Universität Wien
Course Exam

210072 VO BAK13: SpezialVO State Activity, Policy and Governance Analyses (2017W)

3.00 ECTS (2.00 SWS), SPL 21 - Politikwissenschaft

Wednesday 03.10.2018 13:15 - 14:45 Hörsaal II NIG Erdgeschoß

Registration/Deregistration

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Examiners

Information

Examination topics

Prüfungsstoff: Das in der VO Vorgetragene.

Es gibt keine Pflichtliteratur (es wird jedoch empfohlen, sich selbständig ausreichend einzulesen).

Assessment and permitted materials

Vier schriftliche Prüfungstermine

Am Ende des Semesters findet eine schriftliche Prüfung (Dauer 1,5 Stunden) statt, in der Grundlegendes der LV geprüft wird.

Insgesamt werden vier schriftliche Prüfungstermine angeboten werden (jeweils gestaffelt bis zum Beginn des übernächsten Semesters - voraussichtlich neben Ende Jänner dann Anfang März, Mitte/Ende Juni und Anfang Oktober; der erste Termin findet in der 13. LV-Einheit am 22.1.2018 statt).

Bei den Prüfungsterminen erlaubte Hilfsmittel: Wörterbücher (die vor dem Beginn der Prüfung von der LV-Leiterin/den Prüfungsaufsichten) eingesehen werden.

Nicht erlaubte Hilfsmittel: Folien der VO, Mitschriften, Ausdrucke, Bücher, Texte jeglicher Art, internetfähige Geräte.
Die Folien stellen inhaltlich die Mindestanforderungen für das Bestehen bei der Prüfung dar.

Beurteilungsmaßstab je Prüfungstermin:
Vier Fragen (drei davon mit Unterfragen a und b)

Notenschlüssel: 0-49 Note 5, 50-62 Note 4, 63-75 Note 3, 76-88 Note 2, 89-100 Note 1

Prüfungsstoff: Das in der VO Vorgetragene.

Es gibt keine Pflichtliteratur (es wird jedoch empfohlen, sich selbständig ausreichend einzulesen).

Minimum requirements and assessment criteria

Die Folien stellen inhaltlich die Mindestanforderungen für das Bestehen bei der Prüfung dar.

Beurteilungsmaßstab je Prüfungstermin:
Vier Fragen (drei davon mit Unterfragen a und b)

Notenschlüssel: 0-49 Note 5, 50-62 Note 4, 63-75 Note 3, 76-88 Note 2, 89-100 Note 1

Prüfungsstoff: Das in der VO Vorgetragene.

Es gibt keine Pflichtliteratur (es wird jedoch empfohlen, sich selbständig ausreichend einzulesen).

Last modified: Mo 07.09.2020 15:38