Universität Wien

A. Bachelor programme Astronomy

Mitteilungsblatt der Universität Wien: 19. Stück, Ausgegeben am 30.04.2009, Nr. 140-146:

§ 1 Qualifikationsprofil und Studienziele:
Das Ziel des Bachelorstudiums Astronomie an der Universität Wien ist eine hochwertige wissenschaftliche Grundausbildung im Bereich der Astronomie, Astrophysik und Weltraumforschung.

§ 2 Dauer und Umfang:
Der Arbeitsaufwand für das Bachelorstudium Astronomie beträgt 180 ECTS-Punkte. Das entspricht einer vorgesehenen Studiendauer von 6 Semestern.

§ 3 Zulassungsvoraussetzungen:
Voraussetzungen für die Zulassung zum Bachalorstudium Astronomie ist die allgemeine Universitätsreife.

§ 4 Akademischer Grad:
Absolventinnen bzw. Absolventen des Bachelorstudiums Astronomie ist der akademische Grad "Bachelor of Science" abgekürzt BSc zu verleihen. Dieser akademische Grad ist hinter dem Namen zu führen.

§ 5 Aufbau Module mit ECTS-Punktezuweisung:
Das Bachelorstudium Astronomie umfasst Pflichtmodule im Ausmaß von 171 ECTS-Punkten und Wahlmodule im Ausmaß von 9 ECTS-Punkten, die den Studierenden die Möglichkeit von individuellen Stoffvertiefungen ermöglicht.
Die Studieneingangsphase (STEP) dient der Orientierung der StudienanfängerInnen und umfasst die Module "Einführung in die Astronomie I" und "Einführung in die Astronomie II".

§ 10 Inkrafttreten:
Dieses Curriculum tritt nach der Kundmachung im Mitteilungsblatt der Universität Wien mit 1. Oktober 2008 in Kraft.

§ 11 Übergangsbestimmungen:
(1) Dieses Curriculum gilt für alle Studierenden, die im Wintersemester 2009 ihr Studium beginnen.
(2) Studierende, die vor diesem Zeitpunkt ihr Studium begonnen haben, können sich jederzeit durch eine einfache Erklärung freiwillig den Bestimmungen dieses Curriculums unterstellen. Das nach den Organisationsvorschriften zuständige Organ hat generell oder im Einzelfall festzulegen, welche der absolvierten Lehrveranstaltungen und Prüfungen für dieses Curriculum anzuerkennen sind.
(3) Studierende, die sich zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Curriculums in einem vor Erlassung dieses Curriculums gültigen Studienplan unterstellt waren, sind berechtigt, ihr Studium bis längstens 30.4.2013 abzuschließen. Wenn im späteren Verlauf des Studiums Lehrveranstaltungen, die auf Grund der ursprünglichen Studienpläne verpflichtend vorgeschrieben waren, nicht mehr angeboten werden, hat das nach den Organisationsvorschriften der Universität Wien zuständige Organ von Amts wegen oder auf Antrag der oder des Studierenden mit Bescheid festzustellen, welche Lehrveranstaltungen und Prüfungen (Fachprüfungen) anstelle dieser Lehrveranstaltungen zu absolvieren und anzuerkennen sind.

Last modified: We 13.06.2018 00:36