Universität Wien

350161 UE BP3I - Physical Activity in Consideration of Preventive Health Care (2017S)

2.00 ECTS (2.00 SWS), SPL 35 - Sportwissenschaft
Continuous assessment of course work

Registration/Deregistration

Note: The time of your registration within the registration period has no effect on the allocation of places (no first come, first served).

Details

max. 30 participants
Language: German

Lecturers

Classes (iCal) - next class is marked with N

Thursday 02.03. 08:00 - 09:30 ZSU - USZ I, Halle 1 Turnsaal EG
Thursday 09.03. 08:00 - 09:30 ZSU - USZ I, Halle 1 Turnsaal EG
Thursday 16.03. 08:00 - 09:30 ZSU - USZ I, Halle 1 Turnsaal EG
Thursday 23.03. 08:00 - 09:30 ZSU - USZ I, Halle 1 Turnsaal EG
Thursday 30.03. 08:00 - 09:30 ZSU - USZ I, Halle 1 Turnsaal EG
Thursday 06.04. 08:00 - 09:30 ZSU - USZ I, Halle 1 Turnsaal EG
Thursday 27.04. 08:00 - 09:30 ZSU - USZ I, Halle 1 Turnsaal EG
Thursday 04.05. 08:00 - 09:30 ZSU - USZ I, Halle 1 Turnsaal EG
Thursday 11.05. 08:00 - 09:30 ZSU - USZ I, Halle 1 Turnsaal EG
Thursday 18.05. 08:00 - 09:30 ZSU - USZ I, Halle 1 Turnsaal EG
Thursday 01.06. 08:00 - 09:30 ZSU - USZ I, Halle 1 Turnsaal EG
Thursday 08.06. 08:00 - 09:30 ZSU - USZ I, Halle 1 Turnsaal EG
Thursday 22.06. 08:00 - 09:30 ZSU - USZ I, Halle 1 Turnsaal EG
Thursday 29.06. 08:00 - 09:30 ZSU - USZ I, Halle 1 Turnsaal EG

Information

Aims, contents and method of the course

Ziel der Lehrveranstaltung ist es, die/den Studierenden…
- auf Basis der Konzepte der Gesundheitsförderung - Wissen über die gesundheitsorientierte und/oder sportartspezifische Gestaltung von Lern-, Übungs- und Trainingsprozessen in verschiedenen Settings und mit unterschiedlichen Zielgruppen zu vermitteln;
- hinsichtlich allgemeiner gesundheitsorientierter Prinzipien bei Bewegung und Sport zu unterweisen;
- über Maßnahmen zur umfassenden Stärkung von physischen, psychischen und sozialen Gesundheitsressourcen zu unterrichten;
- Kenntnisse über gesundheitsfördernde Haltung beim Bewegen, Spielen und Sporttreiben zu vermitteln;
- über Wirkungen, Nutzen und Gefahren von körperlich-sportlicher Aktivität im Gesundheitssport zu instruieren;
- Kenntnisse über den gezielten und zielgruppenspezifischen Einsatz eines sportwissenschaftlichen Trainings unter Verwendung abwechslungsreicher Trainingsmitteln und unter Berücksichtigung adäquater Belastungsparameter zu vermitteln;
- hinsichtlich der präzisen Anweisung, der zielgruppenspezifischen Vermittlung und der strukturierten Durchführung sport-/motorischer Zielübungen anzuleiten;
- über die Bedeutung emotionaler, motivationaler und sozialer Ressourcen für die Gesundheitsförderung zu unterrichten;
- bezüglich des Erwerbs bzw. der Vertiefung von Eigenkönnen als Basis für die Gestaltung und Vermittlung einer qualitativ hochwertigen Praxisarbeit zu unterstützen und zu fördern;
- zur eigenständigen Gestaltung gesundheitsförderlicher Bewegungs- und Sportprogramme (nach sportmedizinischen, -psychologischen, -soziologischen, -didaktischen, -methodischen und trainingswissenschaftlichen Aspekten) zu befähigen.
Dabei gilt Interdisziplinarität als Voraussetzung für theoretisch fundiertes praktisches Handeln!

Assessment and permitted materials

1. Präsenz (Mindestvoraussetzung)
a. Anwesenheit: Frequenz > 75% Anwesenheit (max. 2,5 Fehleinheiten)
b. Pünktlichkeit: 3mailige Verspätung = 1 Fehlfrequenz

2. Zeitgerechte Abgabe des Konzeptes und der fertigen Arbeit (Mindestvoraussetzung)

3. Mitarbeit (10%)
a. Aktive Mitarbeit, insbesondere bei den Feedbackrunden
b. Mitarbeit und Hilfe beim Auf- und Abbau der Geräte

4. Selbstständige Konzeption und Verschriftung von Arbeitsaufträgen (45%)
a. Eigenständige Planung von Übungssequenzen nach sportwissenschaftlichen und sportdidaktischen Gestaltungskriterien
b. Detaillierte und nachvollziehbare Verschriftung der Übungssequenzen nach vorgegebenen Gestaltungsrichtlinien
c. Zielgerichtete Sichtung und Recherche genannter und selbst ausgewählter Literatur

5. Überprüfung der Demonstrations- und Anleitungsfähigkeit (45%)
a. Vermittlungskompetenz
b. Anleitungs- und Korrekturkompetenz
c. Coaching

Die gesamte Leistungserbringung durch Studierende hat bei prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen des Wintersemesters bis spätestens am folgenden 30. April, bei prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen des Sommersemesters bis spätestens am folgenden 30. September zu erfolgen. Studierende, die sich nicht von der ggst. Lehrveranstaltung abgemeldet haben, sind zu beurteilen. Bei negativer Beurteilung ist eine kommissionelle Prüfung unzulässig, der Besuch der Lehrveranstaltung ist zu wiederholen. Rechtsquelle: Satzung der Universität Wien §10 (4, 5, 6).

Minimum requirements and assessment criteria

Examination topics

Reading list


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BP3I

Last modified: Th 10.09.2020 00:27