Module Exam
Module Examination Language and Society (2020W)
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WHEN?
Update 20.11.2020: die schriftliche Modulprüfung findet am 11.12.2020 von 15:00 bis 17:00 Uhr, Online digital über Moodle statt.Update 27.11.2020: sollten technische Probleme während der Prüfung auftreten, wenden Sie sich bitte umgehend entweder telefonisch oder per E-Mail an:Prof. Johanna Laakso: + 43 (1) 4277 DW 43019, johanna.laakso@univie.ac.at oder anDr. Mikko Kajander: + 43 (1) 4277 DW 43015, mikko.kajander@univie.ac.at
Registration/Deregistration
Note: The time of your registration within the registration period has no effect on the allocation of places (no first come, first served).
- Registration is open from Mo 23.11.2020 00:00 to We 09.12.2020 10:00
- Deregistration possible until Th 10.12.2020 10:00
Examiners
Information
Examination topics
Eine Anmeldung Ihrerseits zu den Vorlesungen im WS 2020/21: 132 066 "Kulturen der uralischen Völker" und 132 377 "Sprache, Gesellschaft und Kultur" über das zentrale Anmeldesystem der Universität Wien ist erforderlich, damit Sie Zugriff auf die Unterrichtsmaterialien in den E-Learning Plattformen Moodle haben.
Assessment and permitted materials
Die zweiteilige Modulprüfung besteht aus Fragen über die zentralen Inhalte der beiden Lehrveranstaltungen. Geprüft wird vor allem, ob die Studierenden (a) die Funktionen der Sprache und der Sprachforschung und (b) die Erscheinungsformen der sprachlichen und kulturellen Vielfalt Nordeurasiens verstehen und ob sie darüber sinnvoll reflektieren können. Die Unterrichtsmaterialien des Kurses dürfen bei der Prüfung verwendet werden.
NB! Für die Studierenden, die diese LV nicht als Teil der STEOP absolvieren, werden gesonderte Prüfungstermine angeboten.
NB! Für die Studierenden, die diese LV nicht als Teil der STEOP absolvieren, werden gesonderte Prüfungstermine angeboten.
Minimum requirements and assessment criteria
In beiden Prüfungsteilen werden vier offene Fragen gestellt. Für jede Antwort werden maximal 25 Punkte gegeben. Für eine Note 4 (genügend) sind insgesamt mindestens 50% der maximalen Punktezahl, d.h. 100 Punkte nötig.
Last modified: Tu 04.03.2025 07:40