Universität Wien

Module Exam

Module Examination Command of BKS I - Basics Level I (2024S)

10.00 ECTS, SPL 48 - Slawistik

Wednesday 17.04.2024 11:30 - 13:00 Seminarraum 1 Slawistik UniCampus Hof 3 2R-EG-17

Registration/Deregistration

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Examiners

Information

Examination topics

slawistik.univie.ac.at/fileadmin/user_upload/i_slawistik/Studium/Modulpruefung_Spracherwerb/Modulpruefung_BKS_Grundlagen-Ausbau3.pdf

Assessment and permitted materials

Bei vorhandenen Sprachkenntnissen können Studierende eine Modulprüfung zur Sprachbeherrschung ablegen, statt den entsprechenden Sprachkurs zu besuchen. Eine einzelne Prüfung ersetzt damit den semesterlangen Besuch des Sprachkurses. Die Prüfungserfordernisse entsprechen den Anforderungen des entsprechenden Moduls bzw. Sprachkurses.

Neben den mündlichen und schriftlichen Sprachkenntnissen werden dabei auch philologisch-linguistische Kenntnisse und Fachvokabular abgefragt. Es ist daher erforderlich, vor der Ablegung der Prüfung die unten stehenden Informationen aufmerksam durchzulesen und sich gezielt auf die Modulprüfung vorzubereiten.

Modulprüfungen zum Spracherwerb dürfen nicht für die folgenden Curricula / Module abgelegt werden: Erweiterungscurricula, Alternative Erweiterungen, Interessensmodul. Im Fall einer Anmeldung über eines dieser Curricula / Module erfolgt eine Abmeldung.

Für die Ablegung der Modulprüfungen gelten die in den Curricula festgesetzten Voraussetzungen. Somit müssen Sie das Modul "Spracherwerb Grundlagen" absolviert haben, um die Modulprüfung über "Spracherwerb Ausbau 1" ablegen zu dürfen usw.

Information für Studierende des Masterstudiums "Internationale Betriebswirtschaft": Ab dem Sommersemester 2024 kann der Spracherwerb in den Modulen C.6.1, C.6.2 und C.6.3 ausschließlich durch Besuch der Lehrveranstaltungen absolviert werden. Das Ablegen von Modulprüfungen zum Spracherwerb ist nicht möglich. Im Fall einer Anmeldung über das Curriculum MA IBWL erfolgt eine Abmeldung.

KEINE Hilfsmittel

Minimum requirements and assessment criteria

Die Prüfung gilt als bestanden, wenn jedes einzelne Teilgebiet positiv bewertet wurde,
d.h., der/die Kandidat/in muss jeweils mehr als 50% der Punkte erreichen. Kandidat/
inn/en mit einem oder mehreren negativ bewerteten Teilgebieten haben die Prüfung
nicht bestanden.

Last modified: Su 22.12.2024 10:02