Universität Wien

240049 VO Legal Pluralism and the Jurisdiction of Indigenous Peoples (3.3.2) (2014S)

Details

Language: German

Examination dates

Lecturers

Classes (iCal) - next class is marked with N

Wednesday 19.03. 11:30 - 13:00 Hörsaal A, NIG 4.Stock
Wednesday 26.03. 11:30 - 13:00 Hörsaal A, NIG 4.Stock
Wednesday 02.04. 11:30 - 13:00 Hörsaal A, NIG 4.Stock
Wednesday 09.04. 11:30 - 13:00 Hörsaal A, NIG 4.Stock
Wednesday 30.04. 11:30 - 13:00 Hörsaal A, NIG 4.Stock
Wednesday 07.05. 11:30 - 13:00 Hörsaal A, NIG 4.Stock
Wednesday 14.05. 11:30 - 13:00 Hörsaal A, NIG 4.Stock
Wednesday 21.05. 11:30 - 13:00 Hörsaal A, NIG 4.Stock
Wednesday 28.05. 11:30 - 13:00 Hörsaal A, NIG 4.Stock
Wednesday 04.06. 11:30 - 13:00 Hörsaal A, NIG 4.Stock
Wednesday 11.06. 11:30 - 13:00 Hörsaal A, NIG 4.Stock
Wednesday 18.06. 11:30 - 13:00 Hörsaal A, NIG 4.Stock

Information

Aims, contents and method of the course

Wichtiger Teil des Selbstbestimmungsrechtes indigener Völker ist Kontrolle
über interne Konflikte, über Ausübung eigener Jurisdiktion. Die
Anerkennung dieser Rechtsprechungsfunktion indigener Institutionen führt
zu einem Rechtspluralismus innerhalb bestehender Staaten. Gleichzeitig
soll dieser Ansatz sichern, dass Personen gemäß ihrem eigenen kulturellen
'Hintergrund' rechtlich beurteilt werden. Diese Situation wirft eine Reihe
kulturanthropologischer Fragen auf, denen im Rahmen der LV nachgegangen
wird.

Assessment and permitted materials

Minimum requirements and assessment criteria

Die LV soll wichtigen Grundsatzfragen interkultureller Justiz
verdeutlichen, die in diesem Zusammenhang aufgeworfen werden:
Unterschiedliche Funktionsweisen der traditionellen Rechtsprechung und
staatlichen Justiz, unterschiedliche 'Gerechtigkeitskonzepte'; die
Einbeziehung kultureller Referenzrahmen in die Rechtsprechung; Abgrenzung
der Zuständigkeiten von indigener/kommunaler Justiz zu staatlicher
Rechtsprechung; interkulturelle Verbindlichkeit von (welchen?)
Menschenrechtsstandards; allgemein die Rolle des Rechtspluralismus im
Rahmen einer interkulturellen/plurinationalen Gesellschaft; schliesslich
die Frage der 'Konstruktion' eigener Rechtstradition als Aspekt der
Debatten um ethnische Identitätsbildung..

Examination topics

In der Auseinandersetzung um die inhaltlichen Themen sollen Argumente für
und gegen die Entwicklung 'rechtspluralistischer' Strukturen beleuchtet
werden. Wie weit ist es wünschenswert/legitim/menschenrechtlich geboten
oder problematisch, von der formellen Gleichheit in Richtung auf
'kulturspezifische' Anknüpfungen des Rechts abzugehen. Welches
'Kulturkonzept' steht hinter derartigen Zuschreibungen? Welche Rolle hat
anthropologische Gerichtsgutachtertätigkeit in der konkreten Entwicklung
'juristischer Kulturkonzepte' gespielt? Die behandelten Themen sollen
somit kritisch, unter Anknüpfung an vorhandenes Alltags-Vorwissen der
Studierenden über Recht und Staatlichkeit, erarbeitete werden.
Der LV-Leiter kann hier im Besonderen an seine Erfahrungen aus der
Mitarbeit in einem Beratungsprojekt zur Konfliktreduktion zwischen
staatlicher und indigener/kommunaler Justiz in Peru und Ecuador anknüpfen,
das in Kooperation mit dem peruanischen Obersten Gerichts bzw. des
Ausschusses für Justizfragen des ecuadorianischen Parlaments durchgeführt
wurde.

Reading list

Basisliteratur, (digital verfügbar):
René Kuppe: Indigenes Recht und staatliche Rechtsprechung in
Lateinamerika. Broschüre aus der Reihe "Stärkung indigener Organisationen
in Lateinamerika, GIZ, Eschborn. 2. erweiterte Auflage 2013.

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Last modified: Mo 07.09.2020 15:39