Universität Wien

240017 VO The anthropological expert witness (3.2.2) (2023S)

Die Lehrveranstaltungsleitung kann Studierende zu einem notenrelevanten Gespräch über erbrachte Teilleistungen einladen.
Plagiierte oder erschlichene Teilleistungen führen zur Nichtbewertung der Lehrveranstaltung (Eintragung eines 'X' im Sammelzeugnis). Es kommt die Plagiatssoftware Turnitin zum Einsatz.

Registration/Deregistration

Note: The time of your registration within the registration period has no effect on the allocation of places (no first come, first served).

Details

Language: German

Examination dates

Lecturers

Classes (iCal) - next class is marked with N

If possible, the course is to be conducted in presence. Due to the respective applicable distance regulations and other measures, adjustments may be made.

  • Tuesday 07.03. 09:45 - 11:15 Hörsaal A, NIG 4.Stock
  • Tuesday 14.03. 09:45 - 11:15 Hörsaal A, NIG 4.Stock
  • Tuesday 21.03. 09:45 - 11:15 Hörsaal A, NIG 4.Stock
  • Tuesday 28.03. 09:45 - 11:15 Hörsaal A, NIG 4.Stock
  • Tuesday 18.04. 09:45 - 11:15 Hörsaal A, NIG 4.Stock
  • Tuesday 25.04. 09:45 - 11:15 Hörsaal A, NIG 4.Stock
  • Tuesday 02.05. 09:45 - 11:15 Hörsaal A, NIG 4.Stock
  • Tuesday 09.05. 09:45 - 11:15 Hörsaal A, NIG 4.Stock
  • Tuesday 16.05. 09:45 - 11:15 Hörsaal A, NIG 4.Stock
  • Tuesday 23.05. 09:45 - 11:15 Hörsaal A, NIG 4.Stock
  • Tuesday 06.06. 09:45 - 11:15 Hörsaal A, NIG 4.Stock
  • Tuesday 13.06. 09:45 - 11:15 Hörsaal A, NIG 4.Stock

Information

Aims, contents and method of the course

In der Lehrveranstaltung soll eine profunde und reflektierte Auseinandersetzung mit der Aufgabe des Anthropologen oder der Anthropologin als behördliche/r oder gerichtliche/r FachgutachterIn erfolgen.
Die zunehmende Globalisierung und internationale Verflechtung vieler Lebensbereiche hat dazu geführt, dass Fragen des interkulturellen Hintergrundes von Parteien oder Beschuldigten oder spezifisch „kulturell“ begründete Rechtsansprüche in rechtlichen Verfahren zunehmend relevant und thematisiert werden.
Durch diese Thematisierung des „kulturellen Hintergrunds“ von Verfahrensbeteiligten oder Fallkonstellationen werden grundsätzliche anthropologische Einsichten zum Wesen von Kultur, zu individueller Verhaltensprägung durch Kultur und Fragen der Darstellung kultureller Authentizität und der Deutungshoheit von Kultur aufgeworfen. Die Fokussierung auf derartige Fragen in der Lehrveranstaltung erfolgt vor dem Hintergrund der spezifischen Aufgaben behördlicher oder gerichtlicher Gutachtertätigkeit, die von den Zielsetzungen von „Advocacy anthropology“ deutlich auseinander gehalten werden müssen.
Lehrziele:
Die LV erschliesst Studierenden der KSA einen bisher wenig ausgeschöpften praktischen Anwendungsbereich für anthropologisches Fachwissen.
Die Studierenden werden mit den wichtigsten interkulturellen Anwendungsfeldern anthropologischer Fachgutachten im deutschen Sprachraum vertraut gemacht: Strafrechtsverfahren, Asylverfahren, Konflikte um kulturell-religiös begründete Sonderansprüche im öffentlichen Raum. Daneben wird anthropologische Fachliteratur ausgewertet, die die Erfahrungen anthropologischer Gutachtertätigkeit in Ländern mit indigenen Völkern verarbeitet (vor allem Fachgutachten in Landrechtskonflikten).

Assessment and permitted materials

Primär: Schriftliche Prüfung am oder nach Ende des Semesters über den gesamten vorgetragenen und diskutierten VO-Stoff, unterstützt durch auf moodle hochgeladene auswahlliteratur.
Die Erbringung einer zusätzlichen Teilleistung (Referat in einer vereinbarten LV-Einheit) im Laufe der VO ist fakultativ, diese wird auf die Endprüfungsleistung angerechet.

Minimum requirements and assessment criteria

Schriftliche Endprüfung, drei Prüfungsfragen, jede Frage maximal 4 Punkte.
Sehr gut 11-12 Punkte.
Gut 9-10 Punkte
Befriedigend 7-8 Punkte
Genügend 5-6 Punkte
Nicht genügend 1 - 4 Punkte
Ein als Ersatzlestung erbrachtes Referat kann bis zu 4 Punkten erbringen.

Examination topics

Regelmässige Anwesenheit bei der Vorlesung ist dringende empfohlene Voraussetzung für eine erfolgreiche Absoliverung dieser LV.
In jeder Einheit wird neben dem freien Vortrag des LV-Leiters ein vorweg per moodle zugänglich gemachter Text im Umfang von 10 bis 25 Seiten detailliert besprochen. Die sich daraus ergebende Problemkenntnis (nicht unbedingt das Detailwissen) stellt die Anforderung für die Beurteilung dar.

Reading list

Anthony Good: Anthropology and Expertise in the Asyum Courts. 2007. Routledge.

Esther Sánchez Botero et al (Eds): El Peritaje Antropológico como Prueba Judicial. 2008. VI Congreso de Antropología Jurídica.

Arthur Ray: Native History on Trial. Confessions of an Expert Witness. Canadian Historical Review Vol 82, 2003, 253-273.

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Last modified: We 13.09.2023 17:48