Universität Wien

233004 UK Science, Publics, Democracy (2021S)

5.00 ECTS (2.00 SWS), SPL 23 - Soziologie
Continuous assessment of course work

Registration/Deregistration

Note: The time of your registration within the registration period has no effect on the allocation of places (no first come, first served).

Details

max. 40 participants
Language: German

Lecturers

Classes (iCal) - next class is marked with N

  • Friday 05.03. 09:30 - 11:30 Digital (Kickoff Class)
  • Friday 16.04. 09:30 - 11:30 Digital
  • Friday 23.04. 09:30 - 11:30 Digital
  • Friday 30.04. 09:30 - 11:30 Digital
  • Friday 07.05. 09:30 - 11:30 Digital
  • Friday 21.05. 09:30 - 11:30 Digital
  • Friday 28.05. 09:30 - 11:30 Digital
  • Friday 11.06. 09:30 - 11:30 Digital
  • Friday 18.06. 09:30 - 11:30 Digital
  • Friday 25.06. 09:30 - 11:30 Digital

Information

Aims, contents and method of the course

Technologische Entwicklungen prägen, erleichtern und verändern unseren Alltag. Ebenso formen wissenschaftliche Erklärungen unsere Vorstellungen über die Welt und das Funktionieren von Gesellschaften. Aber nicht immer werden diese von der Öffentlichkeit unhinterfragt akzeptiert, wie Debatten um Corona, Klimawandel oder Atomenergie zeigen. Kampagnen, die den Informationsstand der Bevölkerung über wissenschaftliches Wissen verbessern wollen, haben immer auch demokratiepolitische Aspekte, da neben der Kenntnis über Technologien auch die Akzeptanz derselben gesteigert werden soll. Ebenso sind Forschungsförderungsrichtlinien, wie etwa Horizon Europe, mit den jeweiligen politischen Systemen stark verknüpft, da so vermeintlich nicht nur der wissenschaftliche, sondern auch der ökonomische Fortschritt gesichert wird.
In diesem Universitätskurs sollen die Verstrickungen, wechselseitigen Abhängigkeiten und Beeinflussungen von Wissenschaft, Demokratie und Öffentlichkeit gezeigt und diskutiert werden.
Aber wer ist überhaupt ‚die Öffentlichkeit‘ und was genau macht ‚Wissenschaft‘ aus? Wer bestimmt darüber, was geforscht werden darf und welches Wissen als legitim gilt? Und welche Möglichkeiten hat die Öffentlichkeit, an Wissenschaft und Forschung teilzunehmen und diese (aktiv) zu beeinflussen?

Ziel dieser Lehrveranstaltung ist es, einen ersten Einblick in verschiedene Konzepte der Wissenschafts- und Technikforschung zum Thema, Wissenschaft, Öffentlichkeit, Demokratie zu liefern und diese kritisch und anhand von Fallbeispielen zu diskutieren. Diese Inhalte werden während des Kurses durch die Lektüre und Diskussion von Pflichttexten, Vorträgen der Lehrveranstaltungsleiterin, Gruppenarbeiten und gemeinsamen Diskussionen erarbeitet. Die Unterrichtssprache ist Deutsch, jedoch sind ausreichende Englischkenntnisse Voraussetzung für das Lesen und Verstehen der Fachliteratur. Voraussetzungen für den Zeugniserwerb sind Anwesenheit, Mitarbeit, Erfüllen der Arbeitsaufgaben sowie das Absolvieren einer Abschlussprüfung.

Assessment and permitted materials

Mindestanforderung für die positive Beurteilung sind:
- Anwesenheit und aktive Teilnahme an den Diskussionen
- Lesen der Pflichttexte zu den Lehrveranstaltungseinheiten, inklusive Abgabe von Diskussionsfragen
- Nach jeder Einheit eine kurze Reflexion über die wichtigsten Erkenntnisse der Einheit
- Eine längere Reflexionsarbeit
- Ein Abschlusstest

Um das Lesen der Pflichttexte zu garantieren, muss jede*r Studierende*r bis einen Tag vor der Einheit zwei Diskussionsfragen zu den jeweiligen Texten auf Moodle posten (also für die Einheit am 16.03 bis 14.03).
Nach der Einheit müssen die Studierende eine kurze Zusammenfassung ihrer wichtigsten Erkenntnisse der Einheit verfassen. Diese ist bis zum Ende des Tages der Einheit auf Moodle zu posten.
Die Reflexionsarbeit ist grundsätzlich auf Deutsch zu verfassen und sollte ca. 1500 – 2000 Wörter (ca. 5 Seiten in Times New Roman, 12pt, 1.5 Zeilenabstand) umfassen. Optional kann sie jedoch auch auf Englisch als Blogpost für den Blog des Instituts für Wissenschafts- und Technikforschung geschrieben werden (blog.sts.univie.ac.at). Sollte dies gewünscht sein, kontaktieren Sie bitte die Lehrveranstaltungsleiterin für weitere Informationen, da ein Blogpost ein anderes Format als eine Reflexionsarbeit hat. Die Deadline für die Reflexionsarbeit ist der 13.06.2021.
Der Abschlusstest umfasst den gesamten Stoff der Lehrveranstaltung, also sowohl die vorgetragenen Inhalte, als auch die Pflichtlektüre. Der Test besteht aus einigen Wissensfragen sowie einer längeren Reflexionsfrage. Zur Prüfung sind keine Hilfsmittel erlaubt.

