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350126 UE Gymnastics and Dance - Rhythmic Movement, Shaping, Performing 1 (2025S)
Continuous assessment of course work
Labels
Registration/Deregistration
Note: The time of your registration within the registration period has no effect on the allocation of places (no first come, first served).
- Registration is open from Mo 03.02.2025 09:00 to We 19.02.2025 12:00
- Deregistration possible until Mo 31.03.2025 12:00
Details
max. 25 participants
Language: German
Lecturers
Classes
Currently no class schedule is known.
Information
Aims, contents and method of the course
Assessment and permitted materials
- Aktive und regelmäßige Teilnahme am Unterricht
- Engagierte MitarbeitTHEORETISCH:
- Stundenprotokoll
- Schriftliche Überprüfung der theoretischen Lehrinhalte über Moodle am Ende des SemestersPRAKTISCH:
- Vorbereiten eines Lehrauftritts (WarmUp, Vermittlung einer Übungsabfolge/ Choreographie für die Sekundarstufe 1, CoolDown)
- Soloauftritt (mit Handgerät, freie Gerätewahl, Basiselemente)Die gesamte Leistungserbringung durch Studierende hat bei prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen des Wintersemesters bis spätestens am folgenden 31.03., bei prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen des Sommersemesters bis spätestens am folgenden 31.10. zu erfolgen. Alle Studierende, die einen Lehrveranstaltungsplatz erhalten haben, sind zu beurteilen, sofern sie sich nicht fristgerecht abgemeldet haben, oder einen wichtigen Grund für den Abbruch der Lehrveranstaltung glaubhaft machen. (§ 10 Abs 6 studienrechtlicher Teil der Satzung der Universität Wien). Eine negativ beurteilte prüfungsimmanente Lehrveranstaltung ist durch neuerliche Absolvierung zu wiederholen. Eine kommissionelle Beurteilung ist unzulässig. (§ 10 Abs 7 studienrechtlicher Teil der Satzung)Studierende, die bei Prüfungen unerlaubte Hilfsmittel verwenden (zB Schummeln, Abschreiben, Plagiieren, Fälschungen, Ghostwriting etc.), werden nicht beurteilt (Eintrag in u:space: X = nicht beurteilt). Der Prüfungsantritt wird im Sammelzeugnis gesondert dokumentiert und ist auf die zulässige Zahl der Antritte anzurechnen. (§ 12 Abs 6 studienrechtlicher Teil der Satzung)
- Engagierte MitarbeitTHEORETISCH:
- Stundenprotokoll
- Schriftliche Überprüfung der theoretischen Lehrinhalte über Moodle am Ende des SemestersPRAKTISCH:
- Vorbereiten eines Lehrauftritts (WarmUp, Vermittlung einer Übungsabfolge/ Choreographie für die Sekundarstufe 1, CoolDown)
- Soloauftritt (mit Handgerät, freie Gerätewahl, Basiselemente)Die gesamte Leistungserbringung durch Studierende hat bei prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen des Wintersemesters bis spätestens am folgenden 31.03., bei prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen des Sommersemesters bis spätestens am folgenden 31.10. zu erfolgen. Alle Studierende, die einen Lehrveranstaltungsplatz erhalten haben, sind zu beurteilen, sofern sie sich nicht fristgerecht abgemeldet haben, oder einen wichtigen Grund für den Abbruch der Lehrveranstaltung glaubhaft machen. (§ 10 Abs 6 studienrechtlicher Teil der Satzung der Universität Wien). Eine negativ beurteilte prüfungsimmanente Lehrveranstaltung ist durch neuerliche Absolvierung zu wiederholen. Eine kommissionelle Beurteilung ist unzulässig. (§ 10 Abs 7 studienrechtlicher Teil der Satzung)Studierende, die bei Prüfungen unerlaubte Hilfsmittel verwenden (zB Schummeln, Abschreiben, Plagiieren, Fälschungen, Ghostwriting etc.), werden nicht beurteilt (Eintrag in u:space: X = nicht beurteilt). Der Prüfungsantritt wird im Sammelzeugnis gesondert dokumentiert und ist auf die zulässige Zahl der Antritte anzurechnen. (§ 12 Abs 6 studienrechtlicher Teil der Satzung)
Minimum requirements and assessment criteria
- Entwicklung von (den oben formulierten) Kompetenzen seitens der Studierenden zur
Gestaltung von gymnastisch-tänzerischen Lernprozessen im Rahmen des Schulunterrichts (Sekundarstufe 1)
- Gymnastisch- tänzerische Inhalte planen, durchführen und reflektieren können
- Einsatz von Handgeräten/ Materialien und Musik nützen können
- Tanzpraktisches Können und methodisch-didaktische Aspekte im Hinblick auf die jeweilige
Altersstufe und das Leistungsniveau anpassen bzw. anwenden können (Sekundarstufe 1)
- Tanztheoretisches und sportwissenschaftliches Wissen anwenden können
- Umgang mit gruppendynamischen Prozessen
- Leistungsüberprüfung siehe „Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel“PUNKTEBEWERTUNGDie Beurteilung ergibt sich aus 3 Teilleistungen. Jede Teilleistung wird einzeln bewertet.
