Universität Wien

Module Exam

Written Module Exam Introduction to Korean Culture StEOP (2024W)

Tuesday 04.02.2025 11:30 - 13:00 Hörsaal C2 UniCampus Hof 2 2G-K1-03

Für die LV-Prüfung zur VO "Einführung in die Kultur Koreas"
für Studierende, die diese VO im Rahmen eines ECs oder Moduls "Alternative Erweiterungen" absolvieren,
ANMELDUNG ab 20.1.2025 hier:
https://ufind.univie.ac.at/de/exam.html?prueid=1381136&lv=150303&semester=2024W

Registration/Deregistration

Note: The time of your registration within the registration period has no effect on the allocation of places (no first come, first served).

Examiners

Information

Examination topics

Unterlagen (Literatur, Folien,...), die auf der Moodle-Online Plattform zur Verfügung gestellt werden. Prüfungsrelevante Lektüren werden eindeutig als solche bekanntgegeben.

Literatur
+ Literatur zu den einzelnen Einheiten wird auf Moodle bekanntgegeben

Assessment and permitted materials

Es wird eine schriftliche Prüfung vor Ort abgehalten -- beachten Sie bitte, dass Sie Ihren Studierendenausweis (bzw. einen amtlichen Lichtbildausweis) dabei haben sollten, damit Ihre Identität eindeutig festgestellt werden kann.

Erlaubte Hilfsmittel:
Es darf ein Wörterbuch verwendet werden, d.h. Studierende, deren Muttersprache nicht Deutsch ist, dürfen ein Wörterbuch in ihrer Sprache mitbringen. Es sind keine elektronischen Geräte (Smartphones) erlaubt!

*) Schriftliche Abschlussprüfung:
Dauer: bis zu 90 Minuten
Modus: vor Ort
Fragentypen: Multiple Choice-Fragen zum Stoff der Vorlesung.

Minimum requirements and assessment criteria

Für einen positiven Abschluss ist das Erreichen von mindestens 60 Punkten notwendig.

1 (sehr gut) 100-91 Punkte
2 (gut) 90-81 Punkte
3 (befriedigend) 80-71 Punkte
4 (genügend) 70-60 Punkte
5 (nicht genügend) 59-0 Punkte

*** Studienrechtliche Hinweise für Studierende ***
Eine Beurteilung ist nur zulässig, wenn:
a) Sie korrekt zu dieser Prüfung angemeldet sind,
b) Sie die Voraussetzungen zu dieser Prüfung erfüllen,
c) Ihre Identität eindeutig festgestellt werden kann (Studierendenausweis bzw. weiterer amtlicher Lichtbildausweis),
d) Sie keine unerlaubten Hilfsmittel verwenden (Lehrveranstaltungsleiter*innen geben vor Beginn der Prüfung bekannt, welche Hilfsmittel verwendet werden dürfen).

--> Bei einem Abbruch der Prüfung ohne wichtigen Grund wird die Prüfung mit 'nicht genügend' beurteilt.

Last modified: Fr 25.04.2025 07:57