertet, Feedback auf Nachfrage
Verfassen einer schriftlichen Reflexionsarbeit über das vorbereitete Fallbeispiel, 25 Punkte, individuell bewertet, Feedback auf Nachfrage
Verfassen einer schriftlichen Seminararbeit, 30 Punkte, individuell bewertet, Feedback auf NachfrageAnwesenheit, Pünktlichkeit in der Abgabe von Leistungen und die Einhaltung akademischer Standards werden vorausgesetzt, können sich aber im Fall der Nicht-Einhaltung negativ auf die Gesamtnote auswirken. Für eine positive Benotung sind insgesamt mindestens 50 Punkte erforderlich.Notentafel
100-89 Punkte Sehr Gut (1)
88-76 Punkte Gut (2)
75-63 Punkte Befriedigend (3)
62-50 Punkte Genügend (4)
49-0 Punkte Ungenügend (5) (nicht bestanden)Wichtige Informationen zur Beurteilung
Wenn nicht explizit anders vermerkt, ist die Erbringung aller Teilleistungen Voraussetzung für eine positive Beurteilung. Werden einzelne verpflichtend vorgesehene Teilleistungen nicht erbracht, gilt die Lehrveranstaltung als abgebrochen. Falls dem Nichterbringen der Leistung kein wichtiger und unvorhersehbarer Grund auf Seiten des*der Studierenden zu Grunde liegt, wird die LV negativ beurteilt. Bei Vorliegen eines solchen Grundes (etwa einer längeren Erkrankung) kann der*die Studierende auch nach Ablauf der Frist von der LV abgemeldet werden. Über das Vorliegen eines wichtigen Grundes entscheidet die Lehrveranstaltungsleitung. Der Antrag auf Abmeldung ist unverzüglich nach Eintreten des Grundes zu stellen.
Wurde eine Teilleistung erschlichen, d.h. bei einer schriftlichen Arbeit plagiiert oder Unterschriften auf Anwesenheitslisten gefälscht, wird die gesamte Lehrveranstaltung als ‘nicht beurteilt’ gewertet und mit dem Vermerk ‘geschummelt/erschlichen’ in das Notenerfassungssystem eingetragen.Anwesenheit
Es herrscht Anwesenheitspflicht. Es darf höchstens 1 Seminareinheit (5h) versäumt werden. Darüber hinausgehende Abwesenheiten können bis zu einer Gesamtsumme von maximal 8 Stunden durch mit der Lehrveranstaltungsleitung zu vereinbarende Zusatzleistungen und/oder Berücksichtigungen in der Note (Punktabzug) ausgeglichen werden. Die Entscheidung darüber trifft die Lehrveranstaltungsleitung.Bei Abwesenheiten von mehr als acht Stunden oder falls die Lehrveranstaltungsleitung bei Abwesenheiten über vier Stunden einem Ausgleich nicht zustimmt, kann die Lehrveranstaltung nicht mehr positiv absolviert werden und ist negativ zu beurteilen. Eine Ausnahme von dieser Regelung ist zu gewähren, falls auf Seiten des*der Studierenden ein wesentlicher und unvorhersehbarer Grund für die Nicht-Teilnahme vorliegt. Dieser ist von der*dem Studierenden glaubhaft nachzuweisen. Bei Vorliegen eines solchen Grundes wird der*die Studierend ohne Note vom Kurs abgemeldet. Die Entscheidung darüber trifft die Lehrveranstaltungsleitung.
Aufbereitung eines Fallbeispiels: Vorbereitung der Zusatzliteratur, Recherche, Präsentation in der Einheit, aktive Beteiligung, 30 Punkte, individuell bewertet, Feedback auf Nachfrage
Verfassen einer schriftlichen Reflexionsarbeit über das vorbereitete Fallbeispiel, 25 Punkte, individuell bewertet, Feedback auf Nachfrage
Verfassen einer schriftlichen Seminararbeit, 30 Punkte, individuell bewertet, Feedback auf NachfrageAnwesenheit, Pünktlichkeit in der Abgabe von Leistungen und die Einhaltung akademischer Standards werden vorausgesetzt, können sich aber im Fall der Nicht-Einhaltung negativ auf die Gesamtnote auswirken. Für eine positive Benotung sind insgesamt mindestens 50 Punkte erforderlich.Notentafel
100-89 Punkte Sehr Gut (1)
88-76 Punkte Gut (2)
75-63 Punkte Befriedigend (3)
62-50 Punkte Genügend (4)
49-0 Punkte Ungenügend (5) (nicht bestanden)Wichtige Informationen zur Beurteilung
Wenn nicht explizit anders vermerkt, ist die Erbringung aller Teilleistungen Voraussetzung für eine positive Beurteilung. Werden einzelne verpflichtend vorgesehene Teilleistungen nicht erbracht, gilt die Lehrveranstaltung als abgebrochen. Falls dem Nichterbringen der Leistung kein wichtiger und unvorhersehbarer Grund auf Seiten des*der Studierenden zu Grunde liegt, wird die LV negativ beurteilt. Bei Vorliegen eines solchen Grundes (etwa einer längeren Erkrankung) kann der*die Studierende auch nach Ablauf der Frist von der LV abgemeldet werden. Über das Vorliegen eines wichtigen Grundes entscheidet die Lehrveranstaltungsleitung. Der Antrag auf Abmeldung ist unverzüglich nach Eintreten des Grundes zu stellen.