Insgesamt können 27 Punkte erreicht werden. Bewertet wird in 0,5-Punkt-Schritten.Um die Lehrveranstaltung positiv zu absolvieren müssen 2/3 der maximalen Punktezahl erreicht (entspricht min. 18 Punkte) sowie jede Teilleistung tatsächlich erbracht werden.• Schriftliche Überprüfung (Moodle) max. 9 Punkte
• Lehrauftritt (WarmUp, Vermittlung einer Übungsabfolge/ Choreographie für die Sekundarstufe 1, CoolDown) max. 9 Punkte
• Soloauftritt (mit Handgerät, freie Gerätewahl, Basiselemente) max. 9 Punkte-> Notenschlüssel:
o Sehr Gut 25,5-27 Punkte
o Gut 23-25 Punkte
o Befriedigend 20,5-22,5 Punkte
o Genügend 18-20 Punkte
o Nicht Genügend <18 Punkte
Gestaltung von gymnastisch-tänzerischen Lernprozessen im Rahmen des Schulunterrichts (Sekundarstufe 1)
- Gymnastisch- tänzerische Inhalte planen, durchführen und reflektieren können
- Einsatz von Handgeräten/ Materialien und Musik nützen können
- Tanzpraktisches Können und methodisch-didaktische Aspekte im Hinblick auf die jeweilige
Altersstufe und das Leistungsniveau anpassen bzw. anwenden können (Sekundarstufe 1)
- Tanztheoretisches und sportwissenschaftliches Wissen anwenden können
- Umgang mit gruppendynamischen Prozessen
- Leistungsüberprüfung siehe „Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel“PUNKTEBEWERTUNGDie Beurteilung ergibt sich aus 3 Teilleistungen. Jede Teilleistung wird einzeln bewertet.
Insgesamt können 27 Punkte erreicht werden. Bewertet wird in 0,5-Punkt-Schritten.Um die Lehrveranstaltung positiv zu absolvieren müssen 2/3 der maximalen Punktezahl erreicht (entspricht min. 18 Punkte) sowie jede Teilleistung tatsächlich erbracht werden.• Schriftliche Überprüfung (Moodle) max. 9 Punkte
• Lehrauftritt (WarmUp, Vermittlung einer Übungsabfolge/ Choreographie für die Sekundarstufe 1, CoolDown) max. 9 Punkte
• Soloauftritt (mit Handgerät, freie Gerätewahl, Basiselemente) max. 9 Punkte-> Notenschlüssel:
o Sehr Gut 25,5-27 Punkte
o Gut 23-25 Punkte
o Befriedigend 20,5-22,5 Punkte
o Genügend 18-20 Punkte
o Nicht Genügend <18 Punkte
Examination topics
- exemplarische Kurzeinheiten mit verschiedenen Inhalten und Themen, deren Diskussion
und Reflexion
- ausgewählte, unterschiedliche Lehrproben (Planen, Durchführen und Evaluieren)
- Theorie die in den Einheiten vermittelt wird (Stundenprotokolle, Videos, PPP, usw.)
- Soloauftritt und Lehrauftritt in der Gruppe (ev. in der Schule)
- Schriftliche Überprüfung der theoretischen Lerninhalte über Moodle
- Literatur
und Reflexion
- ausgewählte, unterschiedliche Lehrproben (Planen, Durchführen und Evaluieren)
- Theorie die in den Einheiten vermittelt wird (Stundenprotokolle, Videos, PPP, usw.)
