Universität Wien

PM3/2 Advanced Topics 2 (13 ECTS)

Unbedingt zu beachten: Die ECTS bei Lehrveranstaltungen aus anderen Studienprogrammleitungen können von den curricular vorgeschriebenen ECTS (VO 5 ECTS, SE 8 ECTS) abweichen. Es gilt, dass in jedem Fall Lehrveranstaltungen im vorgeschriebenen Gesamtausmaß der ECTS abolviert werden müssen. Darunter jedenfalls 1 VO und 1 SE.

Beispiel: Wenn 1 SE 4 ECTS hat, müssen mindestens 2 SE im Ausmaß von 8 ECTS absolviert werden.

Last modified: Mo 29.01.2024 15:33