Wurde eine Teilleistung erschlichen, d.h. bei einer schriftlichen Arbeit plagiiert oder Unterschriften auf Anwesenheitslisten gefälscht, wird die gesamte Lehrveranstaltung als ‘nicht beurteilt’ gewertet und mit dem Vermerk ‘geschummelt/erschlichen’ in das Notenerfassungssystem eingetragen.Anwesenheit
Es herrscht Anwesenheitspflicht. Es darf höchstens 1 Seminareinheit (5h) versäumt werden. Darüber hinausgehende Abwesenheiten können bis zu einer Gesamtsumme von maximal 8 Stunden durch mit der Lehrveranstaltungsleitung zu vereinbarende Zusatzleistungen und/oder Berücksichtigungen in der Note (Punktabzug) ausgeglichen werden. Die Entscheidung darüber trifft die Lehrveranstaltungsleitung.Bei Abwesenheiten von mehr als acht Stunden oder falls die Lehrveranstaltungsleitung bei Abwesenheiten über vier Stunden einem Ausgleich nicht zustimmt, kann die Lehrveranstaltung nicht mehr positiv absolviert werden und ist negativ zu beurteilen. Eine Ausnahme von dieser Regelung ist zu gewähren, falls auf Seiten des*der Studierenden ein wesentlicher und unvorhersehbarer Grund für die Nicht-Teilnahme vorliegt. Dieser ist von der*dem Studierenden glaubhaft nachzuweisen. Bei Vorliegen eines solchen Grundes wird der*die Studierend ohne Note vom Kurs abgemeldet. Die Entscheidung darüber trifft die Lehrveranstaltungsleitung.
Examination topics
Reading list
Die verpflichtend zu lesende Literatur wird am Beginn der Lehrveranstaltung via Moodle bekannt gegeben. Ein Großteil der Texte ist auf englisch, ausreichende Englischkenntnisse zum Verständnis werden vorausgesetzt.
Association in the course directory
Last modified: Tu 24.09.2024 10:06
Diese vielfältigen Beziehungen sind aber nicht immer harmonisch – mit der Zunahme von Verbindungen und Überschneidungen nehmen auch gegenseitige Skepsis, Kontroversen und Interessenskonflikte zu: Eine Verantwortung der Wissenschaft für ihre Risiken und gesellschaftlichen Auswirkungen wird zunehmend eingefordert, Wissenschaftsskepsis und sinkendes Vertrauen in wissenschaftliche Antworten auf drängende Fragen sind zu beobachten, und Debatten um wissenschaftliche Freiheit, politische Steuerung und Demokratisierung von Wissenschaft treten vermehrt auf. Zudem werden die (post-)koloniale und patriarchale Prägung der Wissenschaft und damit zusammenhängende Macht- und Ausbeutungsverhältnisse zunehmend kritisiert.
Gerade die gegenwärtige multiple Krisensituation rückt die Beziehungen, Abhängigkeiten und Spannungslagen zwischen Wissenschaft, Öffentlichkeit und Demokratie verstärkt in den Blick. Ziel der Lehrveranstaltung ist es, diesen vielfältigen und ambivalenten Beziehungen nachzugehen und sie kritisch zu beleuchten. Inwiefern ist Wissenschaft politisch? Was weiß die Öffentlichkeit über Wissenschaft? Und wer sollte ein Mitspracherecht an wissenschaftlich-technischen Entscheidungen haben?
Wir werden diese Fragen aus Perspektive der Wissenschafts- und Technikforschung (STS: Science- and Technology Studies) anhand von Literaturdiskussionen, Inputs der Lehrveranstaltungsleiterin und der Analyse von Momenten des Zusammentreffens von Wissenschaft, Öffentlichkeit und Demokratie anhand von Fallbeispielen durch die Studierenden behandeln (zB unterschiedliche Formate der Wissenschaftskommunikation, der Partizipation, der wissenschaftlichen Politikberatung oder öffentliche Kontroversen).
Jede der 5-stündigen Einheiten besteht aus einem Input-Block, in dem die LV-Leiterin einen Überblick zum jeweiligen Thema und zu relevanten wissenschaftlichen Debatten und theoretischen Konzepten gibt, und einem Workshop-Block, in dem die Teilnehmenden interaktiv und eigenständig bereitgestellte Fälle bearbeiten und anhand der LV-Literatur diskutieren.