D. Diploma Programme Sociology (Branch of Study: Law, Social Sciences and Economics)
AUSLAUFENDER STUDIENPLAN ENDE DER GESETZLICHEN ÜBERGANGSFRIST: 30.04.2012 Keine Fristverlängerung!Im Februar 2012 werden Informationsveranstaltungen für Studierende des auslaufenden Studienplans angeboten: Meldungen - Homepage der SPL 23Im Sommersemester 2012 besteht für Studierende des Diplomstudiums Soziologie keine Möglichkeit mehr, Lehrveranstaltungen des aktuellen Semesters unter dieser Studienkennzahl zu absolvieren. Studierende, die das Diplomstudium bis 30.04.2012 nicht abschließen können, werden im Mai nach erfolgter Fortsetzungsmeldung für das Sommersemester 2012 in das Bachelorstudium (neu: Studienkennzahl 033/505[2]) Soziologie unterstellt.Die bisher erbrachten Leistungen werden NICHT AUTOMATISCH in das Bachelorstudium übertragen!Die im Mitteilungsblatt der Universität veröffentlichte Anerkennungsverordnung gilt zwar für das Bachelorstudium 033/505[1] kann aber, bis dass eine neue Anerkennungsverordnung erlassen wird, als Orientierungshilfe für die Anerkennung bisher erbrachter Leistungen herangezogen werden.Um bereits erbrachte Studienleistungen für das Bachelor- bzw. Masterstudium verwenden zu können, wenden Sie sich bitte zu den Sprechstundenzeiten oder nach telefonischer Terminvereinbarung direkt an Mag.a Daniele LippWeitere Informationen dazu finden Sie auf der Homepage der SPL 23
ENDE DER GESETZLICHEN ÜBERGANGSFRIST: 30.04.2012
Keine Fristverlängerung!Im Februar 2012 werden Informationsveranstaltungen für Studierende des auslaufenden Studienplans angeboten:
Meldungen - Homepage der SPL 23Im Sommersemester 2012 besteht für Studierende des Diplomstudiums Soziologie keine Möglichkeit mehr, Lehrveranstaltungen des aktuellen Semesters unter dieser Studienkennzahl zu absolvieren. Studierende, die das Diplomstudium bis 30.04.2012 nicht abschließen können, werden im Mai nach erfolgter Fortsetzungsmeldung für das Sommersemester 2012 in das Bachelorstudium (neu: Studienkennzahl 033/505[2]) Soziologie unterstellt.Die bisher erbrachten Leistungen werden NICHT AUTOMATISCH in das Bachelorstudium übertragen!Die im Mitteilungsblatt der Universität veröffentlichte Anerkennungsverordnung gilt zwar für das Bachelorstudium 033/505[1] kann aber, bis dass eine neue Anerkennungsverordnung erlassen wird, als Orientierungshilfe für die Anerkennung bisher erbrachter Leistungen herangezogen werden.Um bereits erbrachte Studienleistungen für das Bachelor- bzw. Masterstudium verwenden zu können, wenden Sie sich bitte zu den Sprechstundenzeiten oder nach telefonischer Terminvereinbarung direkt an Mag.a Daniele LippWeitere Informationen dazu finden Sie auf der Homepage der SPL 23