240046 VO Legal Pluralism and the Jurisdiction of Indigenous Peoples (3.3.2) (2015W)
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Details
Language: German
Examination dates
- Tuesday 26.01.2016 09:45 - 11:15 Hörsaal A, NIG 4.Stock
- Thursday 10.03.2016 09:15 - 10:15 Hörsaal A, NIG 4.Stock
- Tuesday 24.05.2016
- Tuesday 28.06.2016 11:30 - 13:00 Hörsaal A, NIG 4.Stock
Lecturers
Classes (iCal) - next class is marked with N
- Tuesday 06.10. 09:45 - 11:15 Hörsaal A, NIG 4.Stock
- Tuesday 13.10. 09:45 - 11:15 Hörsaal A, NIG 4.Stock
- Tuesday 20.10. 09:45 - 11:15 Hörsaal A, NIG 4.Stock
- Tuesday 27.10. 09:45 - 11:15 Hörsaal A, NIG 4.Stock
- Tuesday 03.11. 09:45 - 11:15 Hörsaal A, NIG 4.Stock
- Tuesday 10.11. 09:45 - 11:15 Hörsaal A, NIG 4.Stock
- Tuesday 17.11. 09:45 - 11:15 Hörsaal A, NIG 4.Stock
- Tuesday 24.11. 09:45 - 11:15 Hörsaal A, NIG 4.Stock
- Tuesday 01.12. 09:45 - 11:15 Hörsaal A, NIG 4.Stock
- Tuesday 15.12. 09:45 - 11:15 Hörsaal A, NIG 4.Stock
- Tuesday 12.01. 09:45 - 11:15 Hörsaal A, NIG 4.Stock
- Tuesday 19.01. 09:45 - 11:15 Hörsaal A, NIG 4.Stock
Information
Aims, contents and method of the course
Wichtiger Teil des Selbstbestimmungsrechtes indigener Völker ist Kontrolle über interne Konflikte, über Ausübung eigener Jurisdiktion. Die Anerkennung dieser Rechtsprechungsfunktion indigener Institutionen führt zu einem Rechtspluralismus innerhalb bestehender Staaten. Gleichzeitig soll dieser Ansatz sichern, dass Personen gemäß ihrem eigenen kulturellen 'Hintergrund' rechtlich beurteilt werden. Diese Situation wirft eine Reihe kulturanthropologischer Fragen auf, denen im Rahmen der LV nachgegangen wird.
Assessment and permitted materials
Schriftliche Prüfung, erster Termin am Semesterende.
Prüfungsstoff: Der gesamte in der Vorlesung behandelte StoffMindestanforderungen für eine positive Beurteilung
Formal: Von 12 vergebbaren Punkten für 4 Fragen müssen mindestens 6 erzielt werden, um eine positive Note zu erreichen.
Inhaltich gefordert ist der Nachweis eines Grundverständnisses für die in der LV aufgworfenen Probleme.Hilfsmittel sind nicht erlaubt
Prüfungsstoff: Der gesamte in der Vorlesung behandelte StoffMindestanforderungen für eine positive Beurteilung
Formal: Von 12 vergebbaren Punkten für 4 Fragen müssen mindestens 6 erzielt werden, um eine positive Note zu erreichen.
Inhaltich gefordert ist der Nachweis eines Grundverständnisses für die in der LV aufgworfenen Probleme.Hilfsmittel sind nicht erlaubt
Minimum requirements and assessment criteria
Die LV soll wichtigen Grundsatzfragen interkultureller Justiz verdeutlichen, die in diesem Zusammenhang aufgeworfen werden: Unterschiedliche Funktionsweisen der traditionellen Rechtsprechung und staatlichen Justiz, unterschiedliche 'Gerechtigkeitskonzepte'; die Einbeziehung kultureller Referenzrahmen in die Rechtsprechung; Abgrenzung der Zuständigkeiten von indigener/kommunaler Justiz zu staatlicher Rechtsprechung; interkulturelle Verbindlichkeit von (welchen?) Menschenrechtsstandards; allgemein die Rolle des Rechtspluralismus im Rahmen einer interkulturellen/plurinationalen Gesellschaft; schliesslich die Frage der 'Konstruktion' eigener Rechtstradition als Aspekt der Debatten um ethnische Identitätsbildung..
Examination topics
In der Auseinandersetzung um die inhaltlichen Themen sollen Argumente für und gegen die Entwicklung 'rechtspluralistischer' Strukturen beleuchtet werden. Wie weit ist es wünschenswert/legitim/menschenrechtlich geboten oder problematisch, von der formellen Gleichheit in Richtung auf 'kulturspezifische' Anknüpfungen des Rechts abzugehen. Welches 'Kulturkonzept' steht hinter derartigen Zuschreibungen? Welche Rolle hat anthropologische Gerichtsgutachtertätigkeit in der konkreten Entwicklung 'juristischer Kulturkonzepte' gespielt? Die behandelten Themen sollen somit kritisch, unter Anknüpfung an vorhandenes Alltags-Vorwissen der Studierenden über Recht und Staatlichkeit, erarbeitete werden.
Der LV-Leiter kann hier im Besonderen an seine Erfahrungen aus der Mitarbeit in einem Beratungsprojekt zur Konfliktreduktion zwischen staatlicher und indigener/kommunaler Justiz in Peru und Ecuador anknüpfen, das in Kooperation mit dem peruanischen Obersten Gerichts bzw. des Ausschusses für Justizfragen des ecuadorianischen Parlaments durchgeführt wurde.
Der LV-Leiter kann hier im Besonderen an seine Erfahrungen aus der Mitarbeit in einem Beratungsprojekt zur Konfliktreduktion zwischen staatlicher und indigener/kommunaler Justiz in Peru und Ecuador anknüpfen, das in Kooperation mit dem peruanischen Obersten Gerichts bzw. des Ausschusses für Justizfragen des ecuadorianischen Parlaments durchgeführt wurde.
Reading list
Basisliteratur, (digital verfügbar):
René Kuppe: Indigenes Recht und staatliche Rechtsprechung in Lateinamerika. Broschüre aus der Reihe "Stärkung indigener Organisationen in Lateinamerika, GIZ, Eschborn. 2. erweiterte Auflage 2013.
René Kuppe: Indigenes Recht und staatliche Rechtsprechung in Lateinamerika. Broschüre aus der Reihe "Stärkung indigener Organisationen in Lateinamerika, GIZ, Eschborn. 2. erweiterte Auflage 2013.
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Last modified: Mo 07.09.2020 15:39