- Soloauftritt und Lehrauftritt in der Gruppe (ev. in der Schule)
- Schriftliche Überprüfung der theoretischen Lerninhalte über Moodle
- Literatur
Reading list
wird in der LV bekannt gegeben (Moodle)
Association in the course directory
Last modified: Th 23.01.2025 12:47
- Körperlich-motorische Leistungsfähigkeit einschätzen können
- Durch das Erlernen einer Tanztechnik und gezielten Übungen zur Körperwahrnehmung wird das eigene Körperbewusstsein gefördert
- Erwerben eines vielfältigen Bewegungsrepertoires
- Schulung der Beobachtungsfähigkeit, der Kreativität und der Entscheidungsfähigkeit
- Theoretisches Wissen in der Praxis umsetzenSozialkompetenz:
- Miteinander agieren und umgehen können (in Kleingruppen bei Partnering)
- In einer Gruppe bestehen und kooperieren können (gruppendynamische Prozesse,
Teamfähigkeit, Kritikfähigkeit, Verantwortungsbewusstsein, Kommunikationsfähigkeit)
- Unterschiedliche Rollen und Aufgaben übernehmen und reflektierenMethodenkompetenz:
- Tänzerische BWH gesundheitsorientiert durchführen können
- Stellenwert von Rhythmus, Musik und Tanz erkennen
- Ausgewählte tänzerische Übungen und BWH hinsichtlich ihrer Gesundheitsrelevanz
beurteilen können
- Tänzerische BWH beschreiben und bewerten können (z.B. wesentliche
Technikmerkmale, Qualität, Bewegungsformen bewerten, usw.)
- Sicheres Durchführen der BWH (Gefahrenquellen erkennen und
Sicherheitsmaßnahmen treffen)
- Handwerkzeug, damit eine altersgerechte und erlebnisorientierte Gestaltung des
Unterrichts (Kinder, Jugendliche und Erwachsene) erfolgen kann
- Wechselwirkung von „Pädagoge-Inhalt- Zielgruppe“
- Kennenlernen vielfältiger Unterrichtsformen (räumliche Organisation,
Musikrichtungen, Ruhe-/Bewegungsphasen, Vortanzen& Beobachten, freien und
eingrenzenden Aufgabenstellungen, mit/ohne Handgerät, Materialien, usw.)
- Auseinandersetzen mit möglichen Arbeitsmitteln (Raum, Schuhe, Kostüme,
Einrichtungsgegenstände, Bälle, Reifen, Stäbe, Tücher, Matten, Rhythmusinstrumente,
usw.) im Hinblick auf die SchuleFachkompetenz:
- anatomische und physiologische Grundlagen des Körpers kennen und dieses Wissen
anwenden können
- Bewegungsprinzipien und Technik diverser Tanzstile kennen und können lernen:
- Bewegungslieder (z.B. für die Sekundarstufe 1 geeignet)
- Volkstänze, Paartanz
- Ballett
- Akrobatik, Partnering
- Afro, Orientalisch
- Contemporary Dance , Modern Dance, Chladek- System,
- Improvisation
- Jazz Dance, Musical
- Video Clip Dance
- Streetdance, Hip Hop, Funky Dance
- Aerobic, Zumba
- Yoga/ Pilates
- Austesten und Verinnerlichen verschiedener Bewegungsmöglichkeiten-> differenzierte
Bewegungssprache
- tänzerische, gymnastische und akrobatische Bewegungsformen umsetzen können
- einfache Rhythmen erkennen und dazu vorgegebene Bewegungen ausführen (z.B. Takt
mitzählen; vorgegebene Schritte im Rhythmus nachmachen)
- „Analyse von Musikstücken“ (Strophe, Refrain, usw.)
- Bewegungsbegleitung (musikalische Mittel, um die Bewegung zu begleiten)
- alleine oder in der Gruppe einfache Bewegungsformen (siehe oben) erfahren und
zeigen können
- entsprechende Bewegungsformen (er)finden und ausführen können
- Bewegungsverbindungen und einfache Choreographien erfinden und präsentieren
können