380015 KU Empirical questions in legal research (2024S)
Continuous assessment of course work
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Registration/Deregistration
Note: The time of your registration within the registration period has no effect on the allocation of places (no first come, first served).
- Registration is open from Mo 12.02.2024 00:01 to Mo 01.04.2024 23:59
- Deregistration possible until We 22.05.2024 23:59
Details
max. 40 participants
Language: German
Lecturers
Classes (iCal) - next class is marked with N
Lehrender: Prof. Dr. Hans Christian Röhl (Universität Konstanz)
Termine:- Einleitende Sitzungen:
22.05.2024, 10:00 – 12:00 h
29.05.2024, 10:00 – 13:00 h- Gemeinsame Sitzung mit Konstanzer Dissertierenden:
06.06.2024, 09:00 – 13:00 h
- Wednesday 22.05. 10:00 - 12:00 Seminarraum SEM33 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 3.OG
- Wednesday 29.05. 10:00 - 13:00 Seminarraum SEM33 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 3.OG
- Thursday 06.06. 09:00 - 13:00 Seminarraum SEM34 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 3.OG
Information
Aims, contents and method of the course
Assessment and permitted materials
Von den Teilnehmer*innen wird erwartet, dass- sie schriftlich festhalten, in welchem Umfang der Beschreibung des Gegenstands der Arbeit Annahmen über tatsächliche Verhältnisse zugrunde liegen und mit welchem Vorgehen diese Annahmen gewonnen werden können - und allenfalls: und welche Probleme sich dabei stellen- sie aktiv an der Diskussion teilnehmen.
Minimum requirements and assessment criteria
Aktive Teilnahme, mündliche Mitarbeit.
Die Beurteilung erfolgt anhand von „mit Erfolg teilgenommen/ohne Erfolg teilgenommen (+/-)“.
Die Beurteilung erfolgt anhand von „mit Erfolg teilgenommen/ohne Erfolg teilgenommen (+/-)“.
Examination topics
Integration empirischer Fragestellungen in die rechtswissenschaftliche Forschung.
Reading list
Wird in den einleitenden Sitzungen besprochen
Association in the course directory
Last modified: Th 23.05.2024 12:47
Der Kurs „Empirische Fragestellungen“ richtet sich an Studierende im Doktoratsstudium. Er widmet sich der Integration empirischer Fragestellungen in die rechtswissenschaftliche Forschung. Auf der Grundlage einer theoretischen Einführung soll gemeinsam überlegt werden, an welcher Stelle der Promotionsvorhaben Annahmen über tatsächliche Verhältnisse notwendig werden und mit welchem methodischen Vorgehen diese Annahmen wissenschaftlich untersucht werden können. Der Kurs spricht die praktischen Herausforderungen solchen Vorgehens an und berichtet aus der aktuellen Diskussion in Deutschland über die Anforderungen der „Guten wissenschaftlichen Praxis“.Beschreibung:
Juristische Doktorarbeiten umfassen – wie alle juristische Forschung – typischerweise empirische Fragestellungen. Die Gegenstände der Untersuchung erschließen sich dem rechtswissenschaftlichen Zugang nur auf der Grundlage von Aussagen über die Realität. Die „juristische Methode“ lässt sich nicht auf Normauslegung reduzieren, vielmehr erfordert rechtswissenschaftliches Arbeiten ein multiperspektivisches Vorgehen: So verweist die Aufgabe, Normtexte zu verstehen, auf sprachwissenschaftliche Ansätze, die Notwendigkeit juristischen Schlussfolgerns auf Überlegungen der Logik oder der Abwägungsprozess auf Erkenntnisse der Argumentationstheorie.
Der Kurs „Empirische Fragestellungen“ widmet sich aus diesem Fragenkreis dem Zugang rechtswissenschaftlichen Arbeitens zur Empirie. In einer ersten Sitzung soll eine abstrakte Einführung die erläuterte Multiperspektivität des juristischen und des rechtswissenschaftlichen Arbeitens aufzeigen. Trennt man in diesem Rahmen deutlicher zwischen Rechtsanwendung und Rechtswissenschaft, erschließen sich manche Gründe für einen mitunter zurückhaltenden Umgang der Rechtswissenschaft mit empirischen Fragen, wenn und weil diese sich eher an dem Vorgehen der rechtsanwendenden Gerichte orientiert. Diese arbeiten mit zwar brauchbaren, aber unvollständigen Beschreibungen, mit einer begrenzten Rationalität. Zugleich scheint der gewohnte Zugang der Rechtswissenschaft zu Gerichtsentscheidungen und Normtexten eine eigene Form der „Juristenempirie“ zu ermöglichen, die den Zugang zu einem anderem Methodenarsenal ferner rücken lässt. Konsequente rechtswissenschaftliche Forschung kann demgegenüber bedeuten, Methoden zu verwenden, die nicht zum klassischen Methodenrepertoire der Rechtsanwendung gehören oder Ergebnisse zu rezipieren, die andere Wissenschaften mit derartigen Methoden erzielt haben.
Im Anschluss daran soll eine Bestandsaufnahme der aktuellen Promotionsvorhaben zeigen, wie vielfältig durch die Untersuchungsthemen empirische Fragestellungen aufgeworfen werden. Daher werden die Doktorandinnen und Doktoranden in einer Arbeitsphase gebeten, für ihr jeweiliges Projekt herauszustellen, in welchem Umfang der Beschreibung des Gegenstands der Arbeit Annahmen über tatsächliche Verhältnisse zugrunde liegen und mit welchem Vorgehen diese Annahmen gewonnen werden können. Eine Zwischenbilanz in einer zweiten Sitzung soll diese Arbeitsphase strukturieren.
Diese Bestandsaufnahme dient in einer dritten Sitzung, die als gemeinsame Sitzung mit Konstanzer Dissertierenden geplant ist, als Grundlage für eine systematische Darstellung der methodischen Vorgaben und praktischen Herausforderungen empirischen Arbeitens in der Rechtswissenschaft. Hierfür kann die Diskussion über Anforderungen der guten wissenschaftlichen Praxis fruchtbar gemacht werden, wenn es hier darum geht, wissenschaftlich fundierte und nachvollziehbare Methoden anzuwenden, zu denen etwa auch die Dokumentation und Archivierung von Untersuchungsschritten zählen können.