Universität Wien

350625 UE BP3II - Outdoor - mountainbike (2024S)

2.00 ECTS (2.00 SWS), SPL 35 - Sportwissenschaft
Continuous assessment of course work

Die Lehrveranstaltung setzt sich aus einem geblockten Übungsteil außerhalb des Instituts und einer ersten verpflichtenden Einheit am Institut zusammen.

WICHTIG: Bitte lesen Sie unbedingt die Teilnahmebedingungen:
https://lehre-schmelz.univie.ac.at/fileadmin/user_upload/p_studienangebote_schmelz/Studium/Studienservicecenter/News/Teilnahmebedingungen_Exkursionen_2023-05.pdf
Mit der Vormerkung für diese Lehrveranstaltung über u:space akzeptieren Sie diese Bedingungen.

Der Kursbeitrag für diese Lehrveranstaltung beträgt pro Student*in € 410,-- und ist bis spätestens 23.03.2024 zu bezahlen:
Empfänger: Universität Wien
IBAN: AT08 3200 0000 0067 5447
Verwendungszweck: EX591005 Nachname Vorname
Dieser Kursbeitrag beinhaltet den Anteil an den Begleitlehrendenkosten sowie 6 Nächte im Quartier inkl. Frühstück.

Falls es sehr viel mehr Anmeldungen geben sollte als angebotene Plätze, wird nach Ende der Anmeldephase oder nach der ersten Einheit über die Öffnung einer weiteren Abteilung bzw. Gruppe entschieden.

Registration/Deregistration

Note: The time of your registration within the registration period has no effect on the allocation of places (no first come, first served).

Details

max. 28 participants
Language: German

Lecturers

Classes

Verpflichtende erste Einheit:
Donnerstag, 21.03.2024, 17:30 bis 18:00 Uhr, Hörsaal Dachgeschoß, USZ II

Übungsteil:
Montag, 01.07., 14:00 Uhr bis Sonntag, 07.07.2024, 17:00 Uhr
Landhotel Timmerer, Hauptstraße 53, 8763 Möderbrugg


Information

Aims, contents and method of the course

Assessment and permitted materials

Die gesamte Leistungserbringung durch Studierende hat bei prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen des Wintersemesters bis spätestens am folgenden 31.03., bei prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen des Sommersemesters bis spätestens am folgenden 31.10. zu erfolgen. Alle Studierende, die einen Lehrveranstaltungsplatz erhalten haben, sind zu beurteilen, sofern sie sich nicht fristgerecht abgemeldet haben, oder einen wichtigen Grund für den Abbruch der Lehrveranstaltung glaubhaft machen. (§ 10 Abs 6 studienrechtlicher Teil der Satzung der Universität Wien). Eine negativ beurteilte prüfungsimmanente Lehrveranstaltung ist durch neuerliche Absolvierung zu wiederholen. Eine kommissionelle Beurteilung ist unzulässig. (§ 10 Abs 7 studienrechtlicher Teil der Satzung)

Studierende, die bei Prüfungen unerlaubte Hilfsmittel verwenden (zB Schummeln, Abschreiben, Plagiieren, Fälschungen, Ghostwriting etc.), werden nicht beurteilt (Eintrag in u:space: X = nicht beurteilt). Der Prüfungsantritt wird im Sammelzeugnis gesondert dokumentiert und ist auf die zulässige Zahl der Antritte anzurechnen. (§ 12 Abs 6 studienrechtlicher Teil der Satzung)

Minimum requirements and assessment criteria

Examination topics

Reading list


Association in the course directory

BP3II

Last modified: Th 16.05.2024 10:07