Minimum requirements and assessment criteria

Zusammensetzung der Gesamtnote
Jede Teilleistung wird selbstständig nach einem Punktesystem von insgesamt 100 Punkten bewertet. Die maximal erhältliche Anzahl von Punkten für die jeweiligen Aufgaben ist:

Mitarbeit: 25 Punkte, individuell bewertet, Feedback auf Nachfrage;
Einheitsreflexionen: 15 Punkte, individuell bewertet, Feedback auf Nachfrage;
Reflexionsarbeit: 20 Punkte, individuell bewertet, Feedback auf Nachfrage;
Schriftliche Prüfung: 40 Punkte, individuell bewertet, kein Feedback vorgesehen;

Anwesenheit, Pünktlichkeit in der Abgabe von Leistungen und die Einhaltung akademischer Standards werden vorausgesetzt, können sich aber im Fall der Nicht-Einhaltung negativ auf die Gesamtnote auswirken. Für eine positive Benotung sind insgesamt mindestens 50 Punkte erforderlich.

Notentafel
100-87 Punkte Sehr Gut (1)
86-75 Punkte Gut (2)
74-63 Punkte Befriedigend (3)
62-50 Punkte Genügend (4)
49-0 Punkte Ungenügend (5) (nicht bestanden)

Wichtige Informationen zur Beurteilung
Wenn nicht explizit anders vermerkt, ist die Erbringung aller Teilleistungen Voraussetzung für eine positive Beurteilung. Werden einzelne verpflichtend vorgesehene Teilleistungen nicht erbracht, gilt die Lehrveranstaltung als abgebrochen. Falls dem Nichterbringen der Leistung kein wichtiger und unvorhersehbarer Grund auf Seiten des*der Studierenden zu Grunde liegt, wird die LV negativ beurteilt. Bei Vorliegen eines solchen Grundes (etwa einer längeren Erkrankung) kann der*die Studierende auch nach Ablauf der Frist von der LV abgemeldet werden. Über das Vorliegen eines wichtigen Grundes entscheidet die Lehrveranstaltungsleitung. Der Antrag auf Abmeldung ist unverzüglich nach Eintreten des Grundes zu stellen.
Wurde eine Teilleistung erschlichen, d.h. etwa bei einer Prüfung oder einem Test geschummelt, bei einer schriftlichen Arbeit plagiiert oder Unterschriften auf Anwesenheitslisten gefälscht, wird die gesamte Lehrveranstaltung als ‘nicht beurteilt’ gewertet und mit dem Vermerk ‘geschummelt/erschlichen’ in das Notenerfassungssystem eingetragen.

Anwesenheit
Es herrscht Anwesenheitspflicht. Es dürfen höchstens zwei Seminareinheiten (4h) versäumt werden. Darüber hinausgehende Abwesenheiten können bis zu einer Gesamtsumme von maximal 8 Stunden durch mit der Lehrveranstaltungsleitung zu vereinbarende Zusatzleistungen und/oder Berücksichtigungen in der Note (Punktabzug) ausgeglichen werden. Die Entscheidung darüber trifft die Lehrveranstaltungsleitung.

Bei Abwesenheiten von mehr als acht Stunden oder falls die Lehrveranstaltungsleitung bei Abwesenheiten über vier Stunden einem Ausgleich nicht zustimmt, kann die Lehrveranstaltung nicht mehr positiv absolviert werden und ist negativ zu beurteilen. Eine Ausnahme von dieser Regelung ist zu gewähren, falls auf Seiten des*der Studierenden ein wesentlicher und unvorhersehbarer Grund für die Nicht-Teilnahme vorliegt. Dieser ist von der*dem Studierenden glaubhaft nachzuweisen. Bei Vorliegen eines solchen Grundes wird der*die Studierend ohne Note vom Kurs abgemeldet. Die Entscheidung darüber trifft die Lehrveranstaltungsleitung.

Examination topics

Reading list


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Last modified: Fr 12.05.2023 00:20