Universität Wien

C. Doktorratsstudium Physik

Für das Doktoratsstudium der Naturwissenschaften Physik (Kennzahl 091411) gilt folgende Regelung: Es sind Lehrveranstaltungen im Ausmaß von 12 Wochenstunden zu absolvieren, und zwar maximal 4 SSt. bei der Betreuerin oder beim Betreuer (wenn die Betreuerin oder der Betreuer nur Mitanbieter einer LV ist, dann sind 6 SSt. möglich), maximal 6 SSt. Seminare und maximal 6 SSt. Praktika.
Die vorgesehenen 12 Stunden fachrelevante Lehrveranstaltungen sollten mit dem wissenschaftlichen Umfeld der Dissertation in einem sinnvollen Zusammenhang stehen und im Einvernehmen zwischen Studierenden, BetreuerIn und Studienprogrammleitung festgelegt werden. Die absolvierten Lehrveranstaltungen sind im entsprechenden Prüfungspass einzutragen, welcher von der Studienprogrammleitung abzuschließen ist. Die Anerkennung von Lehrveranstaltungen setzt voraus, dass sie konkrete Lehrinhalte und Bezeichnungen aufweisen (z.B. keine Bezeichnungen allgemeiner Art wie DissertantInnenprivatissimum, DissertantInnenseminar, Einführung in ..., Anleitung zu ..., etc.)

Insbesondere siehe auch Lehrveranstaltungen unter Diplomstudium Physik, Dritter Studienabschnitt.

1. Experimentelle Physik

2. Theoretische Physik

3. Computational Physics

4. Umweltorientierte und Interdisziplinäre Physik

5. Atomare und Subatomare Physik

6. Festkörperphysik

7. Materials Physics

Last modified: We 13.06.2018 00:34