Universität Wien

240045 GR Individuelle Schwerpunktsetzung - prüfungsimmament (4 ECTS) (2018S)

Ehebruch vom 17.-20. Jahrhundert. Norm und Praxis

Continuous assessment of course work

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Details

Language: German

Lecturers

Classes (iCal) - next class is marked with N

  • Tuesday 06.03. 15:00 - 16:30 Hörsaal 16 Hauptgebäude, Hochparterre, Stiege 5
  • Tuesday 13.03. 15:00 - 16:30 Hörsaal 16 Hauptgebäude, Hochparterre, Stiege 5
  • Tuesday 20.03. 15:00 - 16:30 Hörsaal 16 Hauptgebäude, Hochparterre, Stiege 5
  • Tuesday 10.04. 15:00 - 16:30 Hörsaal 16 Hauptgebäude, Hochparterre, Stiege 5
  • Tuesday 17.04. 15:00 - 16:30 Hörsaal 16 Hauptgebäude, Hochparterre, Stiege 5
  • Tuesday 24.04. 15:00 - 16:30 Hörsaal 16 Hauptgebäude, Hochparterre, Stiege 5
  • Tuesday 08.05. 15:00 - 16:30 Hörsaal 16 Hauptgebäude, Hochparterre, Stiege 5
  • Tuesday 15.05. 15:00 - 16:30 Hörsaal 16 Hauptgebäude, Hochparterre, Stiege 5
  • Tuesday 29.05. 15:00 - 16:30 Hörsaal 16 Hauptgebäude, Hochparterre, Stiege 5
  • Tuesday 05.06. 15:00 - 16:30 Hörsaal 16 Hauptgebäude, Hochparterre, Stiege 5
  • Tuesday 12.06. 15:00 - 16:30 Hörsaal 16 Hauptgebäude, Hochparterre, Stiege 5
  • Tuesday 19.06. 15:00 - 16:30 Hörsaal 16 Hauptgebäude, Hochparterre, Stiege 5
  • Tuesday 26.06. 15:00 - 16:30 Hörsaal 16 Hauptgebäude, Hochparterre, Stiege 5

Information

Aims, contents and method of the course

Inhalte
Bis 1997 machten sich verheiratete Frauen wie Männer strafbar, wenn sie in der Ausübung ihrer Sexualität den ehelich abgesteckten Rahmen verließen. Je nachdem, ob die andere Person ledig oder ebenfalls verheiratet war, konnte ihnen das Vergehen des einfachen oder doppelten Ehebruchs zur Last gelegt werden. Obwohl der Ehebruch seit den Sexualstrafrechtsreformen nicht mehr gerichtlich verfolgt wurde, blieb er als schwere Eheverfehlung bei zivilrechtlichen Scheidungsverfahren weiterhin für die Bestimmung der Scheidungsfolgen relevant.
In der Lehrveranstaltung interessieren wir uns dafür, wie Ehebruch zwischen dem 18. und dem 20. Jahrhundert strafrechtlich definiert wurde. Um unseren Blick von den Normen auch auf die Praxis zu richten, werden wir neben der Beschäftigung mit einschlägigen Gesetzestexten Gerichtsakten lesen. Während die historische Kriminalitätsforschung bisher nur sehr wenige Ehebruchsverfahren berücksichtigen konnte, wird der Ehebruch in den Verfahren zur Trennung bzw. Scheidung von Tisch und Bett immer wieder zum Thema gemacht. Die Institution der Ehe als bürgerlicher Vertrag und die darin transportierte Geschlechterlogik wird so auch unsere quellenbasierte Annäherung an den Ehebruch grundieren.
An die von der Lehrveranstaltungsleiterin zur Verfügung gestellten Transkriptionen von Eheverfahren werden wir folgende Fragen richten.
Wie argumentierten die Angeklagten vor Gericht? Welche Urteile fällten die Kirchengerichte (bis 1783), welche die Ehegerichte? Inwieweit wirken sich Variablen wie Geschlecht, Alter und sozialer Status auf die Praxis der Rechtsprechung aus?

Als Quellen dienen uns normative Texte ebenso wie Gerichtsakten und die Forschungsliteratur.
In den Fokus geraten zentrale Fragestellungen und Themenfelder der Geschichtsschreibung: Neben dem Themenfeld Sexualität bieten die Quellen auch Einblicke in religiöse Normen, in Herrschaft und Recht. Es geht darin aber auch stets um Macht, Ökonomie und Geschlechterordnung. Über die genuin historische Analyse des Delikts Ehebruchs hinaus wollen wir zudem einen kulturwissenschaftlich interessierten Blick auf die im 19. Jahrhundert populäre poetologische Stilisierung des Seitensprungs im Subgenre des Ehebruchromans werfen und fragen, wie die Geschlechterordnung im literarischen Feld umgesetzt wird.

Methoden
Zur Analyse der Quellen bedienen wir uns der literaturwissenschaftlichen Methode des Close Readings. Als Vorbereitung für jedes Treffen ist jeweils ein auf die Einheit vorbereitender Text - Auszüge aus digital zur Verfügung gestellten Gerichtsakten, Gesetzestexten, Forschungsliteratur - einem Close Reading zu unterziehen und auf ein bis zwei Seiten zu kommentieren.

Lehrziele
Nach Absolvierung der Lehrveranstaltung sollen Studierende in der Lage sein, sowohl strafrechtliche Gesetzestexte als auch die spezifische Textsorte Gerichtsakten quellenkritisch zu analysieren und die gerichtlich produzierten Inhalte unter Berücksichtigung der Forschungsliteratur kritisch einzuordnen.

Assessment and permitted materials

Bewertungsgrundlagen: Qualität der schriftlichen Lektürejournalbeiträge und der darauf basierenden aktiven Beteiligung an der Diskussion

Minimum requirements and assessment criteria

Examination topics

Reading list

Wird in der LV bekannt gegeben.

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Last modified: Mo 07.09.2020 15:39