Universität Wien

2.8. ABWL

Besuch von Lehrveranstaltungen aus der ABWL. Die Wahl der Lehrveranstaltung ist im Voraus von der Studienprogrammleitung zu genehmigen. Die Studienprogrammleitung hat die Absolvierung von Lehrveranstaltungen zu genehmigen, sofern diese unter Berücksichtigung der besonderen Interessen der Studierenden das Studium der Volkswirtschaftslehre sinnvoll ergänzen. Die Lehrveranstaltungen in der folgenden Liste gelten als genehmigt.

Last modified: We 11.12.2024 00:47